Frage zur Bauabnahme

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Zuletzt aktualisiert 27.06.2025
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K

Knallkörper

Du hast 4 Jahre nach VOB oder 5 Jahre nach Baugesetzbuch Gewährleistung.

Wenn man allerdings nichts anmeldet, dann passiert auch nichts :D Da hast Du recht.
Sicher, aber:

-Beweislastumkehr nach stillschweigender Abnahme
-Gewährleistungszeitraum beginnt ab stillschweigender Abnahme und nicht Mängelbeseitigung

Die Rechtsfolgen können drastisch sein.
 
O

oggear51

also der Architekt weiss über jeden Mangel schon längst bescheid außer der fehlende Hydraulische abgleich der ist mir erst vor kurzem aufgefallen, aber bis heute tut sich da nichts, beim heizungsbauer und bei Fensterbauer ist noch die Schlussrechnung offen somit auch keine abnahme erfolgt,
ich werd dem Architekt ein aller letztes mal eine Mängelbeseitigungsanzeige schicken,
wenn nichts passiert kriegt auch keiner Geld ganz einfach.
 
Benextra

Benextra

...Oggear, bist Du denn im Grundbuch? Damit erpressen ja im Regelfall die BT / GU.


Vor der Schlussrechnung kommt die Fertigstellungsmeldung und Einladung zur Abnahme seitens Bauträger. Aber alles zu wage hier, kenn ja den Vertrag nicht.
Ich habe die Abnahme wegen wesentlicher Mängel abgelehnt und nach mehrfacher Mangelbeseitigungsaufforderung mit Basis Protokoll Klage einreichen lassen. Wohne aber auch schon drin. Dann geh mal zum Fachanwalt für Baurecht...
 
Zuletzt aktualisiert 27.06.2025
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