externe Baubegleitung - vor Ort Termine

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H

Hilaria

Hallo,
gerade haben wir ein Angebot für eine externe Baubegleitung erhalten.
Basis für dieses Angebot waren unser Bauunterlagen und die Bau und Leistungsbeschreibung des BU.
Insgesamt wird von 7 vor Ort Terminen ausgegangen. Allerdings sind allein 5 davon bis zur Fertigstellung des Dachstuhls. Danach nochmals nach dem Estrich und einer zur Endabnahme.

Jetzt wollte ich einfach mal fragen, wo sind denn die neuralgischen Punkte, an denen auf jeden Fall mal jemand Externes drüberschauen sollte?


Danke
Hilaria
 
B

barcuda

Eine externe technische Baubegleitung mit 7 Vor-Ort-Terminen kann natürlich nur die besonders heiklen Leistungsstände prüfen. Richtig ist, dass in der Phase bis zum beschriebenen Erstellen des Dachstuhls bereits einige noralgische Bautenstände erfolgt sind. Wichtig ist eine Prüfung insbesondere der sog. versteckten Leistungen, d.h. die Punkte, die später nicht oder nur mit hohem Aufwand zu prüfen sind (z.B. Gefälle Grundleitungen, Abdichtung Keller / Bodenplatte / Dämmung in Trockenbauwänden usw.).

Eine sichere externe Baubegleitung ist nach meiner Erfahrung nur mit mindestens durchschnittlich 2 Baustellenbesuchen je Bautätigkeitswoche möglich - eigene Baustellenbesuche der Bauherren natürlich zusätzlich. Hier kann ein gutes Briefing der Bauherren durch den Baubegleiter manchen Vor-Ort-Termin des Baubegleiters ersparen. Eine gute Checkliste hat der "Häuslebauer40" schon aufgestellt. Es ist eine Frage der Sicherheit (und natürlich Kosten für die externe Baubegleitung), in welcher Tiefe geprüft werden soll.

Um dies am Beispiel Estrich zu verdeutlichen: es beginnt schon beim Prüfen der Toleranzen der Decke vor Einbau des Fußbodenaufbaus, i.d.R. wird in der Ebene Fußbodendämmung Leitungen verlegt, da ist zu prüfen, ob die Hohlräume verfüllt sind; wenn eine Fußbodenheizung eingebaut wird, müssen die Leitungen gefüllt und "abgedrückt" werden; die Dämmung insbesondere am Rand muss sicher stellen, dass kein Kontakt zwischen Estrich und Wand entsteht (Schallbrücke) usw. Diese Aspekte sind nach dem Estricheinbau nicht mehr zu erkennen.

Ich empfehle, technische Prüfungen (nicht Teilabnahmen) zu den jeweiligen Zeitpunkten zu verlangen, bevor wichtige Leistungen verdeckt werden. D.h. erst nach Ihrer Bestätigung bzw. des von Ihnen beauftragten Baubegleiters dürfen bestimmte Arbeiten fortgesetzt werden, z.B. vor Einbau des Estrichs. Ratsam ist weiterhin, Lieferscheine für Materialien und Meßprotokolle anzufordern.
 
Zuletzt aktualisiert 17.10.2025
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