11ant
Warum nicht ? - wir reden hier von weniger als einem Drittel Trauflänge, und Euer Bebauungsplan scheint mir auch keine Firstrichtungen vorzugeben. Die Frage schiene es mir wert.Einer Dachgaube wird das Bauamt nicht zustimmen.
Warum nicht ? - wir reden hier von weniger als einem Drittel Trauflänge, und Euer Bebauungsplan scheint mir auch keine Firstrichtungen vorzugeben. Die Frage schiene es mir wert.Einer Dachgaube wird das Bauamt nicht zustimmen.
Du bist nicht allein.Ich weiß ja nicht, wie es anderen geht, aber auf Deinem Bebauungsplan kann ich so gut wie nichts erkennen. Wie breit ist das Grundstück? Wie groß ist das Baufenster? Ist eine Randbebauung erlaubt? Steht da hinten im Garten vielleicht ein Hochhaus oder was ist das?
Den jetzigen Plan würde ich komplett inkl. Garage um 90° gegen den Uhrzeigersinn drehen und je nach Bedarf dann noch spiegeln. Aber ich kenn leider das Baufenster nicht.
Von wann ist denn der ? - einen Abriss einschließlich eines intakten Kellers würde ich mir dreieinhalbmal überlegen, zumal mir die Dimensionen hier dem Wunschhaus vergleichbar aussehen. Insofern würde ich prüfen, ob die Alternative "Aufbau ab OKKD" Charme haben könnte.(Bestandsimmobilie wird abgerissen)