ᐅ Grundriss Doppelhaushälfte-Kleinstgrundstück
Erstellt am: 22.05.14 16:34
Doc.Schnaggls23.05.14 13:27
Hi OliverZ,
da könnt Ihr einfach mal ein bisschen mit der Raumaufteilung spielen...
Vielleicht das Bad nach rechts oder links bis zur 2m Linie verschieben / vergrößern und dann gegenüber das Schlafzimmer einplanen.
Die Ankleide dann eventuell nicht als eigenständigen Raum, sondern, beispielsweise als Nische in der Dachschräge, optisch abgetrennt mit (Glas)-Schiebetüren...
Wenn Ihr beispielsweise den Flur weglasst und die Schlafzimmertür direkt an den Treppenaufgang setzt, gewinnt Ihr nochmal deutlich Raum um die Wände / Abtrennungen hin und her schieben zu können.
Gut, eine Tür die unmittelbar an die Treppe grenzt ist jetzt nicht unbedingt ideal, aber bei der relativ geringen Hausbreite vielleicht doch eine überlegenswerte Alternative...
So könntet Ihr Euch im Endeffekt das komplette Dachgeschoss als Schlafbereich mit Bad und Ankleide (wie eine Hotelsuite) gestalten ohne wertvollen (weil knappen) Raum für Flur zu verlieren.
Grüße,
Dirk
da könnt Ihr einfach mal ein bisschen mit der Raumaufteilung spielen...
Vielleicht das Bad nach rechts oder links bis zur 2m Linie verschieben / vergrößern und dann gegenüber das Schlafzimmer einplanen.
Die Ankleide dann eventuell nicht als eigenständigen Raum, sondern, beispielsweise als Nische in der Dachschräge, optisch abgetrennt mit (Glas)-Schiebetüren...
Wenn Ihr beispielsweise den Flur weglasst und die Schlafzimmertür direkt an den Treppenaufgang setzt, gewinnt Ihr nochmal deutlich Raum um die Wände / Abtrennungen hin und her schieben zu können.
Gut, eine Tür die unmittelbar an die Treppe grenzt ist jetzt nicht unbedingt ideal, aber bei der relativ geringen Hausbreite vielleicht doch eine überlegenswerte Alternative...
So könntet Ihr Euch im Endeffekt das komplette Dachgeschoss als Schlafbereich mit Bad und Ankleide (wie eine Hotelsuite) gestalten ohne wertvollen (weil knappen) Raum für Flur zu verlieren.
Grüße,
Dirk
OliverZ23.05.14 13:33
Hallo Dirk, die Idee finde ich genial mit der Tür an der Treppe, dann hat man ja wirklich ein riesen Reich
Bauexperte23.05.14 13:48
Hallo Dirk,
Grüße, Bauexperte
Doc.Schnaggls schrieb:Diese Türe ist "nicht nur" nicht ideal, sondern auch baurechtlich "nicht" genehmigungsfähig 😉
Wenn Ihr beispielsweise den Flur weglasst und die Schlafzimmertür direkt an den Treppenaufgang setzt, gewinnt Ihr nochmal deutlich Raum um die Wände / Abtrennungen hin und her schieben zu können. Gut, eine Tür die unmittelbar an die Treppe grenzt ist jetzt nicht unbedingt ideal ...
Grüße, Bauexperte
OliverZ23.05.14 13:54
darf der Laie fragen wieso
Wastl23.05.14 14:21
Bauexperte schrieb:
Hallo Dirk,
Diese Türe ist "nicht nur" nicht ideal, sondern auch baurechtlich "nicht" genehmigungsfähig 😉
Grüße, Bauexperte ???Wurde bei uns ständig genehmigt. Ich persönlich finde es nicht schön, unsere Nachbarin hat es aber so gebaut.
Bauexperte23.05.14 14:32
Hallo,
... eine Treppe darf nicht unmittelbar hinter einer Tür beginnen. Zwischen Treppe und Tür ist ein Treppenabsatz anzuordnen, der mindestens so tief sein soll, wie die Tür breit ist. Größere Tiefen des Treppenabsatzes können in Abhängigkeit vom Richtungsverlauf der Treppe gefordert werden.
Wenn Deine Nachbarin ihre Baugenehmigung im Rahmen des vereinfachten Genehmigungsverfahrens erhalten hat, hält ihr Architekt mit seiner Unterschrift unter den Bauantrag den Kopf dafür hin, daß alle Vorschriften eingehalten wurden 😉
Grüße, Bauexperte
Wastl schrieb:"Ständig" am Bauplanungsamt vorbei gebaut, wird wohl der Wahrheit am nächsten kommen; so unterschiedlich sind die ländertypischen Abweichungen dann doch nicht. Die Bauordnung sagt hierzu:
???
Wurde bei uns ständig genehmigt. Ich persönlich finde es nicht schön, unsere Nachbarin hat es aber so gebaut.
... eine Treppe darf nicht unmittelbar hinter einer Tür beginnen. Zwischen Treppe und Tür ist ein Treppenabsatz anzuordnen, der mindestens so tief sein soll, wie die Tür breit ist. Größere Tiefen des Treppenabsatzes können in Abhängigkeit vom Richtungsverlauf der Treppe gefordert werden.
Wenn Deine Nachbarin ihre Baugenehmigung im Rahmen des vereinfachten Genehmigungsverfahrens erhalten hat, hält ihr Architekt mit seiner Unterschrift unter den Bauantrag den Kopf dafür hin, daß alle Vorschriften eingehalten wurden 😉
Grüße, Bauexperte
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