Grundstückserschliessung abgelehnt

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Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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Chrissi1288

Erwartest Du, hier einen Fachanwalt dafür genannt zu bekommen, daß Du vor dem EuGH darauf klagen kannst, Leute aus dem Gemeinderat auszuschließen, die mit Deinem Nachbarn im Gesangs- oder Schützenverein sind ? - die Gemeindeordnung sieht eine Nichtteilnahme von Ratsmitgliedern an Beratungen und Abstimmungen nur dann vor, wenn es um Grundstücke aus eigenem oder verschwägertem Besitz geht.
Hier ist etwas dumm gelaufen, was aber keineswegs an Deinem Laientum in Verwaltungsverfahren liegt. Hier sind - was seltenst nur einseitig entsteht - Fronten verhärtet. Das ist nur auf der Beziehungsebene klärbar, juristisch also bestenfalls durch Mediation. Einen solchen Mediator müßten allerdings die Streithähne gemeinsam aufsuchen (und der Schiedsmann ist das nicht, der ist praktisch ein "Einzelrichter für Kleinkram").
Nein ich erwarte von einem Forum dass mir jemand Tipps oder Ratschläge geben kann ob es hier noch Chancen gibt oder nicht. Mir die ganze Zeit aufzuzählen was schiefgelaufen ist macht mich höchstens schlauer aber hilft mir für mein Anliegen nicht wirklich.
Auch wüsste ich nicht warum mir hier nun von anderen vorgeworfen wird ich müsste an meiner Zwischenmenschlichkeit arbeiten und dass die Fronten zum Nachbarn hin verhärtet sind wäre zum Teil auch meine Schuld.Ich habe nie und in keinster Weise den Nachbarn beschimpft,gedroht oder sonstiges. Seitens ihm kam schon seit der ersten Begegnung nicht mal ein Hallo rüber.Ich hatte auch bislang immer Geduldet dass er mein Grundstück nutzt. Angegriffen werde lediglich ich vom Nachbarn-defintiv grundlos! da ich noch nie in keinster Weise gegen ihn geschossen habe.
Auch verstehe ich nicht warum davon ausgegangen wird dass der Antrag wegen dem Ärger vom Nachbarn abgelehnt wurde.Dies ist ja keine Begründung und was soll ich auch machen wenn der Nachbar mit erhobener Schaufel vor mir steht wenn ich mit ihm reden will? Verstehe nicht warum mir hier für den Streit die Schuld gegeben wird.Würdet ihr alle den netten Herrn kennen wüsstet ihr dass das Problem definitiv bei ihm liegt.
 
C

Chrissi1288

W
Indem man anstatt rumzuwursteln, einfach jemanden gefragt hätte, der sich damit auskennt. Planer, Architekten, Vermesser, Fachanwalt, Berater - es gibt so viele Anlaufstellen.

Kurz gefasst: Du hast Dich nicht gekümmert, während der böse Nachbar aktiv war und sich gekümmert hat. Ergebnis: Er versaut Dir den Tag.
Wenn man aber nicht weiss an wen man sich hier wenden kann und der Verwaltung vertraut dann sucht man sich keinen anderen Rat.Steht soweit ich es einsehen konnte auch nirgends im Internet!
Aber schön dass ich nun zumindest eine Antwort habe an wen man sich hätte wenden können. 3Fachanwälte haben übrigends auch nichts gemacht ausser abgewartet.So schlau wollte ich dann eben auch sein und mich dort absichern. Schon wieder auf die Nase gefallen!
 
N

nordanney

Wenn man aber nicht weiss an wen man sich hier wenden kann und der Verwaltung vertraut dann sucht man sich keinen anderen Rat.
Na ja, das ist aber sehr blauäugig. Du willst bauen? Warum nicht mal nen Architekten fragen? Der hätte zur Not auch gesagt, wer Dein passender Ansprechpartner ist.
 
M

Myrna_Loy

Angegriffen werde lediglich ich vom Nachbarn-defintiv grundlos! da ich noch nie in keinster Weise gegen ihn geschossen habe.
Du willst ihm ein Haus vor die Nase setzen - in einem Bereich, der bisher nicht im Bebauungsplan lag. DAS ist eine Kriegserklärung, da kannst Du noch so nett sein. Und wenn der Nachbar im Ort gut vernetzt ist, dann weißt Du, warum der Gemeinderat so entschieden hat.
Du kannst nur noch versuchen über einen Fachanwalt für Baurecht das ganze anzugehen. Mit einem klaren Auftrag. Nicht einfach abwarten lassen.
Eine Erstberatung kostet auch nicht die Welt und dann weißt Du mehr. Da Du schon 20.000 in das Projekt versenkt hast, sollte ein Anwalt den Kohl auch nicht mehr fett machen. Der kann dann auch die schriftliche Begründung einfordern, falls die nicht noch kommt. Auf einen schriftlicheh Antrag muss immer eine schriftliche Antwort erfolgen.
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Nein. Es gibt eine Innenbereichssatzung, die aber genau am begehrten Baugrundstück endet. Die Verwaltung wollte zunächst den Geltungsbereich ergänzen, bevor das Baugesetzbuch den scheinbar einfacheren Weg eröffnete. So schwenkte man um und eröffnete das Bebauungsplan-Verfahren, welches Ortsrat und Gemeinderat zunächst einstimmig (!) unterstützten.
IMHO hätte es ohne zwischenmenschliche Abgründe eine Lösung ohne Verlierer geben können.
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Die Nachbarn im Westen tauschen einen schmalen Streifen innerhalb des Satzungsbereichs gegen eine große Fläche im Süd Westen ihres Grundstücks. Das Bauvorhaben rückt 20m näher zur Straße, was die Erschließung kostengünstiger macht.

Die Chance auf rationalen Gedankenaustausch scheint vorbei. So werden aus zwei Gewinnern, drei Verlierer.
So haette ich das nun nicht vermutet. Eine sehr gute Idee. Da wuerde ich als 17a sogar drueber nachdenken unter der Bedingung, dass der jetzige Außenbereich nie bebaut wird.
 
M

Myrna_Loy

Ich frag mich auch gerade, wie lang das schmale Stück ist - 40 m? Die Kosten für die Anschlüsse bis zum haus sind dann auch saftig.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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