ᐅ Bauen mit einem Kniestock von 50cm?
Erstellt am: 21.04.2024 13:47
MelW2024 22.04.2024 18:08
Ich sträube mich ein bisschen vor der "Wohnkeller" Vorstellung. Habe außerdem Angst, dass wir uns eigentlich gar keinen Keller leisten könne, da unser gesamtes Eigenkapital für das Grundstück drauf gehen wird.
Bin auch noch nicht richtig schlau geworden, ob man bei 10% mit Keller bauen "muss" oder man das Grundstück (bzw. nur den Teil, auf dem das Haus stehen wird( begradigen kann.
Bin auch noch nicht richtig schlau geworden, ob man bei 10% mit Keller bauen "muss" oder man das Grundstück (bzw. nur den Teil, auf dem das Haus stehen wird( begradigen kann.
ypg 22.04.2024 18:58
MelW2024 schrieb:
ob man bei 10% mit Keller bauen "muss"Das kann man pauschal nicht sagen, weil ein Hang meist nicht linear läuft. Und es kommt nicht nur auf das Baufensrer an, sondern auch auf den restlichen Bebauungsplan, Umgebung, Ausrichtung usw. „Man nimmt eigentlich“ nicht ein Stück Haus und setzt es auf ein Grundstück - man hat das Grundstück und versucht im Einklang von Geschmack, Wunsch und Budget das Haus drauf zu planen.Die Untergeschoss-Sache kann man beeinflussen, ob es ein Vollgeschoss wird oder nicht. Sofern weniger als 1,40 der Außenwände herausragen, ist es nämlich keins.
MelW2024 schrieb:
Ich sträube mich ein bisschen vor der "Wohnkeller" Vorstellung.Warum? hanghaus2023 23.04.2024 09:37
Wenn Du mehr Informationen vom Grundstück lieferst, kann man auch besser helfen. hat ja schon gesagt wo es drauf ankommt.
Wie teuer ist denn die Baulücke?
50 cm Kniestock ist mMn kein KO Kriterium. Da können im Bebauungsplan ganz andere Bedingungen die Entscheidung beeinträchtigen. Leider kennen wir den Bebauungsplan nicht.
Die Umgebung hat es doch auch mit 50 cm Kniestock hinbekommen. Da gibt es sicher einen anderen Grund warum das Grundstück noch immer unbebaut ist.
Wie teuer ist denn die Baulücke?
50 cm Kniestock ist mMn kein KO Kriterium. Da können im Bebauungsplan ganz andere Bedingungen die Entscheidung beeinträchtigen. Leider kennen wir den Bebauungsplan nicht.
Die Umgebung hat es doch auch mit 50 cm Kniestock hinbekommen. Da gibt es sicher einen anderen Grund warum das Grundstück noch immer unbebaut ist.
hanghaus2023 23.04.2024 09:49
In BW gilt folgendes: "Geschosse sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,4 m über die Geländeoberfläche hinausragen; im Übrigen sind sie Kellergeschosse."
Bei 10% Gefälle sollte der Keller sowieso ein Wohnkeller werden. Schon wegen der Kosten.
Legt der Bebauungsplan Bezugshöhen fest?
So kann ein Wohnkeller ausschauen.:

Bei 10% Gefälle sollte der Keller sowieso ein Wohnkeller werden. Schon wegen der Kosten.
Legt der Bebauungsplan Bezugshöhen fest?
So kann ein Wohnkeller ausschauen.:
motorradsilke 23.04.2024 10:04
hanghaus2023 schrieb:
In BW gilt folgendes: "Geschosse sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,4 m über die Geländeoberfläche hinausragen; im Übrigen sind sie Kellergeschosse."
Bei 10% Gefälle sollte der Keller sowieso ein Wohnkeller werden. Schon wegen der Kosten.
Legt der Bebauungsplan Bezugshöhen fest?
So kann ein Wohnkeller ausschauen.:

Würde mir gut gefallen, wenn die tiefere Seite Richtung Süden/Westen geht. Abstellraum kann gleich Hauswirtschaftsraum sein.
Wenn nicht, würde ich unten die Kids und Schlafzimmer unterbringen.
hanghaus2023 23.04.2024 10:28
Ich habe es mal skizziert mit 10% Gefälle Urgelände (blau). Geländemodellierung ist dann grün.

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