W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Bauzwang durch Bank oder Gemeinde ? Kaufvertrag Grundstück


Erstellt am: 27.01.2018 20:51

Fuchur 27.01.2018 22:05
BeckIsBack schrieb:
Ist es denn rechtlich überhaupt möglich solch eine Klausel in den Vertrag mit aufzunehmen, obwohl das Baugesetzbuch selber nur von der Gemeinde spricht ?
Wenn es nur Teil des schuldrechtlichen Vertrages ist, dann kann dir das Grundstück später keiner mehr nehmen, du machst dich jedoch ggf. schadenersatzpflichtig.

Üblicherweise wird das jedoch als dinglicher Rückübereignungsanspruch im notariellen Vertrag festgehalten und ins Grundbuch eingetragen. Dann kann die Bank das Grundstück wieder herausverlangen.

Insofern: ja, das geht. Aber wahrscheinlich lässt sich mit entsprechender Argumentation der Zeitraum verlängern.

BeckIsBack 27.01.2018 22:28
ypg schrieb:
Wie ist denn der korrekte Wortlaut?

"Der Käufer verpflichtet sich, das Grundstück gemäß den vertraglichen Vereinbarungen in § 1 (3) zu bebauen und zu nutzen. Der Käufer hat innerhalb von 18 Monaten ab Eintragung des Käufers als Eigentümer im Grundbuch ein solches bezugsfertiges Einfamilienwohngebäude zu errichten."

Ab Eintragung des Käufers als Eigentümer wird aber noch abgeändert in .. Ab Baureife des Grundstücks..

Danke für eure Hilfe!

Baumfachmann 27.01.2018 23:36
Ich selber hatte 2 Jahre bBauzwang hab einen Antrag an die Gemeinde gestellt und der würde auf 5jahre verlängert

Müllerin 27.01.2018 23:56
wir hatten auch so was. Grundstück gekauft von Bauunternehmer - im Notarvertrag war Bezug auf den Kaufvertrag des BUs, der das Grundstück von der Gemeinde gekauft hatte. Und da stand auch drin "Bezugsfertig bis xyz".
Das wäre in unserem Fall unmöglich zu halten gewesen, da wäre noch nicht mal der Rohbau fertig gewesen.
Hab bei der Gemeinde angerufen und nachgefragt, und der meinte auch "ach gar kein Problem".
Hab einen formlosen Antrag auf Verlängerung bis xyz geschrieben und auch flott genehmigt bekommen.

Minela 28.01.2018 00:41
Hello Leute ich bin neu hier

HilfeHilfe 28.01.2018 09:11
Hallo, wenn im 14 Monate nach dem Kauf der Rohbau erst steht und man weiß es ist nicht zu schaffen kurzer Anruf bei der Stadt.

Es wird wohl keiner auf Rückbau und Rückabwicklung bestehen. Der "Wille " zum Bau wurde ja auch schon gezeigt.


Es wird so sein das die Sahnestückchen ja auch schnell abverkauft werden und nur noch Randgrundstücke übrig bleiben.

Da wäre es doch auf unfair gegenüber den anderen Bauherren das Schmitt Müller 3 Jahre zeit hat und der Krämer nur 1,5 Jahre.
grundstückgrundbucheintragungantragrohbau