Gesamtkosten für Haus - 100-130 qm

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N

Naddl

Wenn du das Grundstück von der Gemeinde kaufst und es gibt keinerlei Verpflichtungen mit WEM ihr baut dann musst du auch keine Grunderwerbsteuer auf das Haus bezahlen. Dies ist nur der Fall wenn du ein Gesamtpaket erwirbst bzw. schon feststeht mit wem du bauen MUSST.
 
W

Wastl

Jetzt wird hier doch noch bald ein neues Neubaugebiet erschlossen, welches ruhig und trotzdem Innenstadt-nah liegt sowie bis tief in die Nacht ans ÖPNV angeschlossen ist. Zu meinen Eltern ebenfalls keine 10 Minuten mit dem Auto. 500-600qm für 100.000 - 120.000 EUR. Vollerschlossen. Damit ist anscheinend wirklich voll gemeint, soweit ich das sehe, liegt zB auch VDSL im kompletten Neubaugebiet an (für mich aus beruflichen Gründen sehr wichtig und privat ist man ohne schnelles Internet natürlich auch ausgeschlossen im Zeitalter von Maxdome, iTunes, Dropbox, YouTube und AlwaysOn bei PCs, Tablets und Konsolen...).
Wieso verzichtet die Stadt auf einmal auf Einnahmen? Wo ist der Haken? Wieso sollte die Stadt die Grundstücke auf einmal so günstig anbieten? Voll erschlossen hört sich gut an. War bei uns auch der Fall - nur die Erschließungsbeiträge wurden trotzdem EXTRA verrechnet. Bei uns über 100€ pro qm. Demnach: Frag mal nach ob Erschließungsgebühren noch anfallen.
Frage 2 an die Stadt: Sind Altlasten zu erwarten? Muss mit erhöhten Gründungsmehrkosten gerechnet werden? Bei einem Neubaugebiet hat meistens die Stadt an mehreren Punkten des Gebietes bereits Bodengutachten erstellen lassen. Diese lassen eine erste Prognose für das konkrete Grundstück zu. Wenn z.B. eine alte Fabrik mit Schwermetallbelastung dort stand, muss eventuell der komplette Boden getauscht und sehr teuer entsorgt werden. Sowas bekommst du im Vorfeld raus.
Mich würd es stutzig machen, wenn die Stadt bei steigender Nachfrage mit dem Preis für Grundstücke runter geht?! Oder gibt es in Dresden keinen Bauboom?
 
D

Doc.Schnaggls

Hallo,

können wir uns eventuell darauf einigen, dass eine 100% sichere Aussage darüber, ob nun nur für das Grundstück oder aber für Grundstück und Haus die Grunderwerbsteuer zu bezahlen ist, in diesem Forum nicht getroffen werden kann?

Bei der zuständigen Finanzbehörde eine verbindliche Auskunft beantragen und schon sind sämtliche Unklarheiten beseitigt...

Grundsätzlich sehe ich es auch so, dass beim Erwerb einen Koppelung jeglicher Art zur Steuerpflicht aus Grund- und Hausbauvertrag führt, aber abschließend klären sollte das doch bitte die zuständige Behörde.

Grüße,

Dirk
 
Y

ypg

Quelle Faz:
... Während beim Kauf einer Bestandsimmobilie Grunderwerbsteuer auf den kompletten Kaufpreis fällig wird, lässt sich beim Neubau die anfallende Steuer auf das Grundstück beschränken. Dazu muss zunächst und isoliert vom Bauvorhaben das Grundstück erworben werden. Der anschließende Bau des Gebäudes unterliegt dann grundsätzlich nicht der Grunderwerbsteuer.

Doch Vorsicht: Die Trennung von Grundstückserwerb einerseits und dem Bauvertrag andererseits gelingt nicht immer. So fällt Grunderwerbsteuer in voller Höhe an, wenn der Grundstückskauf und die Gebäudeerrichtung in einem einheitlichen Vertrag miteinander verknüpft sind oder aufgrund eines sonstigen sachlichen Zusammenhangs als ein einheitlicher Erwerb zu werten sind. Dazu kann es nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs bereits ausreichen, wenn der Grundstückseigentümer und das Bauunternehmen in einer gemeinsamen Werbebroschüre auftreten und somit ein gemeinschaftliches Angebot vorliegt (Az.: II R 7/12).
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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