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ᐅ Grundstückserschliessung abgelehnt


Erstellt am: 05.07.21 21:06

Chrissi1288 06.07.21 08:22
hanghaus2000 schrieb:

Beantworte doch bitte meine 2. Frage auch.

Bauen im Außenbereich erfordert eine Erschliessung. Die ist mMn nicht vorhanden, falls Ihr die Grundstück nicht vereinigt habt. Also nicht genehmigungsfaehig. Du sagst doch das schmale Grundstück ist erschlossen?

Entschuldigung,die 2.Frage habe ich übersehen.Ist übers Handy nicht so übersichtlich.

Die beiden Grundstücke wurden beim Notar vereinigt sofern ich das richtig verstehe.Der schmale Teil ist erschlossen.

Es tut mir auch leid wenn ich hier viele Dinge nicht verstehe da mir seitens Gemeinde und Anwalt scheinbar keiner so richtig sagen will oder kann was ich zu tun habe. Ich selbst habe halt keine Ahnung und habe mich auf dass verlassen was mir seitens Gemeinde gesagt wurde. Dies war unter anderem auch, nicht zu den öffentlichen Sitzungen zu erscheinen und mich zu Gedulden. Fast wöchentlich haben wir uns telefonisch erkundigen wollen und wurden immer wieder vertröstet. Uns wurde bis zum Schluss zugesichert dass der Erschließung nichts im Wege steht und wir sehr gute Chancen haben wenn wir das schmale Grundstück zwecks Wasseranschluss etc. dazukaufen würden. Dies waren dann wohl 20.000€ in die Luft geschossen.

hanghaus2000 06.07.21 08:23
Ein kleiner Bungalow ist kein Argument im Außenbereich zu bauen. Hier hilft mMn nur ein rechtskraeftiger Bebauungsplan.

Mach Dich schlau. Lies mal im 35er nach welche Anlagen im Außenbereich errichtet werden duerfen.

Escroda 06.07.21 08:53
Chrissi1288 schrieb:

Entschuldigung,die 2.Frage habe ich übersehen.
Hast Du meinen Beitrag auch übersehen oder möchtest Du nicht mit mir kommunizieren?
hanghaus2000 schrieb:

Hier hilft mMn nur ein rechtskraeftiger Bebauungsplan.
Genau der wurde ja aufgestellt. Er hat sogar zwei mal offen gelegen. Unklar ist, ob der Satzungsbeschluss tatsächlich gefasst wurde (laut Ratsinformationssystem wurde die entsprechende Vorlage "geändert beschlossen") und falls ja, ob er öffentlich bekannt gemacht wurde.

Chrissi1288 06.07.21 09:06
hanghaus2000 schrieb:

Ein kleiner Bungalow ist kein Argument im Außenbereich zu bauen. Hier hilft mMn nur ein rechtskraeftiger Bebauungsplan.
Das mit dem kleinen Bungalow war nur die Antwort darauf dass sie meinten mot
Escroda schrieb:

Was genau hast Du in welcher Form beantragt?

Was genau wurde wann genau abgelehnt?
Durch Euer Ratsinformationssystem blicke ich nicht so ganz durch. Ich habe es so verstanden, dass der Bebauungsplan im Mai 2020 als Satzung beschlossen wurde, dieser Beschluss jedoch nicht öffentlich bekannt gemacht wurde, so dass der Bebauungsplan (noch) nicht rechtskräftig ist.

Ich weiß ja nicht wie Ihr das geschafft habt, aber anscheinend hat die Gemeinde völlig eigenständig - also ohne städtebaulichen Vertrag nach §11 Baugesetzbuch o.ä. - den Bebauungsplan aufgestellt. Dann hättet Ihr in der Tat mit dem ganzen Bebauungsplanverfahren nichts zu tun.

Ja vielleicht. Dazu müsste man rechtssicher den Planungsstand ermitteln. So aus der Ferne betrachtet könnte eine Genehmigungsfähigkeit nach §33 Baugesetzbuch in Frage kommen. Die Genehmigungsbehörde beteiligt zwar die Gemeinde, muss sich aber deren Stellungnahme nicht fügen.

Nun ja, es ist ja nicht nur irgendjemand. Nach kurzem Überfliegen der Entstehungsgeschichte gab es schon von Anfang an ernsthafte Zweifel an der rechtmäßigen Aufstellung dieses Bebauungsplans, insbesondere vom Ministerium für Inneres und Sport, Landesplanung, Bauleitplanung. Auch der Widerstand der Nachbarn war nicht unerheblich. Das hat dann ja auch zu den diversen Überarbeitungen und Verzögerungen geführt.
Vielmehr bin ich verwundert, dass für ein Haus dieses aufwändige Verfahren so weit durchgezogen wurde.

Wir haben die Erschließung des Grundstücks 2017 bei der Gemeinde beantragt.
Dies wurde laut meines Wissens am 28.05.2020 in einem Notausschuss vom Gemeinderat mehrstimmig abgelehnt. Eine schriftliche Ablehnung oder gar eine Rechnung habe ich nicht bekommen.Lediglich ein kurzer Anruf dass der Gemeinderat dagegengestimmt hat.
In der Niederschrift auf deren Seite steht lediglich dass die SPD dagegengetimmt hat da noch genügend freie Bauplätze vorhanden wären und hier erstmal innerorts die Lücken zu schließen wären. Das nützt mir nur leider nichts da ich ja bereits dieses Grundstück besitze und für das schmale Grundstück auf Rat der Gemeinde bereits 20.000€ investiert habe.Auch verkauft keiner der noch freien Baulücken sein Grundstück weshalb ich nicht mal die Möglichkeit dazu hätte Inmerorts zu bauen.

hampshire 06.07.21 09:19
Chrissi1288 schrieb:

Ich selbst habe halt keine Ahnung und habe mich auf dass verlassen was mir seitens Gemeinde gesagt wurde. Dies war unter anderem auch, nicht zu den öffentlichen Sitzungen zu erscheinen und mich zu Gedulden. Fast wöchentlich haben wir uns telefonisch erkundigen wollen und wurden immer wieder vertröstet.
Das spricht dafür, dass man Dich nicht ernst nimmt und gerne unter sich bleiben will. Deine bisherige "Unsichtbarkeit" kann Dir als Gleichgültigkeit und Desinteresse an der Gemeinde und den Nachbarn ausgelegt werden.

Neben den sehr guten und wie immer ausgesprochen präzisen Hinweisen von (Du bist eine enorme Bereicherung im Forum!), brauchst Du mehr "social engineering". Mach Dich sichtbar und es den Menschen leicht, Dich willkommen zu heißen. Lerne Hintergründe kennen, Nutze mehrere Quellen. Nimm Einfluss. Erfolg ist natürlich nicht garantiert.
  • Welchen Kontakt hast Du zu den unmittelbaren Nachbarn?
  • Gibt es eine Vorgeschichte mit Deinen Vorfahren, die man aus der Welt räumen kann?
  • Gibt es weitere Befindlichkeiten / Probleme?
  • Würde die Genehmigung für Dich jemanden benachteiligen?
  • Hätte die Genehmigung für Dich Folgen für weitere Genehmigungen?
  • Wäre bei einer Genehmigung für Dich eine andere Person sauer, da er Ähnliches nicht genehmigt bekommen hat?
  • Was gibt es in der Genehmigungshistorie der Gemeinde noch so zu erfahren?
  • Was kannst Du in die Gemeinde einbringen?
  • Was verbindet Dich mit der Gemeinde?
Löse Probleme mit Geld, wenn sie mit Geld zu lösen sind. Versuche nie Probleme mit Geld zu lösen, die nicht mit Geld zu lösen sind. Wenn man Dich aus persönlichen Gründen in einer gewissen Breite ablehnt, willst Du da nicht wohnen - dann lasse das Projekt sterben. Herausfinden was los ist und wie Du die Situation beeinflussen kannst lohnt immer.

hanghaus2000 06.07.21 10:20
Ich finde der Tipp den Gemeinderatssitzungen fern zu bleiben war im Interesse der Gemeinde sinnvoll. (wer laesst sich schon bei den Geschaeften in die Karten schauen?) Aber im Interesse des Antragstellers kontraproduktiv. Wenn Du nicht weisst was da vor geht, kannst doch keinen Einfluss ausueben.

Nun must warten bis der Bebauungsplan mal durch geht. Dann hast zumindest die 20k nicht in den Sand gesetzt.

Ich wuerde mal eine Zwichenlagerung von Atommuell auf dem Grundstück beantragen. Mal schaun was die Gemeinde davon haelt. :p
grundstückgenehmigungerschließungbungalow