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ᐅ Grundstück überschreiben gem. Anteil


Erstellt am: 10.12.2016 09:31

Pacey82 10.12.2016 09:31
Folgende Situation:
Bauherr bringt das Grundstück und Betrag X mit in die Ehe. Baufrau hat Betrag Y.
Beide unterschreiben den Kredit und übernehmen XY % ihres Nettoeinkommens für die Finanzierung. Das Gehalt des Bauherren ist 1/3 höher als das der Bauherrin.

Bauherr möchte nun der Bauherrin einen Anteil des Grundstückes überschreiben (und damit auch des Hauses), welcher ihrem eingebrachten Betrag plus der Kreditrückzahlung entspricht. Wie genau berechnet man das nun, damit beide bei einer möglichen Trennung das erhalten was eingebracht wurde?

Ich hoffe das Problem wurde verstanden 😉

Pacey82 25.02.2017 11:41
Hat denn echt niemand das gleiche Problem?

Maria16 25.02.2017 18:55
Nun ja, ich hätte keinen Kredit mitunterschrieben, solange die Finanzen nicht geklärt sind bzw. mir nichts vom Grundstück gehört.

Da es dafür jetzt aber zu spät ist, würd ich euch gerne ans Herz legen, alles auszudiskutieren. Dazu gehört mMn auch die Frage, wie es berücksichtigt werden soll, falls Baufrau mal ein Jahr (oder auch länger) wegen Kindern aussetzt und deshalb nicht mehr ihren Teil finanziell beitragen kann. Soll das überhaupt berücksichtigt werden? Oder ist das nicht vielmehr egal, dass sie weniger zahlt, wenn ihr euch einig seid, dass sie für die Kindererziehung aussetzen soll?
Soll sie ihr ganzes eingebrachtes Geld zurück bekommen? Oder nur einen Teil, damit sie quasi Miete bezahlt hat, da sie ja ein Dach über dem Kopf bekommt?
Was ist, wenn ihr euch vor Tilgung des Kredits trennt und sie gar nicht die volle Summe bezahlt?

Du siehst, es gibt zu viele Komponenten, die man berücksichtigen könnte und bei jedem individuell sind, um euch da eine Antwort mit festen Prozentsätzen geben zu können.
Wenn ihr denn unbedingt prozentual (abweichend von 50:50) aufteilen wollt, würd ich es ggf. nur am eingebrachten Eigenkapital festmachen und die Tilgungszahlungen außen vor lassen, da jeder von euch als Tilgender ausfallen könnte und man eh eine Miete zahlen müsste, wenn man nicht bauen würde

77.willo 25.02.2017 20:47
Die Tilgung findet doch sowieso in der Ehe statt. Von daher gibt es da doch nur das Familieneinkommen.

Maria16 25.02.2017 20:51
Ich glaub, beim TE läuft (zumindest mental) alles weiter über getrennte Konten. ;-)

77.willo 25.02.2017 22:02
Dann braucht es aber einen Ehevertrag und keine Grundbuch Eintragungen.
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