Durchgezogen? Nein.
Erfahrungen mit Verträgen? Ja, und daher auch eine ganz einfache Antwort. Verbuche die 8% unter pP (persönliches Pech). Pacta sunt servanda = Verträge sind einzuhalten. Ihr habt 8% Strafe unterschrieben, also müsst Ihr die auch bezahlen.
Also seid indirekt Ihr auch noch daran schuld, dass der Kellerbau nicht arbeiten kann, weil er keine Ausführungsplanung bekommt? Nicht böse gemeint, aber so würde ich ergänzend als Kellerbau noch argumentieren neben der Tatsache, dass Ihr einen Vertrag habt.
Einziges Türchen, durch das Ihr noch gehen könnt: Der Vertrag mit dem Kellerbauer ist aus welchen Gründen auch immer anfechtbar. Das kostet aber Geld, weil Ihr den "Spaß" juristisch und vielleicht langwierig durchziehen müsst. Fangt Ihr parallel mit einem anderen Kellerbauer an, ohne den alten Vertrag beendet zu haben, könntet Ihr natürlich noch schadenersatzpflichtig dem alten Kellerbauer gegenüber werden, sofern Ihr kein Recht bekommt.
Das ist aber nur meine juristische Laienmeinung. Für mehr ist der Teil "Recht" aus dem Studium zu lange her.