ᐅ Fragen zur Auslegung § 34 Baugesetzbuch
Erstellt am: 02.09.19 19:45
Schlenk-Bär03.09.19 09:13
Ich habe jetzt die Nr 14 mit der Nr 18 verwechselt. Bei der 18 ist nur das vordere, kleine Gebäude ein Wohngebäude. Damit würde das Baufenster winzig werden.... was nun?
Schlenk-Bär03.09.19 09:27
Schlenk-Bär schrieb:
Ich habe jetzt die Nr 14 mit der Nr 18 verwechselt. Bei der 18 ist nur das vordere, kleine Gebäude ein Wohngebäude. Damit würde das Baufenster winzig werden.... was nun?Ok, gefunden. Wie schon geschrieben hat: faktische Baugrenze an der Hinterkante des Altbaus. Frage: wie begründet sich diese? Danke!ypg03.09.19 10:03
Schlenk-Bär schrieb:
Ok, gefunden. Wie schon geschrieben hat: faktische Baugrenze an der Hinterkante des Altbaus. Frage: wie begründet sich diese? Danke!Nach 34. Du orientierst Dich damit an der Nachbarbebauung, wenn Du vom Haus 18 die hintere Baugrenze nutzt.
P.s. Baugrenze und Baulinien sind zwei verschiedene Begriffe. Bitte nicht verwechseln
Schlenk-Bär03.09.19 10:35
ypg schrieb:
Nach 34. Du orientierst Dich damit an der Nachbarbebauung, wenn Du vom Haus 18 die hintere Baugrenze nutzt.
P.s. Baugrenze und Baulinien sind zwei verschiedene Begriffe. Bitte nicht verwechseln So hatte ich es nicht verstanden. Der Bezug geht auf den Altbau auf unserem Grundstück (und eben nicht Nachbar), daher die Frage.Escroda03.09.19 11:46
Faktische Baugrenzen entstehen in der Fantasie des Betrachters. Hier meine Interpretation (dunkelblau):

Wenn dein Bauvorlageberechtigter sich mit den Genehmigern vor Ort auskennt, kann er vielleicht hellblau durchsetzen. Wenn von der durchschnittlichen Bebauungstiefe der Umgebungsbebauung ausgegangen wird, verkleinert sich das Baufenster noch ein wenig. Von winzigem Baufenster kann aber in keinem Fall die Rede sein.
Wenn dein Bauvorlageberechtigter sich mit den Genehmigern vor Ort auskennt, kann er vielleicht hellblau durchsetzen. Wenn von der durchschnittlichen Bebauungstiefe der Umgebungsbebauung ausgegangen wird, verkleinert sich das Baufenster noch ein wenig. Von winzigem Baufenster kann aber in keinem Fall die Rede sein.
ypg03.09.19 13:25
Schlenk-Bär schrieb:
So hatte ich es nicht verstanden. Der Bezug geht auf den Altbau auf unserem Grundstück (und eben nicht Nachbar), daher die Frage.Escroda hatte es schon geschrieben: dass, was weg ist, zählt nicht mehr. Nur noch die Nachbarbebauung.
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