kaho674
So habe ich das auch gelesen. Ob man da für einen Stellplatz eine Ausnahme bekäme? Kann ich mir nicht vorstellen.Bezüglich der Stellplätze und Garagen ist es so, wie ich vermutet habe. Diese sind außerhalb der überbaubaren Flächen nicht zulässig.
@Escroda Davon ab, wäre sowas hinsichtlich Traufenausrichtung denkbar (mal ganz ab von Größe usw.)?
Wären es nur 2 Geschosse, wie breit dürfte dann der Frontgiebel maximal sein?
Zuletzt bearbeitet: