Hanggrundstück begradigen, kein Berg auf dem Haus ?

4,00 Stern(e) 3 Votes
D

Dandan

Hallo zusammen,

vielleicht habe ich Glück und hier ist jemand, der das gleiche Problem hatte und mir helfen kann.

Wir haben vor in den nächsten 2-3 Monaten mit dem Hausbau zu beginnen.
Wir haben ein wunderschönes Grundstück am Hang, welches schon lange in Familienbesitz ist und deshalb klar war, dass wir dort bauen werden. Größe ca. 1300 m², Breite ca. 30 m, nach unten hin wird es breiter. Oberhalb befindet sich die Straße und auch mal die Einfahrt, dann fällt das Grundstück ab und unterhalb kommt nichts mehr (außer See, Wiese, Wald...)

Es soll ein "normales" Einfamilienhaus mit Übergang auf die Garage werden. KEIN direktes Hanghaus.

Jetzt haben wir letzte Woche festgelegt, wo das Haus stehen soll und die Höhen wurden nivelliert.

Vom Gehweg oberhalb sind wir 6 Meter weg. Für die Terrasse unterhalb müssen wir ca. 2 m aufschütten, aber das kriegt man alles hin. Auch der Rest des Grundstücks kann so gestaltet werde, dass es in Ordnung ist.

Das Problem: Wir halten im Osten den Abstand zwischen unserer Garage und der Nachbarscheune mit 3 m ein. Liegen aber ca. 1,5 - 1,8 m HÖHER als das Nachbarhaus.
Weiter in den Westen können und wollen wir nicht, da das mit 6,5 m Garage, 2 m Durchgang und 11 m Haus, also mit insgesamt ca. 20 Metern Breite sonst ziemlich eng wird auf der Westseite.

Wie kann ich diese 3 Meter zum Nachbarhaus so angleichen, dass es nicht so aussieht, als hätten wir unser Haus auf einem Berg gebaut?!?!?
Wir sind total ratlos... Kann uns jemand einen Tipp geben? Also wir müssen ca. 1,8 Meter Höhenunterschied innerhalb von 3 Metern ausgleichen.

Ich bin dankbar für jeden Tipp und hoffe, man versteht einigermaßen von was ich hier spreche

Liebe Grüße
 
D

DG

Hallo Dandan,

Anschüttungen werden bauordnungsrechtlich als eigenständige Bauteile betrachtet, d.h., dass die Anschüttung selbst an ihrem Fuß einen Grenzabstand von 3m haben muss oder aber eine Abstandsflächenbaulast auf dem Nachbargrundstück auslöst.
Die Garage an sich ist - so weit ich das von hier aus beurteilen kann - kein Problem, wenn man auf der östlichen Grenzseite das Schmalseitenprivileg anwenden kann.

Dazu unbedingt Deinen Architekten/Planer befragen.

MfG
Dirk Grafe
 
Masipulami

Masipulami

Meines Wissens könntest du dann zum Nachbar abböschen. Allerdings darf der Winkel dann nicht größer als 45 Grad sein.
Wenn ihr also 1,50m über dem Geländeniveau des Nachbarn liegt müsstet ihr also auch ab spätestens ab 1,50m Abstand zu seiner Grenze abböschen.
 
D

DG

Meines Wissens könntest du dann zum Nachbar abböschen. Allerdings darf der Winkel dann nicht größer als 45 Grad sein.
Wenn ihr also 1,50m über dem Geländeniveau des Nachbarn liegt müsstet ihr also auch ab spätestens ab 1,50m Abstand zu seiner Grenze abböschen.
... und dann bleiben vom Fuß der Böschung zur Grenze nur 1,50 m Abstand übrig. Minimaler Grenzabstand ohne zusätzliche Eintragung sind aber idR 3,0m. Daher: unbedingt AR/Planer befragen, ob die Böschung/Garage so (evtl. mit Nachbarzustimmung) gebaut werden kann.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 30.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3128 Themen mit insgesamt 42351 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben