Grundriss Bungalow auf Bodenplatte ca 110 qm

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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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M

merlin83

Das sehe ich anders, denn dieser Raum muß gedämmt - mehr oder weniger, ähnlich wie Wohnraum ausgebaut werden; Wohnraum darf nur in engen Grenzen auf die Grundstücksgrenze gesetzt werden.

So wird es in NRW gehandhabt; ich kann mir kaum vorstellen, daß in Bayern andere Vorschriften zur Anwendung kommen .... wohlwissend, daß die Uhren da manches Mal schon anders laufen können ;)

Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs
Ab wann gilt ein Raum als gedämmt? Ich meine warum gilt (vermutlich) 36,5 Ziegel als gedämmt und ein 17,5 nicht?
 
B

Bauexperte

Ab wann gilt ein Raum als gedämmt? Ich meine warum gilt (vermutlich) 36,5 Ziegel als gedämmt und ein 17,5 nicht?
Die Energieeinsparverordnung hat so ihre Tücken.

Mit 36.5 oder 17.5 plus WDVS ist es allein nicht getan. Auch in einem solchermaßen erstellten Einfamilienhaus würde das Mauerwerk allein nicht reichen, die Energieeinsparverordnung einzuhalten. Selbst wenn der Bungalow unterkellert würde und damit sinnvollerweise die Technik im Keller verbaut würde, müßte der HAR sowohl von außen wie angrenzend an die Innenräume gedämmt werden. Weil kaum ein Bauherr Dämmung auf der Innenwand (auch nicht im KG) haben möchte, geht man dazu über, den gesamten Keller mit 12 cm Dämmung einzupacken; ein - manches Mal - nicht unerheblicher Kostenfaktor.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Y

ypg

Was ist denn das für ein Kauz?
Wenn Gäste-WC plus Flur von den 12,irgendwas abgezogen wird, bleiben 6,und fürs Büro. T-Lösung geht platzmässig gar net, Speis ist nach den Proportionen auch nicht in der Tiefe begehbar, noch weniger ist dort eine Waschmaschine zu bedienen.
Flur unnötig groß.
Für die Relationen der Räume sind die Wohnräume sowie Küche unbedacht zu groß - da kennt der Herr Obermeister sich wohl nicht mit Raumgrößen aus, oder ?
Ob studiert oder nicht: Praxis sollte man umsetzen können. Auch wenn nur Geographie auf dem Stundenplan stand.
 
MarcWen

MarcWen

Nabend,

jeder hat mal einen schlechten Tag. Willkommen hier und schön brav zu den Frauen sein. ;)

Bungalow auf BP ohne Keller mit 110 qm ist sportlich, quasi wie bei uns das EG. Müsste nachschauen, aber sollte in etwa so groß sein. Kannst dir ja mal unseren EG Plan anschauen, haben dort neben klassisch Wohn/Essen/Kochen noch Bad + Schlafen + Büro eingeplant.

Eingang unter dem CP wäre nix für mich. Steht das CP auf der Grundstücksgrenze? Dann gibt es sicher Auflagen wegen der Technik, melde da auch so meine Zweifel an. Selbst eine Garage mit Dachterrasse verliert ihren Status und darf nicht auf der Grenze gebaut werden.

Wenn schon Bungalow, dann plane alles barrierefrei, wir werden alle älter. Also min 1m Türen bei den wichtigen Durchgängen.

Wegen der Raumaufteilung wurde schon einiges gesagt.
 
P

Portoalegre

Was ist denn das für ein Kauz?
Wenn Gäste-WC plus Flur von den 12,irgendwas abgezogen wird, bleiben 6,und fürs Büro. T-Lösung geht platzmässig gar net, Speis ist nach den Proportionen auch nicht in der Tiefe begehbar, noch weniger ist dort eine Waschmaschine zu bedienen.
Flur unnötig groß.
Für die Relationen der Räume sind die Wohnräume sowie Küche unbedacht zu groß - da kennt der Herr Obermeister sich wohl nicht mit Raumgrößen aus, oder ?
Ob studiert oder nicht: Praxis sollte man umsetzen können. Auch wenn nur Geographie auf dem Stundenplan stand.
Nenn mich nicht Kauz du Kasper
 
M

merlin83

Die Energieeinsparverordnung hat so ihre Tücken.

Mit 36.5 oder 17.5 plus WDVS ist es allein nicht getan. Auch in einem solchermaßen erstellten Einfamilienhaus würde das Mauerwerk allein nicht reichen, die Energieeinsparverordnung einzuhalten. Selbst wenn der Bungalow unterkellert würde und damit sinnvollerweise die Technik im Keller verbaut würde, müßte der HAR sowohl von außen wie angrenzend an die Innenräume gedämmt werden. Weil kaum ein Bauherr Dämmung auf der Innenwand (auch nicht im KG) haben möchte, geht man dazu über, den gesamten Keller mit 12 cm Dämmung einzupacken; ein - manches Mal - nicht unerheblicher Kostenfaktor.

Liebe Grüsse, Bauexperte
Ich glaube wir haben aneinander vorbei geschrieben. Ich versuchs nochmals konkreter: Meine Garage ist mit 17,5 Gemauert auf der Grenze und erlaubt. Wäre eine Mauerung mit 36,5 verboten gewesen -> weil gedämmt? Wenn ja, wo ist der Grenzwert?

Wenn 36,5 nicht verboten ist, dann hätte ich ja einen technisch ausreichend gedämmten Raum für die Technik. Oder wo liegt mein Denkfehler?
 
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