KFW Zuschuss beantragt VOR Notartermin

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LisaX94

Hallo ihr lieben,

Was gerade passiert ist wirklich wahnsinn.
Bis gestern habe ich gedacht wir sind auf der sicheren Seite was die Förderung 461 Zuschuss für unser Energieeinsparverordnung 40 EE Haus betrifft.
Jetzt les ich aber wir haben den Antrag zu früh gestellt.
Die Zusage für unser Grundstück kam im September am 20.09.21, daraufhin haben wir uns den Hausanbieter ausgesucht, mit Klausel im Werkvertrag für die KfW Förderung.
Soweit so gut.
Der Energieberater hat uns dann die Bestätigung zum Antrag (BZA) geschickt womit ich dann nach Rücksprache mit unserem Bänker den Zuschuss beantragt habe und sofort die Zusage erhalten habe.
Direkt im Anschluss wurde dann die finale Finanzierung eingestielt, und direkt die Grundschuld für das Grundbuch mit eingetragen.
Der Notartermin war am 10.1.22, beantragt habe ich den 461 am 8.12.21
Wie soll ich das anders auch machen, unsere Finanzierung baut mit der NRW.Bank und KfW Bank aufeinander auf.
Wie soll ich erst das Grundstück kaufen und dann die Finanzierung mit NRW.Bank machen wenn diese erst tätig wird, wenn die KfW bewilligt hat?
Jetzt habe ich Angst, wenn ich die Auszahlung beantrage nach Abschluss des Baus, dass die KfW Bank sagt, ne das geht so nicht. Wir zahlen nicht.

Hat zufällig schon jemand Erfahrung ob wirklich genau geprüft wird seit wann man genau im Grundbuch steht?
Wahrscheinlich sind die wenigsten Häuser schon fertig, sodass nur wenig Erfahrungen vorlegen oder?

Wir haben extra auf alles geachtet, dachten wir.
KfW Klausel im Werkvertrag etc.
Kann doch nicht sein, dass weder Bank noch Energieberater noch sonst irgendwo gesagt wurde, wir müssen zuerst im Grundbuch stehen.

Ich bin echt verzweifelt.
Liebe Grüße

Lisa aus NRW
 
H

hauskauf1987

???
Natürlich wird KFW VORM Notatermin beantragt
Stellt kein Problem dar. Solltest nur nicht angefangen haben zu bauen
 
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launy10

???
Natürlich wird KFW VORM Notatermin beantragt
Stellt kein Problem dar. Solltest nur nicht angefangen haben zu bauen
Das ist so nicht ganz richtig. Die KfW schreibt dazu:
Zukünftige Eigentümerinnen und Eigentümer können als Bauherrin bzw. Bauherr einen BEG-Antrag ab dem Zeitpunkt der Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch nach Abschluss des Kaufvertrages stellen. Die endgültige Eintragung als neue Eigentümerin bzw. neuer Eigentümer muss dann spätestens beim Einreichen der Bestätigung nach Durchführung erfolgt sein.
Ob es jedoch geprüft wird, ist eine andere Sache.
 
L

LisaX94

???
Natürlich wird KFW VORM Notatermin beantragt
Stellt kein Problem dar. Solltest nur nicht angefangen haben zu bauen
Das dachte ich bis gestern auch.
Es heißt jetzt aber man muss VOR Beantragung Eigentümer gewesen sein.
Ich bin echt durch den Wind.
Mein Bänker meinte ich solle mir keine Gedanken machen, das wäre in der Reihenfolge kaum machbar und das sieht die NRW.Bank auch so. Aber ob die KFW Bank das auch so sieht?
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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