ᐅ Hausplatzierung auf kleinem 448m² Grundstück
Erstellt am: 15.11.15 11:56
Grym16.11.15 00:26
Um Himmels willen, Option 2 ist doch nur ein Gag, oder?
Darf die Garage über die Baugrenze darüber hinaus gehen?
Muss die Garage hinter der Bauflucht des Hauptgebäudes gebaut werden?
Bei Option 1 hast du einen Süd-West-Garten, aber der wird dann echt Mini. Der Nachbar hat das schon gut gemacht und den eher nutzlosen Vorgarten klein gehalten und den richtigen Garten groß.
Eine Option, aber das muss man mögen, wäre die beiden Stellplätze hintereinander zu basteln, dadurch rückt das Haus ein gutes Stück nach Süd-Ost und darf dann deutlich näher an die Straße ran.
Darf die Garage über die Baugrenze darüber hinaus gehen?
Muss die Garage hinter der Bauflucht des Hauptgebäudes gebaut werden?
Bei Option 1 hast du einen Süd-West-Garten, aber der wird dann echt Mini. Der Nachbar hat das schon gut gemacht und den eher nutzlosen Vorgarten klein gehalten und den richtigen Garten groß.
Eine Option, aber das muss man mögen, wäre die beiden Stellplätze hintereinander zu basteln, dadurch rückt das Haus ein gutes Stück nach Süd-Ost und darf dann deutlich näher an die Straße ran.
world-e16.11.15 05:36
Ja, Option 2 ist unglücklich.
Ist nicht so einfach. Aber selbst das Haus kann sich noch ändern, könnte z.b. auch länglicher werden
Ist nicht so einfach. Aber selbst das Haus kann sich noch ändern, könnte z.b. auch länglicher werden
world-e16.11.15 09:40
Alternative wäre, dass die Garage im Norden steht. Oder nur eine einfache Garage und ein Carport auf der anderen Seite vom Haus
DDre16.11.15 09:58
wir haben auf einen 555m² großen Grundstück auch eine 9x6m Garage stehen sowie Einfamilienhaus mit 100m² Bebauter Fläche.
Klar hat man nicht den größten Garten, aber bei Richtiger Anordnung auch ausreichend.
Klar hat man nicht den größten Garten, aber bei Richtiger Anordnung auch ausreichend.
world-e17.11.15 07:35
Bauexperte17.11.15 10:44
Hallo,
Frage bei der Kommune/Stadt nach oder schau in die zugehörigen, textl. Festsetzungen. Vmtl. wirst Du Deine Garage an die des Nachbarn anschließen müssen und von dort beginnend den Neubau planen.
Grüße, Bauexperte
World-e schrieb:Das sieht nach Bebauungsplan Gebiet aus, insofern würde es mich nicht wundern, wenn Du wenig bis keinen Spielraum bei der Platzierung des Hauskörpers nebst Garage hast.
ich bin gerade dabei mit der Planung von einem Einfamilienhaus mit Doppelgarage auf einem kleinen 448m² Grundstück. Dabei wären mit Tipps und Anregungen bezüglich der Platzierung des Hauses und der Doppelgarage hilfreich.
Frage bei der Kommune/Stadt nach oder schau in die zugehörigen, textl. Festsetzungen. Vmtl. wirst Du Deine Garage an die des Nachbarn anschließen müssen und von dort beginnend den Neubau planen.
Grüße, Bauexperte
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