ᐅ Kniestockhöhe bei Schleppdachgaube
Erstellt am: 18.03.23 22:24
Mal Bauen schrieb:
Bei unserem Hausbauprojekt erwartet der Architekt einen "sehr niedrigen" Kniestock bei Einbau einer Schleppdachgaube in das Dachgeschoss und hat als potentielle Alternative ein Zwerchhaus genannt.Ich sehe hier schon allein wegen des Eingangsvorsprunges https://www.hausbau-forum.de/threads/grundriss-neubau-auf-bungalow-bestandskeller-1-5-geschossige.44686/ ein Zwerchhaus, und hoffe auf einen deutlich erhöhten Kniestock, sonst würde der Umbau ziemlich witzlos.https://www.instagram.com/11antgmxde/
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M
Mal Bauen21.03.23 20:1811ant schrieb:
hoffe auf einen deutlich erhöhten KniestockDas hoffe ich auch, und habe das dem Architekten entsprechend mit auf den Weg gegeben. Mal schauen was zurückkommt. Sobald verfügbar werde ich das Ergebnis im Hauptthread vorstellen.Mal Bauen schrieb:
Das hoffe ich auch, und habe das dem Architekten entsprechend mit auf den Weg gegeben. Mal schauen was zurückkommt. Sobald verfügbar werde ich das Ergebnis im Hauptthread vorstellen.Das Problem ist, ohne wesentliche Kniestockerhöhung wäre eine merkliche Wohnflächenzunahme nur mit einem Anbau möglich - mindestens jedoch mit einem giebelseitigen Überragen des Erdgeschosses über den Keller. Mich wundert in dem Zusammenhang, daß Du zwar bereits einen konkreten Diskussionsentwurf vorgestellt hast, aber noch keine Grundlagenarbeit (Potentialstudie) des Architekten. Damit fängt das Ganze doch normalerweise an.https://www.instagram.com/11antgmxde/
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Mal Bauen21.03.23 21:34Der Plan ist, das DG durch Kniestockerhöhung und Gauben zu erweitern, bei identischem Grundriss (durch Keller vorgegeben).
Der Grundriss aus Beitrag #1 des Hauptthreads ist ein mittlerweile (zumindest in Teilen) verworfener Entwurf eines Fertighaus-Vertrieblers. Ich hatte ihn der Vollständigkeit wegen gepostet, um alle damals verfügbaren Daten zur Verfügung zu stellen. Das sorgt jetzt wahrscheinlich eher für Verwirrung.
Mittlerweile haben wir noch einmal frisch gestartet, mit Bleistift und Papier, bei einem "richtigen" Architekten...
Der Grundriss aus Beitrag #1 des Hauptthreads ist ein mittlerweile (zumindest in Teilen) verworfener Entwurf eines Fertighaus-Vertrieblers. Ich hatte ihn der Vollständigkeit wegen gepostet, um alle damals verfügbaren Daten zur Verfügung zu stellen. Das sorgt jetzt wahrscheinlich eher für Verwirrung.
Mittlerweile haben wir noch einmal frisch gestartet, mit Bleistift und Papier, bei einem "richtigen" Architekten...
Mal Bauen schrieb:
Der Grundriss aus Beitrag #1 des Hauptthreads ist ein mittlerweile (zumindest in Teilen) verworfener Entwurf eines Fertighaus-Vertrieblers. [...]
Mittlerweile haben wir noch einmal frisch gestartet, mit Bleistift und Papier, bei einem "richtigen" Architekten...Und hat der dann verifiziert, wie genehmigungsfähig der dort dargestellte Kniestock 140 wäre ?https://www.instagram.com/11antgmxde/
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Mal Bauen21.03.23 22:30Du meinst genehmigungsfähig im Sinne des Bebauungsplan (Firsthöhe, Traufhöhe, ...)?
Die Arbeitshypothese ist da nach wie vor, dass auch ein hoher Kniestock (und ein steileres Dach) genehmigt werden. Es liegt kein Bebauungsplan vor und um uns herum tummelt sich ein wilder Häuserzoo (Zweigeschossig, Dreigeschossig, Flachdach, Walmdach, Satteldach). Unser aktueller Bungalow geht da schon sehr unter.
Letzte Woche war der Vermesser da, der hat auch die Anrainergebäude mitvermessen. Mit seinen Ergebnissen wissen wir dann genauer wie gut wir in die bestehende Bebauung reinpassen. Falls es dann Zweifel geben sollte kommt wohl eine Bauvoranfrage in Betracht.
Die Arbeitshypothese ist da nach wie vor, dass auch ein hoher Kniestock (und ein steileres Dach) genehmigt werden. Es liegt kein Bebauungsplan vor und um uns herum tummelt sich ein wilder Häuserzoo (Zweigeschossig, Dreigeschossig, Flachdach, Walmdach, Satteldach). Unser aktueller Bungalow geht da schon sehr unter.
Letzte Woche war der Vermesser da, der hat auch die Anrainergebäude mitvermessen. Mit seinen Ergebnissen wissen wir dann genauer wie gut wir in die bestehende Bebauung reinpassen. Falls es dann Zweifel geben sollte kommt wohl eine Bauvoranfrage in Betracht.
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