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ᐅ Grundriss-Grundstück Einfamilienhaus, leichte Hanglage ca. 175m²


Erstellt am: 14.02.23 13:53

ypg16.02.23 10:35
K a t j a schrieb:

Das kann ich mir gerade gar nicht vorstellen. Eingang im EG auf der Nordseite heißt keine Terrasse im EG, oder?
Das habe ich so ermittelt, ja.
ypg schrieb:

ABER: Deine Terrasse wird dann mehr oder weniger im OG sein. Und Deine Lichthöfe sehr tief
xMisterDx16.02.23 11:17
Sicher, dass das so einfach funktioniert? Wird nicht die "Hauptstraße" als Bezug genommen bzw. die mittlere Höhe, die an dein Grundstück grenzt?
Und gilt für die Traufhöhe wirklich nur die Straße zu der die Traufe ausgerichtet ist?
hanghaus202316.02.23 11:41
Hier mal der Auszug aus dem Bebauungsplan bezüglich der Bezugspunkte.


Technische Zeichnung: Wandhöhen OG/EG, Grundstücksgrenze und Bezugspunkte.

Technische Zeichnung zu Höhenbezügen: Wandhöhe, Firsthöhe und Grundstücksgrenze zwischen Gebäuden
K a t j a16.02.23 13:12
Bei Eckgrundstücken imho keine vollständige Definition. Darf man sich die Straße aussuchen, welche man sich für Bezugspunkt wählt? Da würde ich ganz frech einfach ja sagen und die maximale Höhe raus schlagen.
hanghaus202316.02.23 14:14
K a t j a schrieb:

Bei Eckgrundstücken imho keine vollständige Definition. Darf man sich die Straße aussuchen, welche man sich für Bezugspunkt wählt? Da würde ich ganz frech einfach ja sagen und die maximale Höhe raus schlagen.
Davon bin ich ausgegangen. Die max. Höhe ist nicht das Problem eher die Kniestockhöhe.
derdietmar16.02.23 16:40
Hallo,

die Vorschläge der Vorposter kann ich nicht ganz nachvollziehen. Mit dem vorhandenen Budget für das Gesamtprojekt können m.E. keine zwei Geschosse plus Keller realisiert werden. Der Keller ist ein unnötiger Kostentreiber.

Bei diesem Grundstück kann man doch gut mit dem Hang arbeiten und dabei noch eine typisch fränkische Architektur wunderbar auf zwei Geschossen umsetzen:
  • Garage im Osten, 4 m x max. 9 m
  • Langgestreckter Hauptbaukörper an die Garage und bis zur Baugrenze nach Norden, max. 8 m x ca. 14 - 15 m
  • Firstrichtung Nord-Süd
Erdgeschoss auf Höhe des vorhandenen Geländes der nordlichen Erschließungsstraße
  • Eingang und Gäste-WC im Nordosten
  • Podesttreppe, 180 Grad an der Ostwand, Belichtung durch eine bodentiefe Festverglasung im OG in der Ostwand
  • Büro/Gast in der nordwestlichen Gebäudeecke
  • Zweimal Kinderzimmer im Westen
  • Kinderbad zwischen den Kinderzimmern
  • Technikraum und Hauswirtschaftsraum im Südosten (mit Lichtschacht nach Osten hinter die Garage, kein Lichtgraben), Zugang zu Garage möglich
  • Kinderterrasse im Westen
Obergeschoss auf Höhenniveau der südlichen Grundstücksgrenze (+2,86 m)
  • Schlafzimmer im Nordosten
  • Ankleide und Badezimmer im Norden/Nordwesten
  • Wohnen, Essen, Küche im Westen und Süden
  • Terrasse im Süden/Südwesten
Ausgebautes Dachgeschoss
  • Weitere(s) Büro(s) je nach Dachneigung, ohne Kniestock bei Dachneigung um die 40 Grad
  • Dachgaube in maximaler Länge (1/3 der Firstlänge) nach Westen, flach um den langgestreckten Baukörper zu unterstreichen
Der Höhenunterschied zwischen oberer Terrasse und Kinderterrasse wird an der südwestlichen Hausecke überwunden, z.B. als stuffenförmige Pflanzterrassen mit Treppe. Dach ohne Überstände, südliche Fassade großzügig verglast (evtl. auch über Eck nach Westen), im Norden das OG und der Giebel vielleicht als Holzlamellenfassade. Das EG könnte im Norden auch einen Meter zurückspringen um eine überdachte Eingangssituation zu schaffen.

Vorteile aus meiner Sicht:
  • Die schönste Seite des Grundstücks ist der Westen. Bis zum nächsten Haus sind es dort bei obigem Baukörper mindestens 13,5 m. Im Süden wird der Nachbar möglichst weit in den Norden rücken und damit den Garten "einmauern"
  • Das Garagendach kann bei Bedarf als Grünfläche nutzbar gemacht werden
  • Kostenersparnis durch Wohn-EG statt Keller, Kosten für Aushub und Geländemodellierung dürften identisch zu denen eines halb eingebuddelten Kellers sein
  • Leben auf zwei Ebenen
  • Zwei ebene Terrassenbereiche
Viele Grüße
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