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ᐅ Grundriss Planung KfW 40 EFH in gewachsenem Wohngebiet mit ausgebauter Vollunterkellerung


Erstellt am: 11.08.25 20:39

AnnaChris8820.08.25 18:55
gtown1994 schrieb:

Bezieht sich das Angebot von Keitel-Haus nur auf EG + OG oder auch auf den Keller? Auf wie viel € pro qm beläuft sich das Angebot?
Auf alles - den Grundriss so wie ihr ihn seht. Viel Glück
11ant20.08.25 20:02
AnnaChris88 schrieb:

Wir sind nochmal in uns gegangen und haben etwas überarbeitet. Auch wenn einige den Weg oder die Arbeit des Archithekten hier verteufeln sind wir ihn nun mal gegangen und würden uns ueber konstruktive Kritik oder Verbesserungsvorschlage wirklich riesig freuen. Auch der Vermesser war mittlerweile da. Der Höhenunterschied liegt bei nur knapp 0,9m.
Zumindest meine konstruktive Kritik übergehst/ignorierst Du (vermutlich weil Du sie für Miesepeterei hältst). Es hat allerdings mit Architekturkritik o. dergl. nichts zu tun, wenn ich Euren Planer für eine lehrbuchmäßige Vollpfeife halte. Fakt ist, er hat Euch etwas geliefert, was der Jurist eine "objektive Schlechtleistung" nennt. Selbst wenn die Honorarforderung deutlich unterhalb der Tabelle liegt, gehört zu einer ordnungsgemäßen Leistung nach den Leistungsphasen 1 bis 3 unbedingt die vollständig abgeschlossene Erbringung der Leistungsphase 1, bevor man in die Leistungsphase 2 eintritt. Das liegt hier offenbar nicht vor, das Hauskonzept ist daraufhin unweigerlich "falsch abgebogen", ein Höhenspiel von 0,9 m (selbst wenn sich das auf das Baufenster bezieht) spricht nach der Faustformel (die Du in meiner Beitragsreihe erklärt findest) gegen einen Keller.

Damit, die auf fehlerhafter Grundlage entstandenen nicht fachgerecht erbrachten Planungsleistungen als Grundlage zu akzeptieren statt sie zurückzuweisen, kann der Planer seine Leistungen als konkludent angenommen betrachten. Ihr begebt Euch also damit in die Gefahr, sie trotz ihrer objektiven Fehlerhaftigkeit bezahlen zu müssen. Statt diesen Unfug in den Papierkorb zu tun und auf seine Kosten neu zu beginnen, kann er Euch nun das Umpfriemeln seiner Murkspläne auch noch zusätzlich berechnen. Mindestens in Höhe der vermeidbaren Baukosten hat er Euch also bereits geschädigt, auch wenn dies juristisch gesehen erst "verwirklicht" wird, wenn Ihr nach diesen Plänen tatsächlich bauen laßt. Und das könnte man wohl, denn "genehmigungsfähig" ist der Unfug ja. Aber für dieses Ergebnis hätte man das Has auch von einem Studenten "malen" lassen und von einem "Stempelaugust" vorlegen lassen können.

Da Du Baulaiin bist, solltest Du mit einem Anwalt besprechen, ob Dich das verbraucherrechtlich "rettet" und Du die Karte der Reklamation ggü. dem Planer noch ziehen kannst. Selbst wenn Du ein gutes Gefühl dabei hast, den Entwurf mit Hilfe der Forencommunity noch geheilt zu bekommen: mindestens allen weiteren VerbraucherInnen von Planungsleistungen erweist Du einen großen Bärendienst damit, solche Stümperplaner mit ihren Schlechtleistungen durchkommen zu lassen !

Die konzeptionell ignorierten Geländehöhen in die Murksplan-Iterationen formell noch hineinzuschreiben und in der Entwässerungsplanung zu berücksichtigen, heilt die fehlerhaft aufgebaute Planung nicht für fünf Pfennig.
AnnaChris88 schrieb:

ja, das haben wir - bekommt der Archithekt und soll darauf aufbauend dann Baugenehmigung und Entwässerung planen.
Wenn es die Höhen vom Vermesser nun gibt, dann zeige sie doch einmal her, dann kann damit arbeiten.
gtown1994 schrieb:

Bezieht sich das Angebot von Keitel-Haus nur auf EG + OG oder auch auf den Keller? Auf wie viel € pro qm beläuft sich das Angebot?
Da mich die TE wohl ohnehin nur als Nörgler wahrnimmt, kann ich diese Bemerkung ja noch draufsetzen: den Namen Keitel-Haus höre ich ausschließlich im Zusammenhang mit unberatenen Laien, denen deren Angebote gefallen.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
roteweste20.08.25 21:06
11ant schrieb:
den Namen Keitel-Haus höre ich ausschließlich im Zusammenhang mit unberatenen Laien, denen deren Angebote gefallen.
Sicher zählst du mich auch in diese Kategorie, obwohl uns damals von mehreren Seiten aus die Firma Keitel-Haus (unter anderem) nahegelegt wurde. Ich werde nächstes Jahr berichten, wie es für uns gelaufen ist. Vielleicht sollte man aber zugestehen, dass ein Anbieter wie Keitel-Haus gute Mittelklasse liefern kann, aber sicher nicht in der Oberklasse mitspielt, was Ausstattung und bauliche Möglichkeit anbelangt. Anbieter, die das können, fallen bei der Preisvorstellung des TE sowieso raus.
AnnaChris8820.08.25 21:08
11ant schrieb:

Zumindest meine konstruktive Kritik übergehst/ignorierst Du (vermutlich weil Du sie für Miesepeterei hältst). Es hat allerdings mit Architekturkritik o. dergl. nichts zu tun, wenn ich Euren Planer für eine lehrbuchmäßige Vollpfeife halte. Fakt ist, er hat Euch etwas geliefert, was der Jurist eine "objektive Schlechtleistung" nennt. Selbst wenn die Honorarforderung deutlich unterhalb der Tabelle liegt, gehört zu einer ordnungsgemäßen Leistung nach den Leistungsphasen 1 bis 3 unbedingt die vollständig abgeschlossene Erbringung der Leistungsphase 1, bevor man in die Leistungsphase 2 eintritt. Das liegt hier offenbar nicht vor, das Hauskonzept ist daraufhin unweigerlich "falsch abgebogen", ein Höhenspiel von 0,9 m (selbst wenn sich das auf das Baufenster bezieht) spricht nach der Faustformel (die Du in meiner Beitragsreihe erklärt findest) gegen einen Keller.

Damit, die auf fehlerhafter Grundlage entstandenen nicht fachgerecht erbrachten Planungsleistungen als Grundlage zu akzeptieren statt sie zurückzuweisen, kann der Planer seine Leistungen als konkludent angenommen betrachten. Ihr begebt Euch also damit in die Gefahr, sie trotz ihrer objektiven Fehlerhaftigkeit bezahlen zu müssen. Statt diesen Unfug in den Papierkorb zu tun und auf seine Kosten neu zu beginnen, kann er Euch nun das Umpfriemeln seiner Murkspläne auch noch zusätzlich berechnen. Mindestens in Höhe der vermeidbaren Baukosten hat er Euch also bereits geschädigt, auch wenn dies juristisch gesehen erst "verwirklicht" wird, wenn Ihr nach diesen Plänen tatsächlich bauen laßt. Und das könnte man wohl, denn "genehmigungsfähig" ist der Unfug ja. Aber für dieses Ergebnis hätte man das Has auch von einem Studenten "malen" lassen und von einem "Stempelaugust" vorlegen lassen können.

Da Du Baulaiin bist, solltest Du mit einem Anwalt besprechen, ob Dich das verbraucherrechtlich "rettet" und Du die Karte der Reklamation ggü. dem Planer noch ziehen kannst. Selbst wenn Du ein gutes Gefühl dabei hast, den Entwurf mit Hilfe der Forencommunity noch geheilt zu bekommen: mindestens allen weiteren VerbraucherInnen von Planungsleistungen erweist Du einen großen Bärendienst damit, solche Stümperplaner mit ihren Schlechtleistungen durchkommen zu lassen !

Die konzeptionell ignorierten Geländehöhen in die Murksplan-Iterationen formell noch hineinzuschreiben und in der Entwässerungsplanung zu berücksichtigen, heilt die fehlerhaft aufgebaute Planung nicht für fünf Pfennig.


Wenn es die Höhen vom Vermesser nun gibt, dann zeige sie doch einmal her, dann kann damit arbeiten.


Da mich die TE wohl ohnehin nur als Nörgler wahrnimmt, kann ich diese Bemerkung ja noch draufsetzen: den Namen Keitel-Haus höre ich ausschließlich im Zusammenhang mit unberatenen Laien, denen deren Angebote gefallen.
Danke für deine Nachricht, allerdings kann ich diese bzw den Inhalt nicht ganz für mich einsortieren.
Ich verstehe, dass du sagst, dass wir hätten mit einer Skizze anfangen und Raumprogramm festlegen sowie auf die Höhen achten müssen. Aber so wie der Grundriss jetzt ist - was ist denn jetzt so absolut furchtbarer Murks, dass ich dafür jemanden verklagen soll?
Die Punkte, die andere genannt haben, konnte ich sehr gut zum Teil nachvollziehen und habe sie versucht zu integrieren. Bei mach andern Punkten haben wir eine persönliche Präferenz, die zu unserem Leben bzw. zu unserer Situation passt. Ich danke dir wirklich sehr für dein Engagement, aber ist das wirklich alles so schlecht, dass ich von vorn beginnen soll??
AnnaChris8820.08.25 21:09
roteweste schrieb:

Sicher zählst du mich auch in diese Kategorie, obwohl uns damals von mehreren Seiten aus die Firma Keitel-Haus (unter anderem) nahegelegt wurde. Ich werde nächstes Jahr berichten, wie es für uns gelaufen ist. Vielleicht sollte man aber zugestehen, dass ein Anbieter wie Keitel-Haus gute Mittelklasse liefern kann, aber sicher nicht in der Oberklasse mitspielt, was Ausstattung und bauliche Möglichkeit anbelangt. Anbieter, die das können, fallen bei der Preisvorstellung des TE sowieso raus.
Wir sind auch erst auf Keitel-Haus gekommen, weil wir drei Leute kennen, die mit denen gebaut haben und super zufrieden sind.
roteweste20.08.25 21:48
AnnaChris88 schrieb:

Wir sind auch erst auf Keitel-Haus gekommen, weil wir drei Leute kennen, die mit denen gebaut haben und super zufrieden sind.
Neben Bauherren wurden uns Keitel-Haus auch von den Fertighausexperten und unserer Architektin empfohlen. Sicherlich kann man sich hinstellen und sagen, dass die ja keine Ahnung haben, aber ein gewisses Maß an Einsicht würde ich denen schon zubilligen. Gell, Elefant?

Was wir über Keitel-Haus sagen können: Mittelgroßer, familiengeführter Betrieb. Bisher hatten wir mit vielleicht 8-10 Leuten zu tun, die allesamt auf Zack waren. Kontakt mit Geschäftsführer ist möglich und verhandeln lässt sich gut. Trotzdem Angebot gut prüfen. Erwartet nicht zu viel vom Standard!
keitelplanergrundrissplanungsleistungen