Finanzierung - Sonderkündigung und Fristen

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Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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H

HilfeHilfe

Hallo, Frag deine Bank an und einen Vermittler. Du hast ja eine gute Ausgangslage das beide Darlehen gleichzeitig auslaufen. Ich blicke in die Glaskugel und sage deine Bank wird teurer sein
 
D

driver55

Die Zahlen sind aus dem Vertrag. Ordner liegt neben mir.

Die 731 sind reine Gesamttilgung des Darlehens und des KfW.
183€ sind zusätzlich. Also gehen 914€ an die netten Finanzdienstleiter.

Wir haben ein paarmal die Möglichkeit der Sondertilgung genutzt. Sind ein paarmal 5050€ gewesen.

10a*12M+183€ komme ich auf theoretische ~22.000€
Spaßvogel. :D

Der Bausparer ist also losgelöst von den Darlehen!?

Die Restsumme ist ja überschaubar.
Nimm die 43 k€ KFW, finanziere direkt um und nimm die 47 k€ für 2023 per Forward direkt mit. (So würde ich vermutlich vorgehen)
Der Hausbank kannst zu 98 % den Rücken kehren…
 
In der Ruine

In der Ruine

Warum, habe ich irgendwo was falsch geschrieben?
Der Bausparer ist also losgelöst von den Darlehen!?
Ja. Sollte nur als Sicherheit dienen um sicher etwas wegzulegen und bei Zinsexplosionen nicht
mit runtergelassener Hose dazustehen.
Die Restsumme ist ja überschaubar.
Die einen sagen so, die anderen so. Ich habe nicht gern Schulden und möchte möglichst schnell
unabhängig von der Bank sein.
Nimm die 43 k€ KfW, finanziere direkt um und nimm die 47 k€ für 2023 per Forward direkt mit. (So würde ich vermutlich vorgehen)
Kann ich das jetzt schon in die Wege leiten um einen guten Zins zu sichern?
Die neue Summe steht ja für 2023 nur für den KfW fest. Das Hauptdarlehen ist ja erst 2024 zehn
Jahre in der Tilgung. Wie kann ich die zusammenführen?
Der Hausbank kannst zu 98 % den Rücken kehren…
Meine Hausbank konnte damals nicht finanzieren weil die Sparkasse das irgendwie ausgelagert hat und
das in einen Pool gestellt hat. Ist denn nie zu einer FInanzierung gekommen.
Sind dann bei der DSL gelandet. Meinst Du, ich bekomme da kein günstiges Angebot?

Danke für Deine Hilfe.
 
Musketier

Musketier

Ich glaube das geht mit 2 Auszahlungsschritten, analog zur Auszahlung nach Bauabschnitten. Das Problem wird sein, dass du erst im November 2024 mit 6 Monaten Kündigungsfrist kündigen kannst. d.h. Umschuldung ist erst im Mai 2025 möglich. Das sind noch über 3 Jahre. Das gibt entsprechend Zinsaufschläge.

Bist du sicher, dass das KFW jetzt schon ablösbar ist? Wir haben fast zur selben Zeit finanziert. Da gabs das KFW 153 Darlehen (für KFW70 Häuser und besser), dass dürfte aber deutlich günstiger gewesen sein und dann gab es das ganz normale KFW 124 für Eigenheimfinanzierung.
Das 153er war jederzeit teil oder vollablösbar. Ich dachte aber das galt nicht für das KFW 124.
Das solltest du prüfen.

Andere Variante
Falls Umschuldung des KFW Darlehens tatsächlich jetzt möglich ist, dann könntest du doch auch jetzt schon 53k (im 2. Rang) aufnehmen, löst damit das KFW Darlehen ab und machst 2021 und anfang 2022 je 5000€ Sondertilgung beim Hauptkredit . Dann sollte im Mai 2025 laut meiner Berechnung noch knapp über 11T€ Restschuld sein. Das sollte doch irgendwie abdeckbar sein - entweder über weitere Sondertilgung bis 2025, oder über freie Liquidität am Ende oder über die Entnahme von Bauspargutgaben aus dem Bausparer.
Und falls das alles nicht gehen sollte, du hast ja immer noch die Zinsbindung bis 2028, Bei monatlich weniger als 30€ Zinsen (Tendenz sinkend) ist der Einsparungseffekt dann auch nicht so groß. Spätestens im März 2027 wäre das Darlehen dann sowieso getilgt.
 
D

driver55

Falls Umschuldung des KFW Darlehens tatsächlich jetzt möglich ist, dann könntest du doch auch jetzt schon 53k (im 2. Rang) aufnehmen, löst damit das KFW Darlehen ab und machst 2021 und anfang 2022 je 5000€ Sondertilgung beim Hauptkredit .
Das ist logischerweise nicht umsetzbar. Macht die Bank nicht.

@TE: Eigentlich ist alles gesagt, gehe zu einem Berater oder direkt zu Interhyp.
Bzgl. Ablösung KfW. Unser ASP (Hausbank) meinte „damals“, KfW ist jederzeit ablösbar. Ob er damit nur unseren KfW60 meinte oder dies allgemein gültig ist, weiß ich nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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