ᐅ Grundriss Familienhaus in Randlage mit freien Sicht
Erstellt am: 02.06.21 11:00
ypg30.07.21 17:51
Kati.com schrieb:
Was brauchst du noch?Äh, ja, danke. Da wären dann noch diese Fragen ...ypg schrieb:
Außerdem irritiert mich die Nennung des Walmdachs, wenn Ihr eine Scheune bauen wolltypg schrieb:
Und was ist mit der 1-Geschossigkeit?ypg schrieb:
Und ward ihr es nicht mit einer interessanten/teuren Treppe? Warum wird die so verbaut?Kati202230.07.21 18:21
ypg schrieb:
Außerdem irritiert mich die Nennung des Walmdachs, wenn Ihr eine Scheune bauen wollt. Und was ist mit der 1-Geschossigkeit? Die findet ja in Deinen Plänen gar keinen Platz?!
Und ward ihr es nicht mit einer interessanten/teuren Treppe? Warum wird die so verbaut?Walmdach? Ist zwar erlaubt, wollen wir aber nicht. Hab ich das irgendwann so geschrieben? Definitiv kein Walmdach, definitiv keine Stadtvilla!
1-Geschossigkeit wäre auch erlaubt, da der Bauplatz aber so klein ist, gibt es keinen Platz dafür. Klar, eine eingeschossige Scheune mit hohem Giebel wäre toll - leider nicht auf dem Grundstück. 2 Geschosse müssen her - ich meine eher 1,5.
Interessante, teure Treppe? hm... meinst du die im Wohnbereich? Im Allgemeinen finde ich das Aussehen der Treppe wichtig, vor allem, wenn diese im Wohnzimmer platziert ist. Offene Faltwerktreppen finde ich z.B ganz besonders toll. Wenn man aber keinen Platz für andere Räume wegen der Treppe haben sollte, ist diese dann zweitrangig.
ypg30.07.21 18:58
Kati.com schrieb:
ich meine eher 1,5.Das gibt es überhaupt nicht.Es gibt nur 1 oder 2 . Sonst würde ich nicht fragen.
Kati202230.07.21 21:31
ypg schrieb:
Das gibt es überhaupt nicht.
Es gibt nur 1 oder 2 . Sonst würde ich nicht fragen.Ja...das weiß ich.Würde also sagen 1. Wenn der Kniestock es aber hergeben würde und der Hauskörper schöne Proportionen hätte, dann gerne auch 2.
Es soll kein Bungalow mit einem Satteldach sein 😉 .
ypg30.07.21 22:37
Kati.com schrieb:
Würde also sagen 1„Würde sagen“… Das ist ja jetzt nun mal keine Planungsgrundlage.Wenn es so wäre, könntest Du Dein OG gleich wieder löschen.
Ich glaube auch nicht, dass wir uns jetzt Deine viele Paragraphen im Bebauungsplan googeln müssen, da bist Du am Zug, Fakten darzulegen.
Kati202230.07.21 23:19
ypg schrieb:
„Würde sagen“… Das ist ja jetzt nun mal keine Planungsgrundlage.
Wenn es so wäre, könntest Du Dein OG gleich wieder löschen.
Ich glaube auch nicht, dass wir uns jetzt Deine viele Paragraphen im Bebauungsplan googeln müssen, da bist Du am Zug, Fakten darzulegen.????? Laut Bebauungsplan sind 2 Geschosse möglich, ja - wolltest du das wissen?
Mir sind aber 2 Vollgeschosse nicht unbedingt wichtig. 1,5 Geschosse mit einem Kniestock von min 1,5 m würden ausreichen.
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