ᐅ Frage zur Bauabnahme
Erstellt am: 16.01.2017 11:42
oggear51 16.01.2017 11:42
ich hätte mal eine Frage bezüglich der Bauabnahme,
wer muss eine Bauabnahme beantragen der Architekt oder Bauherr?
Die Sache ist die ich wohne schon im Haus seit ca. 6 Monaten und vorgestern kam die Abschlussrechnung des Architekten, nach dem Motto du Wohnst schon drin also Bauabnahme erledigt.
im Haus gibs noch ein Paar Mängel die das einziehen nicht verhindert haben z.b. falsche Haustür geliefert (warte noch auf die neue), kein Hydraulischer abgleich gemacht usw. also eigentlich nichts Gravierendes.
Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank
Gruß
wer muss eine Bauabnahme beantragen der Architekt oder Bauherr?
Die Sache ist die ich wohne schon im Haus seit ca. 6 Monaten und vorgestern kam die Abschlussrechnung des Architekten, nach dem Motto du Wohnst schon drin also Bauabnahme erledigt.
im Haus gibs noch ein Paar Mängel die das einziehen nicht verhindert haben z.b. falsche Haustür geliefert (warte noch auf die neue), kein Hydraulischer abgleich gemacht usw. also eigentlich nichts Gravierendes.
Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank
Gruß
HilfeHilfe 16.01.2017 13:38
hallo,
hast du den die mängel aufgezeigt ?
hast du den die mängel aufgezeigt ?
ypg 16.01.2017 13:51
Einziehen bedeutet so etwas wie stillschweigende Abnahme.
Mängel müssen eh beseitigt werden.
Wie das mit einem Architekten ist, das weiss ich nicht. Bei uns war es der GU, der den Termin angeboten hat zur Übergabe...
Mängel müssen eh beseitigt werden.
Wie das mit einem Architekten ist, das weiss ich nicht. Bei uns war es der GU, der den Termin angeboten hat zur Übergabe...
Knallkörper 16.01.2017 13:54
ypg schrieb:
Mängel müssen eh beseitigt werden.Wenn die Mängel nicht angemeldet wurden, kann er darauf sitzenbleiben.
ypg 16.01.2017 14:10
Knallkörper schrieb:
Wenn die Mängel nicht angemeldet wurden, kann er darauf sitzenbleiben.Du hast 4 Jahre nach VOB oder 5 Jahre nach Baugesetzbuch Gewährleistung.
Wenn man allerdings nichts anmeldet, dann passiert auch nichts 😀 Da hast Du recht.
HilfeHilfe 16.01.2017 14:46
ypg schrieb:
Du hast 4 Jahre nach VOB oder 5 Jahre nach Baugesetzbuch Gewährleistung.
Wenn man allerdings nichts anmeldet, dann passiert auch nichts 😀 Da hast Du recht.darauf wollte ich hinaus 🙂
Ähnliche Themen