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ᐅ Fragen zur Auslegung § 34 Baugesetzbuch


Erstellt am: 02.09.19 19:45

S
Schlenk-Bär
08.09.19 23:27
Escroda schrieb:

Hätte dein Bild jetzt als den worst case für Dich betrachtet. Wenn das für Dich ok ist, frage ich mich, was nicht ok wäre. So kannst Du ja ganz entspannt in das Gespräch gehen, da ich gar kein Problem mehr erkennen kann.
Ok? Hätte ich jetzt nicht gedacht. Die blauen Striche deuten das Baufenster an. Die Vorderkante unseres Hauses liegt 10 entfernt von der Straße. Bei den Nachbarn zur linken Seite sind das etwa 4 m. Vorher hattest Du gesagt, dass es eben Pech sei, dass die Nachbarn zur Linken so auf einer Linie gebaut hätten und das das auch von uns gefordert werden könnte. Oder hatte ich es falsch verstanden? Ich schaue noch mal nach...
S
Schlenk-Bär
08.09.19 23:28
Escroda schrieb:

ann man so sehen. Dein Pech, dass sich die Straßenabstände deiner Nachbarhäuser kaum bis gar nicht unterscheiden. IMHO spricht aber die geringe Anzahl an Nachbarn (3) dagegen, daraus schon eine faktische Baulinie abzuleiten
Ja, hier war das.
E
Escroda
08.09.19 23:40
Ich glaube wir mißverstehen uns. Zeichne doch mal in die Karte dein Wunschhaus maßstäblich ein und schreib' mal ein paar Maße dazu. Nicht, dass wir aneinander vorbei schreiben.
1
11ant
09.09.19 15:13
Schlenk-Bär schrieb:

"Auch das Baugrundstück selbst gehört zur näheren Umgebung. Die auf ihm verwirklichte oder zwar beseitigte, aber noch fortwirkende Bebauung, prägt die nähere Umgebung mit."
Wie die Gestalt eines Gebäudes "über seinen Tod hinaus" noch umgebungsprägend "wirkt", da stehe ich auf dem Schlauch.
Schlenk-Bär schrieb:

dass das Gebiet zur rechten Seite (mit Bebauungplan) nicht herangezogen werden darf. Warum eigentlich nicht?
Das widerspräche dem Verwaltungsgrundsatz, daß jede Sache nur in eine Zuständigkeit fällt. Die räumlichen Grenzen von Bebauungsplänen überlappen einander daher nie, so wie auch jede Gemeinde immer nur zu einem Bundesland gehört. Andernfalls entstünde für alle Grundstücke an den Rändern ihrer jeweiligen Gebiete eine Konkurrenzsituation zwischen zwei unterschiedlichen Rechtslagen.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
S
Schlenk-Bär
09.09.19 19:09
11ant schrieb:

da stehe ich auf dem Schlauch.
Ich auch - wie leider bei vielen Dingen, die ich in diesem Zusammenhang gelesen habe. Der Einstieg in die Materie für Fachfremde ist definitiv nicht trivial.
S
Schlenk-Bär
09.09.19 20:41
Escroda schrieb:

ch glaube wir mißverstehen uns. Zeichne doch mal in die Karte dein Wunschhaus maßstäblich ein und schreib' mal ein paar Maße dazu. Nicht, dass wir aneinander vorbei schreiben.
Ja, gerne. Habe es schnell mit einem Programm gemacht, bei dem ich die Zahlen nicht drehen kann. Ich hoffe es ist verständlich. Der line Nachbar hat 4 m von der Hauswand bis zum Bürgersteig, bei uns wären das 10 m. Das Grundstück ist 20 m breit, das Haus einschl. Garage 17 m. Lang (nach hinten raus) ist das Haus 9,5 m und die Garage auf der rechten Seite 9 m. Ich habe jedoch den kleinen Versatz nicht mit eingebaut.


Lageplan mit rot markierten Gebäuden, grauen Flächen, zwei blauen Linien und Maßangaben.
garage