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ᐅ KFW 70 Förderung noch 2015


Erstellt am: 03.12.15 13:53

Bauexperte 04.12.15 10:27
Hallo,
MarcWen schrieb:

Betonung liegt auf beinahe, wir haben 2015 auch noch nicht ganz abgeschlossen.
Das ist natürlich richtig. Die spannende Frage lautet, wer es in der verbleibenden Frist von 3 Wochen schafft, einen Vorabzug Lageplan beizubringen und den BA fertig zu stellen. Alle Vermesser und Architekten, mit welchen ich gesprochen haben, stecken bis zur Haarspitze in Arbeit.
MarcWen schrieb:

Und warum vor Weihnachten? Dachte immer der Eingang zählt.
Aus meiner Sicht macht es nur so Sinn, wenn der Eingang seitens der Bauämter bestätigt wird. Sonst könnten ja schlaue Köpfe auf die Idee verfallen, ihren BA Neujahr - wo im Bauamt nicht gearbeitet wird, einzuwerfen. Erscheint mir irgendwie nicht logisch; mag mich aber auch täuschen.

Edit: Du könntest Recht haben; auf eine Bestätigung der Eingabe wird nicht explizit hingewiesen:


**Allgemeines: Welche Energieeinsparverordnung-Fassung gilt für Bauvorhaben?

Das Prinzip ist das gleiche geblieben, wie wir es auch von bisherigen Energieeinsparverordnung-Fassungen kennen:
  • Bei Bauvorhaben, die eine Baugenehmigung oder Bauanzeige erfordern, gilt diejenige Fassung der Energieeinsparverordnung, die an dem Tag in Kraft war als der Bauherr den Bauantrag einreichte oder die Bauanzeige erstattete.
  • Wenn ein Bauvorhaben zwar nicht einer Genehmigung bedarf jedoch die Bauordnung verlangt, dass der Bauherr es der Gemeinde zur Kenntnis bringt, gilt diejenige Energieeinsparverordnung-Fassung für das Bauvorhaben, die an dem Tag in Kraft war, als der Bauherr das Vorhaben der Gemeinde zur Kenntnis brachte.
  • Wer jedoch ein Bauvorhaben plant wofür er weder eine Genehmigung noch eine Anzeige benötigt und auch sonst kein Verfahren durchlaufen muss, ist der Tag maßgeblich an dem er tatsächlich mit der Bauausführung beginnt. Die Energieeinsparverordnung-Fassung, die an diesem Tag in Kraft ist, gilt verbindlich für das gesamte Bauvorhaben.
  • Wenn ein Bauherr einen Bauantrag einreicht oder eine Bauanzeige erstattet bevor die neue Energieeinsparverordnung 2014 in Kraft tritt, kann er verlangen, dass sein Gebäude unter die Anforderungen der neuen Energieeinsparverordnung 2014 fällt, wenn die Baubehörde über seinen Bauantrag oder Bauanzeige noch nicht bestandskräftig entschieden hat.
**Quelle: Energieeinsparverordnung online


Grüße, Bauexperte

MarcWen 04.12.15 15:44
Bauexperte schrieb:
Hallo,


Das ist natürlich richtig. Die spannende Frage lautet, wer es in der verbleibenden Frist von 3 Wochen schafft, einen Vorabzug Lageplan beizubringen und den BA fertig zu stellen. Alle Vermesser und Architekten, mit welchen ich gesprochen haben, stecken bis zur Haarspitze in Arbeit.

Wir haben noch kein Grundstück, Entwurf oder Vermesser. Also sportlich.
Bauexperte schrieb:

Edit: Du könntest Recht haben; auf eine Bestätigung der Eingabe wird nicht explizit hingewiesen:

Dann könnte man ggf. vielleicht auch mit dem Sachbearbeiter sprechen und den BA am 04.01. vorbei bringen.

Musketier 04.12.15 16:01
MarcWen schrieb:

Dann könnte man ggf. vielleicht auch mit dem Sachbearbeiter sprechen und den BA am 04.01. vorbei bringen.

Das Bauamt ist ja nicht die einzige Behörde, wo es Fristen gibt.
Wenn es so ist, wie in anderen Behörden (z.B. Finanzamt), dann wird der Briefkasten früh geleert und gegebenenfalls noch auf den Vortag bzw. letzten Tag der Leerung zurückgestempelt. Zumindest beim Finanzamt soll es wohl auch Briefkästen geben, die Nachts 0 Uhr umklappen. Ich glaube aber nicht, dass es beim Bauamt solche Briefkästen gibt.

Wenn also zwischen 31.12. und 03.01. nicht gerade ein Bearbeiter Langeweile hat und den Briefkasten leert, könnte der 03.01.2016 mit viel Glück noch funktionieren.
Abgabe am 04.01.16 beim Sachbearbeiter wäre dann aber definitiv zu spät.

djon25 07.12.15 10:41
EFHNI schrieb:
Hallo,

bei uns steht auch noch ein Hausbau in 2016 auf KFW70-Niveau im Raum.

Was ich bisher gelesen hatte ändert sich an dem KFW70 Standard doch durch die Änderungen zum 01.01.2016 nichts und ein 2015er KFW70-Haus wäre auch unverändert in 2016 ein KFW70-Haus.

Somit müsste man dann doch noch regulär bis 31.03.2016 die Förderung (zu wahrscheinlich geänderten Zinssätzen ab 01.01.) beantragen können?

Oder wo ist da der Denkfehler?

Danke ebenfalls

So sehe ich es auch. Warum muss der Bauantrag noch dieses Jahr raus?
Die Verordnung läuft doch bis zum "31.03.2016" !

Bauexperte 07.12.15 11:25
djon25 schrieb:
So sehe ich es auch. Warum muss der Bauantrag noch dieses Jahr raus?
Die Verordnung läuft doch bis zum "31.03.2016" !
Weil sich die Energieeinsparverordnung mit dem Jahreswechsel ändert - KfW 70-Standard gibt es dann nicht mehr; wiewohl die Förderung der KfW für ein KfW 70 Effizienzhaus (BA noch in 2015) erst zum 31.03.16 endet.

Grüße, Bauexperte

oleda222 07.12.15 13:29
Wie kann das sein Bauexperte? Der Standard wird doch sogar über den 31.3. beibehalten, nur die Förderung wird eingestellt. Energieeinsparverordnung und KfW gehören doch nicht in den gleichen Topf.

Die KfW ist ein (staatliche) Bank die Ihre Konditionen an der Energieeinsparverordnung ausrichtet, dafür aber eigene Standards schafft (KfW-70,-55 etc.)

Und ich habe auch noch immer Deine Aussage nicht verstanden, dass KfW70 mit Gas in 2016 schwerer zu erreichen sein soll als in 2015.

Du hast es glaube ich immer damit begründet, dass der Primärenergiefaktor für Strom gesenkt wird. Das würde aber ja nach meinem Laien-Verständnis nur dann Gas schlechter stellen, wenn das Referenzhaus mit einer WP betrieben wird und Gas nun gegen den besser gestellten Wärmeerzeuger WP antreten muss.

Ist dem so? Wäre da für Aufklärung dankbar.
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