KfW -Baubegleitung / Nachweis / Abnahme

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oleda222

du kannst auch das Bauunternehmen fragen. die arbeiten häufig mit einen zusammen (inoffiziell) und haben so eventuell bessere preise. wir bekamen bei uns direkt ein Angebot eines sachverständigen für die kfw Abnahme vom Bauunternehmen ausgehändigt. wir haben uns auch gleich für den entschieden und die Sache war für uns durch.
Man mag ja von KfW, den Anforderungen der KfW usw. halten was man will, aber warum unterläuft man nun gerade eine der sinnvollen Bedingungen einen unabhängigen Sachverständigen einzusetzen? Die 200 Euro die man vielleicht spart können es doch nicht wert sein doch wieder jemanden zu haben der auch ein Interesse hat den BU zu decken...
 
Kaspatoo

Kaspatoo

Eignen sich dazu z.B. die Kollegen vom Bauherren-Schutzbund (als Mitglied der Verbraucherzentrale)?

Was gibt es für alternativen für UNABHÄNGIGE Sachverständige?
Jeder Architekt einer anderen Firma?

Würde es denn nicht Sinn machen, dass der Architekt, mit dem man plant, dass dieser auch die unabhängige Bauaufsicht macht? Es erscheint mir etwas oversized, wenn da zwei Architekten herumlaufen.
Demnach müsste man nur darauf achten, dass der Architekt nicht zum Bauunternehmen gehört.

Viele Baufirmen haben aber auch eigene Architektenbüros mit dabei und denen möchte man ja auch nicht vor den Kopf stoßen. Nach obigen Aussagen macht das aber nicht viel Sinn und wäre wie ein GU nur ein unnötiger Kostenfaktor.... oder?

Wie macht man es nun also am geschicktesten?
 
A

Alex85

Was gibt es für alternativen für UNABHÄNGIGE Sachverständige?
Jeder Architekt einer anderen Firma?
Unabhängig ist doch, wer weder persönlich noch wirtschaftlich mit dem zu kontrollierenden Dienstleister verbunden ist. Such dir also einen aus, der diese Kriterien erfüllt und zudem fachlich in der Lage ist, das Gewünschte zu leisten.

Es erscheint mir etwas oversized, wenn da zwei Architekten herumlaufen.
Wie macht man es nun also am geschicktesten?
Wie du willst. Oder zwingt dich jemand?
Es ist und bleibt deine freie Entscheidung, ob und wie du deine Dienstleister kontrollierst.
Zwischen "Ich hab doch meinen Architekten, der handelt eh in meinem Interesse, das reicht" und "von dem Architekten und seiner Arbeit sind x-Hunderttausend meiner sauer verdienten Euro abhängig. Da soll noch ein weiteres Augenpaar mit darauf schauen" ist alles möglich und legitim.

Viele Baufirmen haben aber auch eigene Architektenbüros mit dabei und denen möchte man ja auch nicht vor den Kopf stoßen.
Jeder muss wissen, wie viel er sich gefallen lassen will und in welche Position er sich manövrieren will.
Wenn ich den Architekten kontrollieren will, dann mach ich das. Vollkommen gleich, an wessen Ego das kratzen mag. Wir reden nicht über wenige Euro, sondern über viele Euro.
Wenn dies nicht zugelassen wird, ist der Auftrag dort nicht korrekt platziert. Meine Meinung.
 
Kaspatoo

Kaspatoo

ok, danke für die ehrliche Antwort.

Beim Bauherren-Schutzbund (ist von der Verbraucherzentrale) gibt es Sachverständige, die auch eine Bauüberwachung durchführen können.
In der Stadt in der wir bauen wollen gibt es zufällig einen, mit dem habe ich darüber telefoniert.
Auch in Bezug auf die Förderfähigkeit durch KfW.
Er arbeitet selbst in einem Ingineurbüro hauptberuflich und arbeitet ehrenamtlich im Bauherren-Schutzbund.

Er sagte dass von den Unternehmen aus der Region, die allermeisten Firmen ohnehin externe Planer beschäftigen würden, welche dann meist auch die Bauüberwachung durchführten.
In der Regel sei dies gefördert worden durch KfW. Es muss nicht immer so sein, aber er kennt es in der Form sehr häufig.
Er sagte aber auch, dass wenn der Planer zum Unternehmen gehört oder wenn dieser ausschließlich mit der Firma arbeiten würde, wäre keine Unabhängigkeit mehr gewährleistet. Dann geht es vermutlich nicht.
letztlich solle man den Unternehmer fragen, ob deren Planung durch die Förderung geht, die sollten es wissen, das kann man dann auch vertraglich so vereinbaren.

Ansonsten kann ich aber auch eine Bauüberwachung durch ihn durchführen, was jedoch nicht die Koordination und Leitung durch die ausführende Firma ersetzt.

Außerdem, was ich bisher auf der KfW Seite ganz anders verstanden habe:
Die Förderung von 50%, maximal aber 4000€ bezieht sich laut seiner Aussage bloß auf Planungs, Überwachungs- und Abnahmeleistungen bezüglich dem Erreichen von KfW55, Stichwort Dämmung.
Z.B. ist die Prüfung einer korrekten Bewährung oder dass Ziegelsteine passgenau gesetzt sind, nicht förderfähig durch die KfW.

Andererseits steht auf der KfW Seite:
KfW Förderprogramm 431 schrieb:
Bei Antragstellung in den Kombinationsprodukten ab 01.04.2016 fördern wir:

  • die Planung und professionelle Baubegleitung während
    • der energetischen Sanierungsmaßnahmen oder
    • des Neubaus eines KfW-Effizienzhauses.
sowie:
KfW Förderprogramm 431 schrieb:
Geförderte Leistungen während der professionellen Baubegleitung
  • Leistungen zur Detailplanung
  • Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung
  • Kontrolle der Bauausführung
  • Abnahme und Bewertung der Maßnahmen
sowie:

KfW Förderprogramm 431 schrieb:
Wir fördern Sie, wenn Sie bei Wohnimmobilien zusätzlich zu energetischen Sanierungsmaßnahmen oder den Bau eines KfW-Effizienzhauses eine Fachplanung und qualifizierte Baubegleitung durch einen externen, unabhängigen Sachverständigen durchführen lassen.

Ich lese dort keine Beschränkung auf spezielle KfW Teile bei der Bauüberwachung heraus.

Habe daher bei der KfW angerufen und doch es werden nur die energetischen Teile gefördert.
Als Faustformel bezieht sich die Förderung auf alle Tätigkeiten, die ein reiner Energieberater durchführen können sollte.
Wenn man teile der Berechnungen, z.B. Statik fürs Dach aufgrund der Dämmung durch einen Architekten ausführen lässt, sollten die energetischen Anteile bei der Architektenleistung separat ausgewiesen werden, der z.B. Energieberater kann diese Fremde Rechnung dann am Ende der Maßnahme auch zusammen mit seinen eigenen Rechnungen bei der KfW einreichen, um die Förderung zu erwirken.

Ob man nun den unabhängigen Energieberater/ Sachverständigen durch den ohnehin vorhandenen Architekten substituieren kann, sollte man, wenn es denn auch will, mit dem jenigen direkt besprechen, ob das aus dessen Sicht möglich ist in Bezug auf die Unabhängigkeit.

Hier noch ein paar Zahlen zu Kosten, die mir genannt wurden:
- unabhängiger Energieberater mit Planung, Ausführungsüberwachung und Abnahme (in Bezug auf KfW), Beantragung und Durchführung von KfW, Berechnung etc. kostet ca. 3000€-5000€ für ein Einfamilienhaus
- davon werden 50% durch die KfW erstattet
- darüber hinausgehende gewünschte Baubegleitung (für alle nicht KfW spezifischen Teile), ca. 250€/Tag (maximal 3h bei 85€/ Std beim Bauherren-Schutzbund; zzgl. Anfahrt, bei mir keine da selber Ort)
- davon z.B. Wärmebrückenberechnung (100€/Brücke bei ca, 12-14 Brücken ProHaus)
- 8-9 Kontrollen = ca. 2500€ (mit Keller)


Zum Thema Wärmebrücken:
Mir wurde gesagt, die meisten Unternehmer und GUs berechnen KfW nach dem einfachen Modell. Auf Wunsch kann man (z.B. er) auch Wärmebrücken einzeln ausrechnen. Dadurch würde der KfW Wert deutlich besser (er hat mir Werte von 0,01 bis 0,015 für bei Berechnung der Wärmebrücken und 0,05 bei Standardberechnung genannt).
Er habe bereits mehrere Planungen in denen Gasbrennwerttherme verbaut werden sollen mit Solar auf dem Dach einzeln nachgerechnet und so bereits ohne zusätzliche Maßnahmen KfW55 nachweisen können, was die Standardrechnung des GU nicht erreicht hätte.

Hat man jedoch z.B. vor eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung zu verbauen, würde dadurch auch bereits der GU auf KfW55 kommen und man kann sich die Einzelberechnung sparen.
Oder man speckt wieder an der Dämmung ab, aber das macht wohl nicht so viel Sinn.


Noch was zum Bauherren-Schutzbund und zur Verbraucherzentrale:
so frei am Telefon habe ich bereits unverbindlich ziemlich viel Erfahren, kann ich jedem nur empfehlen. Auch bietet die Verbraucherzentrale Energieberatungen, Kurzgespräch (meines hat 25min gedauert) über 0800 Nummer kostenfrei und persönliche Gespräche kosten 5€/30 Minuten da vom Staat gefördert. Ich habe so einen Termin vereinbart, er sagt am Telefon ich soll mit 60 Minuten rechnen. Auch hier am Telefon habe ich einiges erfahren und die 10€... wumpe.

Jedenfalls für Beratungen und Leistungen durch den Bauherren-Schutzbund muss man dort zuerst Mitglied werden für ca. 150€/ Jahr.
Dafür bekommt man zunächst ein Gratis Basisgespräch mit eigenem auswählbaren Kernthema.
Der Typ mit dem ich gesprochen habe sagte, das Honorar sei über den Bauherren-Schutzbund mit 85€/Stunde deutlich geringer als würde ich ihn direkt über sein Architektenbüro beauftragen.

In diesem ersten Gespräch würde er u.a. anhand meiner Unterlagen (es sollten mindestens Leistungsbeschreibung und finale Grundrisse vorliegen) ein Heizberechnung durchführen und kann mit anhanddessen bereits Optionen zur Erreichung von KfW55 anbieten.
Dies haben meine GUs ja auch bereits getan, aber eben auf Basis ihrer Berechnung, der ich aufgrund der teils hohen Preisunterschiede auch nicht mehr so ganz vertraue.
 
B

Bauexperte

Guten Abend,

Beim Bauherren-Schutzbund (ist von der Verbraucherzentrale)
Verstehe ich nicht ...?

In der Regel sei dies gefördert worden durch KfW.
NUR, wenn das Haus tatsächlich nach den Förderrichtlinien der KFW gebaut werden soll.

letztlich solle man den Unternehmer fragen, ob deren Planung durch die Förderung geht, die sollten es wissen, das kann man dann auch vertraglich so vereinbaren.
Ich denke zunehmend, daß Du nur rudimentär verstanden hast ... weil Dir Dein Gegenüber so gut gefiel ?

Außerdem, was ich bisher auf der KfW Seite ganz anders verstanden habe:
Die Förderung von 50%, maximal aber 4000€ bezieht sich laut seiner Aussage bloß auf Planungs, Überwachungs- und Abnahmeleistungen bezüglich dem Erreichen von KfW55, Stichwort Dämmung.
Ab KfW 55 wird der begleitendende SV über die KfW bezuschusst/gefördert!

Z.B. ist die Prüfung einer korrekten Bewährung oder dass Ziegelsteine passgenau gesetzt sind, nicht förderfähig durch die KfW.
Den Rest Deines post habe ich mir jetzt geschenkt.

Wo auch immer in NRW Du wohnst ... bevor Du einen Vertrag mit Deinen SV abschließt, vereinbare zuvor ein Gespräch bei einer Energieagentur in Deiner Nähe. Ich bin zuversichtlich, daß Du anschließend klarer siehst!

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Kaspatoo

Kaspatoo

dass ich KfW Fördermittel auch nur bei Erreichen von KfW55 Standard erhalte halte ich für offensichtlich und selbstverständlich.

Der Bauherren-Schutzbund ist laut Internetseite Mitglied der Verbraucherzentrale. Für mich heißt das, die sind auf meiner Seite weil ich der Verbraucher bin.

Was ich da nun genau nicht verstanden haben soll verrätst du leider nicht.

Mit dem Unternehmer frage ist das wie folgt:
Planungszuschuss durch die KfW wird nur gewährt, wenn sie ein unabhängiger externer Sachverständiger durchführt. Nicht selten, so der Herr vom Bauherren-Schutzbund, klappt das aber dennoch, wenn z.B. der Planer durch die Baufirma extern zugekauft wird für dieses Vorhaben. Das wiederum geht auf Dauer nur gut, wenn die Firma nicht immer denselben Architekten beauftragt, sondern verschiedene durchwechselt.
In dem Fall wird die Planung bereits durch die Firma abgerechnet (für einen selbst ist das transparent) und dennoch durch KfW gefördert. Ich brauche also nur um den Zuschuss abzugreifen, nicht zwingend noch einen weiteren Planer.
Ob das aus Unabhängigen-Sicht Sinn macht, ist eine andere Frage.
Was das nun damit zu tun hat, dass der Typ mir gut gefiel, schließlich sagt er damit indirekt "du brauchst mich nicht".

Ein Gespräch mit der Energieagentur habe ich tatsächlich am Dienstag, da werden wir über Haustechnik und Optionen sprechen. Den Herren vom Bauherren-Schutzbund wird er mir sicherlich nicht madig reden, denn der Herr von der Energieberatung ist selbst von der Verbraucherzentrale.
Du verrätst leider nicht, was du genau meinst, in wie fern ich da nun blind agiere.

Deiner Aussage nach scheint mir, dass die Informationen des Herren vom Bauherren-Schutzbund nicht so recht vertrauenswürdig wären. Ich habe den Verein bisher als unabhängig und Verbrauchernah angesehen. Ist das falsch? Wem kann man noch trauen?
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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