Kreditvertrag: Forderungsverkauf kostenpflichtig ausschließen?

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T

toxicmolotof

Ihr vermischt da zwei Sachen, die zwar zusammenfallen können, aber diese haben grundsätzlich nichts viel miteinander zu tun.

Zunächst verdient eine Bank bei einem Festzinskredit immer gleich viel, egal wie die Zinsen sich entwickeln.

Ein Forderungsverkauf hat fast immer einen von zwei Gründen: Risiko senken oder Liquidität erhöhen (oder beides).

Mit beidem hat der Kreditnehmer nur mittelbar zu tun denn die Bank steuert damit das eigene Risiko oder die Liquidität.

Daher ist der Forderungsverkauf auch gar kein Problem für den Kreditnehmer. Wenn er sich immer an den Vertrag hält, passiert ja gar nichts. Und hält er sich nicht daran, wird vollstreckt. Und dabei ist es dann doch egal welche Bank oder Gesellschaft dann vollstreckt. Es ändert sich so gesehen also nichts.

Bei anderen Forderungen ist Factoring (Forderungsverkauf) mehr Regel als Ausnahme, natürlich ohne Besicherung durch Grundschuld.

Und was die Laufzeit betrifft und das damit korrelierende Risiko, du hast nicht Unrecht, aber auch kein Recht. Du hast Par. 489 Baugesetzbuch ignoriert.
 
C

Caspar2020

Dieser Wert steht aber ja fix nicht im Vertrag oder?
Doch ; steht im Baugesetzbuch. Und Verträge in Deutschland sind allererst Baugesetzbuch; der Darlehensvertrag an sich ist quasi nur die Abweichungen vom Baugesetzbuch und zusätzliche Details; wir sind nicht im angelsächsischen rechtsraum. Da müsste sowas im Vertrag tatsächlich stehen

dann will sie dich vielleicht nicht erst bei 2,5% Rückstand loswerden sondern früher...
Übrigens 2,5% Rückstand bei nem 200T Darlehen wären ein Rückstand 5000€.

Und selbst wenn die Bank in 10 oder 15 Jahren meint sie könnte deutlich mehr verdienen:

Sie kann dich nicht (mehr) loswerden; selbst wenn das Darlehen verkauft werden würde müsste der Käufer die gleiche Rechte und Pflichten eingehen.

) ist ausserdem die Wahrscheinlichkeit höher dass ich nach 10 Jahren schon sehr viel zurückgezahlt habe...
Da fliegt ganz alleine daran wieviel Tilgung du vereinbart hast. Kannst ja auch 10J mit 1% Tilgung machen.

Natürlich sind 10J günstiger als 20J; aber das zubsänderungsrisiko auch höher.

Alles eine Frage des persönlichen Geschmacks.
 
Zuletzt aktualisiert 04.08.2025
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