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ᐅ Grundstückserschliessung abgelehnt


Erstellt am: 05.07.2021 21:06

Chrissi1288 06.07.2021 06:44
andimann schrieb:

N'abend,

also eine schriftliche Begründung müssten die dir schon noch liefern. Aber abgesehen davon, da ist eine 20 kV Freileitung direkt über dem Baufenster eingezeichnet? Das kann doch gar nicht gehen. Unabhängig davon, ob du unter so einer Leitung leben willst: Die 20 kV Masten sind relativ klein, nur so 10-14 Meter hoch. Da passt kein Haus drunter!

Wenn das also kein Fehler in dem Plan ist, kann ich die Ablehnung gut verstehen. Dafür hätte man aber auch keine 3 Jahre gebraucht, da hätten 3 Minuten gereicht.

Viele Grüße,

Andreas
andimann schrieb:

N'abend,

also eine schriftliche Begründung müssten die dir schon noch liefern. Aber abgesehen davon, da ist eine 20 kV Freileitung direkt über dem Baufenster eingezeichnet? Das kann doch gar nicht gehen. Unabhängig davon, ob du unter so einer Leitung leben willst: Die 20 kV Masten sind relativ klein, nur so 10-14 Meter hoch. Da passt kein Haus drunter!

Wenn das also kein Fehler in dem Plan ist, kann ich die Ablehnung gut verstehen. Dafür hätte man aber auch keine 3 Jahre gebraucht, da hätten 3 Minuten gereicht.

Viele Grüße,

Andreas


Die Masten sowie die Leitung sind nicht mehr vorhanden.

Chrissi1288 06.07.2021 06:46
ypg schrieb:

Du musst doch eine Begründung bekommen haben

Ich sehe da unterhalb von Euch nichts.

Direkt unterhalb des Grundstücks in der gleichen Flucht steht bereits ein Haus.Hier schwarz markiert mit 13a.

hanghaus2000 06.07.2021 07:32
Mit einem Haus 12*8m ist es schon bebaubar. Aber ich wuerde da nie bauen wollen.


Lageplan eines Gebäudekomplexes: roter Außenbereich, blauer Innenbereich, Maßlinien.


Sorry habe das gestern ABend schon gezeichnet. Hat sich erledigt. Was ist denn nun die Begruendung? Oder einfach nur vom Gemeinderat abgelehnt. Ist das Grundstück im Innenbereich? Schau mal in den Flaechennutzungsplan. Fals im Außenbereich, dann sehe ich hier keine Chance.

hanghaus2000 06.07.2021 07:48
Sind denn die beiden Grundstücke bereits vereinigt?

Ich kann Dir nur empfehlen die Fragen von ernst zu nehmen. Besser kann Dir hier keiner helfen.

Chrissi1288 06.07.2021 07:51
hanghaus2000 schrieb:

Mit einem Haus 12*8m ist es schon bebaubar. Aber ich wuerde da nie bauen wollen.

[ATTACH alt="Grundstueck61.JPG"]63415[/ATTACH]

Sorry habe das gestern ABend schon gezeichnet. Hat sich erledigt. Was ist denn nun die Begruendung? Oder einfach nur vom Gemeinderat abgelehnt. Ist das Grundstück im Innenbereich? Schau mal in den Flaechennutzungsplan. Fals im Außenbereich, dann sehe ich hier keine Chance.

Ist noch im Außenbereich,daher ja der Antrag auf Erschließung. Dies war nir ein grober Grundriss der Gemeinde.Dies wäre die Fläche die bebaut werden kann. Im Prinzip soll das Haus aber Baugleich zum Nachbar gebaut werden.Kleiner Bungalow.

hanghaus2000 06.07.2021 07:56
Beantworte doch bitte meine 2. Frage auch.

Bauen im Außenbereich erfordert eine Erschliessung. Die ist mMn nicht vorhanden, falls Ihr die Grundstück nicht vereinigt habt. Also nicht genehmigungsfaehig. Du sagst doch das schmale Grundstück ist erschlossen?
grundstückerschließung