Grundstück vom Nachbar mit 20m2 überbaut.

4,70 Stern(e) 6 Votes
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Grundstück vom Nachbar mit 20m2 überbaut.
>> Zum 1. Beitrag <<

E

Escroda

Das Grundstück hat 780m2
Also steht die Mauer ca. 50cm auf dem Grundstück Deines Arbeitskollegen?
Wie dick ist die Mauer?
Wie hoch ist die Mauer?
Ist nachvollziehbar ob abgegraben oder aufgeschüttet wurde?
Welches Grundstück liegt höher?
das geteilt wird um 2dhh zu bauen.
Dein Arbeitskollege hat vor zwei Jahren die ganzen 780m² gekauft und möchte nun etwa hälftig teilen?
Und Gekauft wie gesehen gibt es in der Rechtsprechung doch nicht, also wieso bei einem Grundstück?
Das kommt darauf an, wie das Grundstück beschrieben und gezeigt wurde. Wenn Dein Arbeitskollege sich bei der Besichtigung nicht den Grenzverlauf hat zeigen lassen, dann ist es sein Problem, wenn er dann nur auf Grundlage der Liegenschaftskarte plant, ohne mal ein Maß in der Örtlichkeit genommen zu haben. Bei einer massiven Stützmauer kann man wohl kaum von einem versteckten Mangel sprechen.
Welche Fakten brauchte man um das besser Bewerten zu können?
Gibt es einen Bebauungsplan?
War die Mauer genehmigungspflichtig? Wenn ja, liegt eine Genehmigung vor?
Musste ein Standsicherheitsnachweis erbracht werden? Liegt der vor?
War die Aufschüttung/Abgrabung genehmigungspflichtig? Wenn ja, liegt eine Genehmigung vor?
Beim Kauf wurde ja ein Plan vom Grundstück mitgegeben
Aber wahrscheinlich nur ein Auszug aus der Liegenschaftskarte und kein Vermesserlageplan mit Topografie (Höhen, Böschungen, Mauern, Zäune, geschützte Bäume ...).
Zumindest die Planung ist für die Katz.
Da wir hier ein bisschen stille Post spielen (Tatsachen, Erzählung Arbeitskollege->tomtom79, tomtom79->Forum) wird der genaue Ablauf hier kaum rekonstruierbar sein. Möglich, dass der Verkäufer bewusst getäuscht hat, möglich dass Dein Arbeitskollege zu nachlässig war.
Aber Reicht ein Schreiben tatsächlich aus um eine Grenze zu Verschieben?
Nein. Die Grenze ist ja auch nicht verschoben. Deinem Arbeitskollegen gehört ein Grundstück mit Stützmauer. Wenn er Pech hat, ist er auch für deren Erhaltung verantwortlich. Wenn der Nachbar zugegeben hat, dass er die Mauer errichtet hat, sollte Dein Kollege sich das dringend schriftlich geben lassen.
Das der Verkäufer dieses Schreiben nicht weiter gegeben hat dürfte ihn definitiv in die Haftung Nehmen.
Nö. Wenn nämlich alle Beteiligten den Scholz machen und sich an nichts erinnern können und keine Schriftstücke auftauchen, ist die Mauer als fest verbundenes Bauwerk Bestandteil des Grundstücks und gehört mit allen Rechten und Pflichten deinem Kollegen.
 
H

HilfeHilfe

naja wenn die garage da hin soll dann einfach infromieren und die mauer abreissen. Die Garage an den rest der mauer anbauen. gibt dann ein flüssiges Bild.

Aber alles nach rücksprache.
 
G

Gerddieter

Ich verstehe den ganzen Thread nicht...

Sind doch alle verwandt- haben die auch einfach mal geredet?
Oder soll das ein Rate- Thread sein...?
 
G

guckuck2

Nachbar und Verkäufer sind verwandt, der Käufer/Arbeitskollege wohl nicht. Wie ich es verstanden habe.
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Ich wuerde auch ersteinmal Planunterlagen und oder Bilder sehen wollen. 20m2 ist ja ein grosser Teil der Garage.

Wenn der Planer schon gezeichnet hat ohne das Grundstück zu vermessen ist der Planer verantwortlich fuer die Mehrkosten. Das gehoert doch zur Grundlagenermittlung.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3121 Themen mit insgesamt 42263 Beiträgen

Ähnliche Themen
09.09.2020Nachbar baute Fundamente für Stützmauer auf unser Grundstück Beiträge: 10
13.06.2017Lage von Haus und Garage auf dem Grundstück? Beiträge: 15
11.05.2021Nachbar baut Stützmauer auf meinem Grundstück. Was tun? Beiträge: 87
20.10.2021Ausrichtung Haus und Garage auf dem Grundstück Beiträge: 18
09.04.2019Ausrichtung des Hauses auf dem Grundstück - weniger Stützmauern? Beiträge: 21
12.05.2020Ergänzung von Garage & Werkstatt - Tipps? Beiträge: 18
24.10.2019Einfamilienhaus (10x8,8qm²) auf 437qm² Grundstück in München Beiträge: 48
02.05.2022Grundriss-Planung und Platzierung - Einfamilienhaus ca. 200qm auf 900qm Grundstück Beiträge: 55
24.06.2015Grundstück unabhängig kaufen? Beiträge: 22
30.12.2015Grundriss Einfamilienhaus mit Garage, eigenplanung Beiträge: 17
16.11.2023Kostenschätzung m2 Wohnfläche Hanghaus mit Keller und Garage Beiträge: 75
10.09.2020Bauvorhaben auf Grundstück mit leichter Hanglage Beiträge: 24
24.04.2019Einfamilienhaus mit Garage am leichten Hang Beiträge: 17
10.05.2019Geplanter Bau einer Garage an Grundstücksgrenze erlaubt? Beiträge: 18
11.10.2023Kleines Grundstück, kleine Einfahrt - Benötigter Platz zum Wenden Beiträge: 43
07.09.2020Trapezförmiges Grundstück: Erste Ideen / Verbesserungsvorschläge Beiträge: 13
13.05.2020Einfamilienhaus 11,35x9,65 Grundrissplanung und platzierung auf dem Grundstück Beiträge: 29
07.11.2021Grundriss Einfamilienhaus 133qm Grundstück 850qm Beiträge: 16
28.11.2019Grundrissvorentwurf/Raumaufteilung auf großem Nordwest-Grundstück Beiträge: 38
23.01.2024Grundriss für Einfamilienhaus mit 200m² mit Einliegerwohnung 75 +Keller 140m² +Garage 56m² Beiträge: 59
24.09.2019Vereinigungsbaulast für den Bau einer Garage Beiträge: 10
25.05.2023Grundstück Einfamilienhaus Neubaugebiet Beiträge: 60
05.06.2023Grenzbebauung bei nicht rechtwinkligem Grundstück (NRW) Beiträge: 35
02.07.2014Realistisch Kauf Grundstück und Neubau Einfamilienhaus & wie finanzieren? Beiträge: 20
26.02.2015Grundriss Haus / Grundstück Beiträge: 28
30.12.2016Dieses Grundstück kaufen? Eure Meinung bitte... Beiträge: 18
13.01.2022Grundriss, KfW55EE Doppelhaushälfte, 150m², 380m² Grundstück in 2. Reihe Beiträge: 17
12.07.2021Hang-Grundstück, Carport abfangen Beiträge: 22
14.01.2023Grundstück vorhanden aber erst Eigentumswohnung? Beiträge: 70
11.09.2015Bau Garage auf Grenze geht lt. Architekt nicht. Beiträge: 11

Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben