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Erstellt am: 10.11.23 08:58

ypg14.11.23 21:37
K a t j a schrieb:

Stell doch mal eine Bauvoranfrage als Erstwohnsitz mit der Nachbarschaft als Begründung. Mal gucken, was passiert.
HerrRossi schrieb:

Das wird garantiert abgelehnt. Die sind da schnell mit.
Das ist das einzige, was ich zur Zeit noch glaube.
11ant14.11.23 23:00
ypg schrieb:

Zum einen bestätigst Du die 2500qm, von @hanghaus2023 angenommen. Grundflächenzahl von 0,1 und Deine Grundflächenannahme spricht aber für 1170qm Grundstück.
Dazu erklärte ich bereits, daß das nicht zwingend einen Widerspruch darstellt: da von der Bebauung ausgeschlossene Teilflächen nicht mit in die Bemessungsgrundlage der Grundflächenzahl eingehen.
ypg schrieb:

Auf Nachfrage, wo das Grundstück liegt, sagst Du etwas von Bielefeld. Bielefeld liegt aber nicht in Niedersachsen.
Die genaue Lage einer nicht existenten Stadt können wohl nur Schrödinger-Experten bestimmen ;-)
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Herrarchi15.11.23 06:26
ypg schrieb:

Warum und was soll man erwirken wollen, wenn der Bebauungsplan, außer dass es sich um ein Wochenend-Grundstück nach Par10 NVO handelt, eigentlich viele bzw. gängige Möglichkeiten hat?
Ich würde als Gemeinde auch nichts ändern wollen, denn 0,1 bei übergroßem Grundstück sollte doch ausreichen. Zudem wollen sie halt diesen Randabschnitt nicht mit übergrossen Häusern zumüllen

Hier noch einmal ein Textauszeichnung zu einem den Bebauungsplan anhängigen Vermerk.


Seiten eines Textdokuments mit Vermerk zum B-Plan und Grundstücksangaben


ypg schrieb:

Nach Bebauungsplan ist ein Vollgeschoss erlaubt. Wenn Du ein Dach mit planst, dann kannst Du es auch ausbauen. Bauämter interessieren sich nicht für sogenannte „Halbgeschosse“, weil es sie baurechtlich gar nicht gibt. Also kann man sie auch nicht untersagen oder verbieten.

Dies Aussage des LK war da eindeutig, Dasein Ausbau des Dachgeschosses nicht genehmigt wird. Und somit haben wir es auch nicht in Erwägung gezogen.
ypg schrieb:

Da Du hier recht spärlich in der Kommunikation bist und auch nicht konkret kommunizierst (aus Grundflächenzahl von 0,1 wird 117qm Grundfläche gemacht) muss man ehrlich gesagt davon ausgehen, dass Du die Fragen eventuell beim Amt falsch gestellt hast und somit für Dich die Antworten falsch bewertest.

Zum einen bestätigst Du die 2500qm, von @hanghaus2023 angenommen. Grundflächenzahl von 0,1 und Deine Grundflächenannahme spricht aber für 1170qm Grundstück
Neu, das Grundstück hat schon 2500 m2. Der Vermerk zum Bebauungsplan existiert trotzdem. Bebaubar sind auf Grund der Verbotszonen allerdings nur gut 1200 m2.
ypg schrieb:

Hast Du Angst, dass jmd hier Dein Schnapper-Grundstück vor Dir wegkauft? Ich denke mal, dass hier keiner ein Interesse hat, einem User, der hier ein, zwei Fragen stellt, das Wochenendgrundstück wegzunehmen.
Hast Du schon einmal darüber nachgedacht, warum das Grundstück immer noch nicht verkauft ist?
Genau das ist der Punkt. Und Schnapper ist da gar nichts. Solche unqualifizierten Kommentare brauche ich eigentlich nicht. Weshalb ich nicht Fröhlichkeit sämtlichen Informationen um mich schmeiße wird schon seinen Grund haben. Der gehört hier allerdings nicht hin.

Mir ist das Grundstück und die Rahmenbedingungen vollumfänglich bekannt! Punkt.
ypg schrieb:

Warum fängt man an zu planen, ohne überhaupt mal vorab mit der Wohnfläche den Hauspreis kalkuliert zu haben? Die Erschließung hinterfragt zu haben? Es ist doch kein Geheimnis, dass Bauen teuer ist?!

In meiner ursprünglichen Kalkulation wären wir durchaus mit den finanziellen Mitteln hin gekommen. Das Grundstück war allerdings bedeutend kleiner und beide ursprünglichen Grundstücke sind mittlerweile verkauft.

Bliebe noch das grosse Geheimis der Baugenehmigung mit Keller. Und die Abklärung war das Ziel des Ganzen.

Die haben wir ja nun schon längere Zeit. Nur gestalten sich halt die Grundstücksverhandlungen sehr zäh.

Den Keller habe ich dann in Summe aber wohl kostentechnisch etwas unterschätzt. Deshalb ging ja auch meine Kalkulation auf. Auch die Baunebenkosten Hattrick in Summe etwas niedriger angesetzt.

Aber genau deshalb bin ja auch hier oder? Und dankbar für Hilfe bin ich auch.
K a t j a15.11.23 06:48
Vielleicht sollte man da mal was klar stellen: Was der LK sich wünscht, ist erstmal irrelevant. Nur was im Bebauungsplan steht, ist verbindlich. Wenn Du also einen Bauantrag stellst mit ausgebautem Dach, muss der LK eine Begründung liefern, um abzulehnen. Da es keine gibt, muss genehmigt werden. Ansonsten ist es einklagbar.
Um dort vorübergehend zu wohnen, musst Du allerdings Deinen Erstwohnsitz nachweisen. Aber das weißt Du ja schon alles.
K a t j a15.11.23 07:03
Ich wüsste z.B. nicht, ob die Gemeinde verpflichtet ist, die Müllentsorgung für solche Grundstücke zu gewährleisten? Auch die Wasserentsorgung wäre interessant zu erfahren. Sie ist nicht verpflichtet, eine KKA zu genehmigen oder die Straße für ein Entsorgungsfahrzeug befahrbar zu halten.
Herrarchi15.11.23 07:09
K a t j a schrieb:

Um dort vorübergehend zu wohnen, musst Du allerdings Deinen Erstwohnsitz nachweisen. Aber das weißt Du ja schon alles.
Genau. Alle 10 Häuser haben dort Ihren Erstwohnsitz unter dem Deckmantel der Duldung.
K a t j a schrieb:

Ich wüsste z.B. nicht, ob die Gemeinde verpflichtet ist, die Müllentsorgung für solche Grundstücke zu gewährleisten? Auch die Wasserentsorgung wäre interessant zu erfahren. Sie ist nicht verpflichtet, eine KKA zu genehmigen oder die Straße für ein Entsorgungsfahrzeug befahrbar zu halten.
Alle Gebäude sind voll erschlossen und über die entgegen dem Bebauungsplan voll ausgebaute Gemeindestrasse erreichbar.

Das mit dem Dachgeschoss habe ich auch nie verstanden. Aber der Sachbearbeiter beim LK hat uns das so in den Vorgesprächen erklärt.
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