Forwarddarlehen, Sonderkündigung, Zinsbindung, Erfahrungen?

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Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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mayglow

mayglow

Also doch nur das Kündigungsrecht IM 10. Jahr? Was, wenn ich nach 11, 12 oder 13 Jahren z.B. eine (große) Summe erbe?
Ne, das erlischt meines Wissens nach nicht. Bei den fallenden Zinsen, die wir die letzten Jahrzehnte hatten, war es nur so, dass das eben recht viele es bei der ersten Gelegenheit direkt genutzt hatten.
 
Y

ypg

Ich versuche mich mal in laienhafter Erklärung an einen Laien (die Banker hier sind Rat geworden. Aber ich bin dennoch Dankbar, wenn ich etwas falsch sage, dass es jemand verbessert.
Also doch nur das Kündigungsrecht IM 10. Jahr? Was, wenn ich nach 11, 12 oder 13 Jahren z.B. eine (große) Summe erbe?
Irgendwo habe ich gehört bzw. gelesen, mag auch dieses Forum sein, dass das gesetzlich vorgeschriebene Sonderkündigungsrecht für in diesen nach 10 Jahren gilt. Nicht nach 11, 12 was Ja ein jährlich wiederholtes SKR ausmachen würde, sondern explizit nach 10 Jahren, und das hat quasi jeder.


Ich könnte theoretisch jetzt schon ein Forwarddarlehen abschließen,
2023/2028… Ja, wegen des Sonderkündigungsrechts. Das müsstest Du dann aber auch wahrnehmen, sonst hängst Du mit zwei Verträgen da. Aber das wird man Dir dann auch schon sagen bzw automatisch sich durch die Bank/en klären.


Zu Deinen Ursprungsfragen:
Genau so wie das Kündigungsrecht ja vor allem, um auf Änderungen am Zinsmarkt vorab reagieren zu können.
Ich würde es nicht _reagieren_ nennen. Du _sicherst_ Dir quasi einen Zinssatz, der dann gerade aktuell ist, in dem Glauben, dass Du damit bis auf weiteres (also bis wieder das Darlehen endet) gut fährst und gut schlafen kannst. Aber falsch ist es natürlich nicht.

In unserem Fall könnten wir also ab 2028 jedes Jahr je nach Zinsmarkt entscheiden
Das könntest Du nicht mit dem SKR, sondern mit dem Forward, wenn Du nicht sonderkündigst, jeden Monat bzw Tag entscheiden. Du könntest mit der Option des Forward ab 2028 entscheiden, welchen Zinssatz Du Dir ab 2033 sichern möchtest. Du musst aber nicht. Du kannst die Zeit bis 2033 verstreichen lassen, ohne etwas zu tun. Du könntest aber auch Dein SKR schon faktisch annehmen und jetzt schon täglich den Zinssatz beobachten. Allerdings: was versprichst Du Dir davon. Innerhalb von 5 Jahren kann noch soviel passieren. Ich würde mir lieber eine Gartenlektüre nehmen und etwas mehr gestalten als jetzt schon ist.
Das heißt doch, bei Zinsbindungen von 15 Jahren machen Forwarddarlehen überhaupt keinen Sinn, richtig?
siehe vorige Antwort. Ein Forward gibt Dir die Möglichkeit, Dir innerhalb der letzten 60 Monate einer Finanzierung (bei Dir 2028 - 2033), aktuelle Zinsen zu sichern.
Oder wo liegen dort vielleicht Vorteile/Nachteile, die es bei der Sonderkündigung nicht gibt?
Eine SK ist doch nur eine Option. Ich finde, sie macht bei 15 Jahren gar keinen Sinn. Sie lohnt vlt, wenn Du bei 1,9 abgeschlossen hast und der Zins bei 1 liegt. Kommt natürlich auch drauf an, wieviel noch offen ist, worauf sich die Zinsen überhaupt beziehen. Ich kann mir aber vorstellen, dass da wieder irgendwelche Kosten, Gebühren etc. geben wird… das weiß ich nicht. Interessant ist das SKR auch, wenn man mehrere Darlehen hat, die verschiedene Laufzeiten haben. Du darfst nicht vergessen, dass Finanzierungen individuell sind. Die KFWs zb laufen 10 Jahre. Hättest Du einen, dann würde Dir wahrscheinlich jetzt schon klar sein, dass Du alles zusammenpacken möchtest. Warum auch immer. Nehmen wir mal die bessere Übersicht Über seine Finanzen.
Muss man beim Forwarddarlehen nicht z.B. bei der aktuellen Bank bleiben und hat nicht die Möglichkeit, zu wechseln?
Nein, Du kannst das Forward abschließen, wo Du möchtest. Allerdings „kostet“ eine neue Bank auch wieder das Einreichen von Unterlagen, eine Überprüfung, ggf sogar die Überprüfung der Immobilie inkl. Besuch. Gebühren fallen an, auch für beglaubigte Lagepläne und co.

Was, wenn ich nach 11, 12 oder 13 Jahren z.B. eine (große) Summe erbe? Dann kann ich damit - bis auf max. Sondertilgung - nicht mehr sonderkündigen und mir eine geringere Anschlussfinanzierung suchen?
Dein Sonderkündigungsrecht hast Du, wie besagt, nach 10 Jahren. Da zb könntest Du auch teilkündigen. Vorausgesetzt, Du hast dann schon geerbt.
Wenn der Geldsegen nach 11 oder wann auch immer Jahren regnet, dann kann die Bank Dich gehen lassen, muss aber nicht. Wenn sie Dich gehen lässt, also Kredit kündigen lässt von Dir, dann mit einer meist saftigen Vorfälligkeitsentschädigung. Die ist meist höher als man denkt und könnte Deinen Geldregen aufsaugen. Aber es ist ja nicht schlimm, liquide zu sein. Du kannst Deinen Geldsegen parken, ggf Zinsen entspringen lassen, davon jährlich wieder das Maximale tilgen, bis der Kredit ausläuft. Du kannst davon aber auch in Dein Haus investieren, neue Heizung, neuer Anstrich, ohne einen neuen Kredit.
 
mayglow

mayglow

Irgendwo habe ich gehört bzw. gelesen, mag auch dieses Forum sein, dass das gesetzlich vorgeschriebene Sonderkündigungsrecht für in diesen nach 10 Jahren gilt. Nicht nach 11, 12 was Ja ein jährlich wiederholtes SKR ausmachen würde, sondern explizit nach 10 Jahren, und das hat quasi jeder.
Das ist so meines Wissens nach nicht korrekt. Nach Ablauf von 10 Jahren hast du das Recht mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zu kündigen. Dieses Recht erlischt dann auch nicht einfach plötzlich oder so. Wenn man explizit versucht auf die Frage ne Antwort zu ergoogeln, dann findet man auch Aussagen, wie, dass die 10 Jahre eine Mindestfrist ist und man nicht jetzt explizit dieses eine Datum abpassen muss.
Der Gesetzestext selbst ( § 489 Baugesetzbuch ) enthält als Formulierung besagtes "nach Ablauf von 10 Jahren" und jup, 12 Jahre ist dann immer noch "nach Ablauf von 10 Jahren".

Angaben sind ohne Gewähr und im Zweifelsfall die Bank oder den Anwalt des Vertrauens fragen ;)
 
Y

ypg

Der Gesetzestext selbst ( § 489 Baugesetzbuch ) enthält als Formulierung besagtes "nach Ablauf von 10 Jahren" und jup, 12 Jahre ist dann immer noch "nach Ablauf von 10 Jahren".
So, ich habe mal Google beauftragt, und es scheint so zu sein, wie Du es sagst:
Googel nach „489 Baugesetzbuch“
vierter Eintrag… fängt mit my an.
Zum weiteren Querlesen reicht mein Interesse nicht, das kann dann @SenorRaul7 selbst hinbekommen :)
 
S

SenorRaul7

So, ich habe mal Google beauftragt, und es scheint so zu sein, wie Du es sagst:
Googel nach „489 Baugesetzbuch“
vierter Eintrag… fängt mit my an.
Danke! Hatte schon mal gegoogelt, aber immer wieder widersprüchliche oder nicht eindeutige Aussagen gesehen. Bei dem Eintrag steht es eindeutig da.

Also lange Rede kurzer Sinn. Theoretisch kann ich jetzt schon ein Forward abschließen, macht bei den Zinsen aber natürlich null Sinn momentan. Das heißt ich warte ganz in Ruhe 2028 ab. Wenn die Zinsen dann immer noch so hoch stehen oder sogar noch höher, habe ich Pech gehabt und SKR/Forward macht immer noch keinen Sinn. Ab dann habe ich aber wenigstens die Chance, quasi täglich zu beobachten und schnell zu reagieren. Ansonsten ist dann 2033 die Anschlussfinanzierung fällig und spätestens dann muss ich es nehmen, wie es in dem Zeitpunkt kommt.
Das sind noch 10 Jahre bis dahin, ich hoffe einfach mal, dass das ausreicht, damit die Zinsen sich zumindest wieder in Richtung meiner 1,9% bewegen.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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