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ᐅ Grundriss für den Bau einer Doppelhaushälfte - Ideen


Erstellt am: 15.01.18 08:28

11ant16.01.18 15:02
Dre87 schrieb:
und dazu individuell sein, [...] wenn man sich selbst so gut wie gar nicht auskennt.
Ist es eigtl. sinnvoll einen Bauplan vom Bauzeichner zeichnen zu lassen (ohne Architekt,
Ent oder weder: ein Bauzeichner ist eine Art Architektengehilfe, wenn man sich selber so gut wie gar nicht auskennt kommt dabei wohl kaum etwas (taugliches) Individuelleres bei heraus als einem eine Katalogplanung zu bieten hätte. Abgesehen vom abmessungen- und hausformbedingten Handicap ist die Vorschlägeauswahl doch auch nicht schmal, Doppelhäuser sind schließlich aktuell sehr im Trend, da hat jeder Anbieter etwas auf der Pfanne.

Ich würde in so einem Baugebiet wohl mit dem Doppelpartner zu einem gemeinsamen Massivbauunternehmer gehen. Einer, der daneben auch Bauträger, dürfte schon passende Ausgangsentwürfe im Programm haben.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Escroda16.01.18 20:18
Dre87 schrieb:
Darf ich maximal 2 Vollgeschosse mit jeweils 90m² Grundfläche bauen?
So ist es. GF=Geschossfläche, hier als absoluter Wert und nicht durch eine Geschossflächenzahl=Geschossflächenzahl ins Verhältnis zur Grundstücksfläche gesetzt, unüblich aber möglich.
11ant schrieb:
Das Baufenster ist für dieses Grundstück offenbar in der Breite absolut limitiert (7,50 m) und in der Tiefe nur mittelbar über die Grundriss (absolut 90 qm).
Der große Ausschnitt offenbart, was im "Ausschnipselchen" kaum erkennbar war: Das Baufenster ist 7,5m*12m (genau genommen 11,99m) groß, was der max. Grundriss entspricht. Bei voller Ausnutzung wird's also mit Garage und Zufahrt sehr eng (max. 45m²).
11ant schrieb:
da eine Dachterrasse ja noch mit eingeht.
Wieso? Wenn nicht noch weitere "Ausschnipselchen" fehlen, wird die Geschossfläche nur in allen Vollgeschossen ermittelt. §20 Baunutzungsverordnung (3) Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln... (4)...bleiben Nebenanlagen im Sinne des § 14, Balkone, Loggias, Terrassen ...unberücksichtigt. Wird eher mit der Höhe knapp. Bei 8,25m bleiben pro Geschoss nur 2,75m. Da muss man beim Deckenaufbau sparsam sein.
Escroda16.01.18 20:31
ypg schrieb:
Geratewohl sind wir bei 20 Grad auf 12 Meter Haus/ 6 Meter Mitte bei 120 cm Höhe.
Tangens Alpha = Gegenkathete/Ankathete = h/s

h=s * tan a = 6m * tan 20° = 2,18m

In Verbindung mit einem Kniestock, den die anderen Geschosse von 6,20m Wandhöhe übrig lassen, ergibt das doch ein schönes Dachstudio (eingedenk der Vollgeschossgrenzen).
kaho67416.01.18 20:59
Nur mal so blöd daher gefragt:
Bei einem recht schmalem Gebäude von 7,50m halte ich es für noch angemessen mit eine Raumhöhe von 2,60 auszukommen. Könnte ich dann so rechnen:
Kellerdecke bei 0
Raumhöhe 2,60m
Decke ca. 0,30m
OG 2,60m
Decke 0,30m

= 5,80m

8,25 Firsthöhe - 5,80m = 2,45 Raumhöhe im DG. (Abzüglich 15cm Dach-Dämmung + 15cm erlaubte Toleranz = +/- 0)
Wäre ein DG mit 2,45 Raumhöhe am höchsten Punkt. 40cm Kniestock möglich da 6,20m (-5,80m) Wandhöhe erlaubt. Was sagt der Tangens und der Experte dazu? (Hab jetzt hier keinen Rechner)
ypg16.01.18 23:06
Da ja ein drittes „Geschoss“ gewünscht ist, also ein Elternbereich, kann man nach @Escrodas Aussage doch ein Staffelgeschoss mit Schlafzimmer, Ankleide und kleinem Duschbad unterbringen. Für die Einhaltung der Höhe vermittelt man etwas... ich seh da jetzt kein Problem.
Allerdings finde ich, dass man als Kind kein Spielzimmer braucht, auch kn einem Haus nicht. Wofür gibt es die Kinderzimmer selbst? Dass ein Kleinkind dort nur schläft? Nun denn... ich sehe einfach nur dadurch eine Aufblähung eines Hauses, zudem hat man noch einen Keller, der zwar mit Büro bestückt wird, aber ansonsten ja auch noch Raum zu bieten hat.
Ich würde eher einen Hauswirtschaftsraum in der Kinderetage planen und ggf einen Hobbyraum für alle in den Keller verlegen.

Wie auch immer: da müssen sich jetzt erstmal zwei Parteien wegen der Hausform einigen.
Ich kann verwetten, dass Ihr nach dem Hausbau ein Paar Freunde weniger gabt 😉
11ant17.01.18 00:40
Mein Gedankenspiel geht bei einem Staffelgeschoss davon aus, die Traufhöhe auszunutzen (was wohl unterhalb eines halben Meters Kniestock bringen dürfte) und ein Pultdach aufzusetzen.

Höhentoleranzen beziehen sich hier - soweit ich es korrekt gelesen habe - auf die Lage des Bezugspunktes "Oberkante Fertigfußboden EG" relativ zu einem absoluten Höhenmeterwert für jedes Grundstück. Aber zum Beispiel nicht für die Firsthöhe über Erdgeschossboden.
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