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ᐅ Grundstückserschliessung abgelehnt


Erstellt am: 05.07.2021 21:06

Escroda 06.07.2021 14:21
Chrissi1288 schrieb:

Warum das ganze so lang gedauert hat weiß ich ja selbst nicht.
Ich schon. Na gut, nicht wissen aber vermuten. Durch die 2017 erfolgte Novellierung des Baugesetzbuch mit Ergänzung des §13b im Fahrwasser der sogenannten Flüchtlingskrise hat sich die Verwaltung einen einfacheren Verfahrenablauf erhofft, indem sie nicht die vorhandene Innenbereichssatzung ergänzt, sondern vom neuen Paragrafen Gebrauch macht. Das war offensichtlich eine Fehleinschätzung.
Chrissi1288 schrieb:

Kurzes Schreiben an den Bürgermeister der den Antrag dann an die Verwaltung weiterleitet.
Klingt wie ein Angebot von Don Vito Corleone.
Chrissi1288 schrieb:

Aufgrund von Beschimpfungen,unerlaubten Betreten meines Grundstücks und einem Zaun den wir rechtens erichtet haben weil der nette Nachbar sein Holz etc. dort gelagert hat, sind wir in einem hin und her beim Anwalt, und auch mittlerweile Schiedsmann.
Na dann lichtet sich der Nebel ja langsam. Da scheint jemand in der Politik besser vernetzt zu sein als Du.
hanghaus2000 schrieb:

Es ist doch trotzdem im Außenbereich.
Nein. Es gibt eine Innenbereichssatzung, die aber genau am begehrten Baugrundstück endet. Die Verwaltung wollte zunächst den Geltungsbereich ergänzen, bevor das Baugesetzbuch den scheinbar einfacheren Weg eröffnete. So schwenkte man um und eröffnete das Bebauungsplan-Verfahren, welches Ortsrat und Gemeinderat zunächst einstimmig (!) unterstützten.
IMHO hätte es ohne zwischenmenschliche Abgründe eine Lösung ohne Verlierer geben können.

Kartenausschnitt eines Grundstücksplans mit Parzellen, Grenzen und Markierungen.

Die Nachbarn im Westen tauschen einen schmalen Streifen innerhalb des Satzungsbereichs gegen eine große Fläche im Süd Westen ihres Grundstücks. Das Bauvorhaben rückt 20m näher zur Straße, was die Erschließung kostengünstiger macht.
Chrissi1288 schrieb:

Auch will ich mich nicht vom Nachbar unterkriegen lassen
Die Chance auf rationalen Gedankenaustausch scheint vorbei. So werden aus zwei Gewinnern, drei Verlierer.

Chrissi1288 06.07.2021 14:35
Escroda schrieb:

Ich schon. Na gut, nicht wissen aber vermuten. Durch die 2017 erfolgte Novellierung des Baugesetzbuch mit Ergänzung des §13b im Fahrwasser der sogenannten Flüchtlingskrise hat sich die Verwaltung einen einfacheren Verfahrenablauf erhofft, indem sie nicht die vorhandene Innenbereichssatzung ergänzt, sondern vom neuen Paragrafen Gebrauch macht. Das war offensichtlich eine Fehleinschätzung.

Klingt wie ein Angebot von Don Vito Corleone.

Na dann lichtet sich der Nebel ja langsam. Da scheint jemand in der Politik besser vernetzt zu sein als Du.

Nein. Es gibt eine Innenbereichssatzung, die aber genau am begehrten Baugrundstück endet. Die Verwaltung wollte zunächst den Geltungsbereich ergänzen, bevor das Baugesetzbuch den scheinbar einfacheren Weg eröffnete. So schwenkte man um und eröffnete das Bebauungsplan-Verfahren, welches Ortsrat und Gemeinderat zunächst einstimmig (!) unterstützten.
IMHO hätte es ohne zwischenmenschliche Abgründe eine Lösung ohne Verlierer geben können.
[ATTACH alt="Lageplan.png"]63426[/ATTACH]
Die Nachbarn im Westen tauschen einen schmalen Streifen innerhalb des Satzungsbereichs gegen eine große Fläche im Süd Westen ihres Grundstücks. Das Bauvorhaben rückt 20m näher zur Straße, was die Erschließung kostengünstiger macht.

Die Chance auf rationalen Gedankenaustausch scheint vorbei. So werden aus zwei Gewinnern, drei Verlierer.

Naja das ist ja jetzt alles schön und gut, verstehen tu ich trotzdem nur die Hälfte von dem was ihr alle schreibt. Ich frage mich die ganze Zeit nur wie man das, ohne das man das studiert hat oder in irgendeiner Art davon ne Ahnung hat anpacken soll?Ja, ich habe mich auf das verlassen was mir die Gemeindeverwaltung gesagt und geraten hat. Aber woher soll man das alles wissen wenn man überhaupt gar nicht weiß welche Möglichkeiten man gehabt hätte und wie man besser verfahren wäre. Wenn‘s dafür ne Anleitung im Internet gäbe wäre ich heute schlauer. Auch wüsste ich keinen Ansprechpartner der mich hierzu hätte können beraten.
So wie ich das hier jetzt auch rausgelesen habe hat auch keiner eine konkrete Lösung für mich parat.Und damit meine ich nicht mein Bauvorhaben an den Nagel zu hängen.

apokolok 06.07.2021 15:36
Wenn man etwas will, muss man sich eben auch damit beschäftigen und sich einarbeiten und drum kümmern.
Sich hinzustellen und zu sagen 'ja woher soll ich das denn wissen?' ist ziemlich nutzlos.
Du wirst es entweder zwischenmenschlich oder juristisch lösen müssen.
Zu ersterem in der Lage zu sein stellst du bisher hier nicht zur Schau.

11ant 06.07.2021 15:37
Chrissi1288 schrieb:

So wie ich das hier jetzt auch rausgelesen habe hat auch keiner eine konkrete Lösung für mich parat.
Erwartest Du, hier einen Fachanwalt dafür genannt zu bekommen, daß Du vor dem EuGH darauf klagen kannst, Leute aus dem Gemeinderat auszuschließen, die mit Deinem Nachbarn im Gesangs- oder Schützenverein sind ? - die Gemeindeordnung sieht eine Nichtteilnahme von Ratsmitgliedern an Beratungen und Abstimmungen nur dann vor, wenn es um Grundstücke aus eigenem oder verschwägertem Besitz geht.
Hier ist etwas dumm gelaufen, was aber keineswegs an Deinem Laientum in Verwaltungsverfahren liegt. Hier sind - was seltenst nur einseitig entsteht - Fronten verhärtet. Das ist nur auf der Beziehungsebene klärbar, juristisch also bestenfalls durch Mediation. Einen solchen Mediator müßten allerdings die Streithähne gemeinsam aufsuchen (und der Schiedsmann ist das nicht, der ist praktisch ein "Einzelrichter für Kleinkram").

Chrissi1288 06.07.2021 15:38
apokolok schrieb:

Wenn man etwas will, muss man sich eben auch damit beschäftigen und sich einarbeiten und drum kümmern.
Sich hinzustellen und zu sagen 'ja woher soll ich das denn wissen?' ist ziemlich nutzlos.
Du wirst es entweder zwischenmenschlich oder juristisch lösen müssen.
Zu ersterem in der Lage zu sein stellst du bisher hier nicht zur Schau.
Ok dann hast du auch bisher nicht sonderlich viel davon verstanden.

nordanney 06.07.2021 15:43
Chrissi1288 schrieb:

Aber woher soll man das alles wissen wenn man überhaupt gar nicht weiß welche Möglichkeiten man gehabt hätte und wie man besser verfahren wäre.
Indem man anstatt rumzuwursteln, einfach jemanden gefragt hätte, der sich damit auskennt. Planer, Architekten, Vermesser, Fachanwalt, Berater - es gibt so viele Anlaufstellen.
Chrissi1288 schrieb:

Naja das ist ja jetzt alles schön und gut, verstehen tu ich trotzdem nur die Hälfte von dem was ihr alle schreibt.
Kurz gefasst: Du hast Dich nicht gekümmert, während der böse Nachbar aktiv war und sich gekümmert hat. Ergebnis: Er versaut Dir den Tag.
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