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ᐅ Erster Grundriss Entwurf vom EG inkl. Doppelgarage


Erstellt am: 19.11.18 19:15

11ant19.11.18 22:10
g00dy schrieb:
speziell auch, wo ihr Fenster platzieren würdet
Ohne möbel keine Fenster ;-)
g00dy schrieb:
Aktuell haben wir primär nur das EG geplant, da das OG dann sowieso groß genug ist um die benötigten Zimmer unterzubringen.
Groooßer Laiendenkfehler. Das OG ist regelmäßig komplizierter aufzuteilen und daher klüger, damit zu beginnen. Mit dem EG begonnen, kommt nämlich genau das dabei heraus: 1. daß man die Räume dort nur "unterbringt", und 2. daß die einem die Entscheidung
g00dy schrieb:
OG mit Kniestock: 1,5-2,2m (hier sind wir uns noch nicht so sicher)
dann aus der Hand nehmen.

Offensichtlich ist die Konsequenz der Kniestockhöhe für die Befensterung nicht bewußt; ein extrem hoher Kniestock zwingt außerdem zu offenen Dachuntersichten, da andernfalls der Raumgefühl-Effekt von "viel gerade Wand / Stehhöhe für ein Dachgeschoss" zu "Normalgeschoss mit Ecke ab" umschlägt.
g00dy19.11.18 22:48
Hallo zusammen,

zuerst einmal herzlichen Dank, an alle, die sich hier die Zeit genommen haben den Beitrag zu lesen und uns einige Ratschläge zu geben. Danke!

Ich denke, dass unsere Vision recht klar ist, was wir im EG an Räumen wollen/brauchen und waren Ende letzter Woche auch schon bei Weberhaus und haben Ihnen unsere Wünsche mitgeteilt. Dort wird nun einmal ein erster grober Grundriss für uns erstellt - wir haben den hier gezeigten Grundriss dort nicht gezeigt und sind gespannt, was dabei heraus kommt. Haben in 2 Wochen wieder einen Termin, wo uns dieser Plan inkl. einer groben Kostenaufstellung gezeigt wird.
ypg schrieb:
Äh... Geschossflächenzahl 0.3 (ohne Nebenanlagen)
Du weißt, was das bedeutet? Das kannst Du Dir gern mal ausrechnen, wo Du mit gewünschten Kniestock und DN landest.
Im EG sind’s ja schon ü100qm.

Bzgl. dr Geschossflächenzahl habe ich gerade noch einmal in den Bebauungsplan geschaut. Dort heißt es folgendes - daher sollte das glaube ich kein Problem sein oder verstehe ich das falsch?
A 2.1.2 - Geschossflächenzahl 0.3 (ohne Nebenanlagen)
Du weißt, was das bedeutet? Das kannst Du Dir gern mal ausrechnen, wo Du mit gewünschten Kniestock und DN landest.
Im EG sind’s ja schon ü100qm.[/QUOATE]
ypg19.11.18 22:50
g00dy schrieb:
Hallo zusammen,

zuerst einmal herzlichen Dank, an alle, die sich hier die Zeit genommen haben den Beitrag zu lesen und uns einige Ratschläge zu geben. Danke!

Ich denke, dass unsere Vision recht klar ist, was wir im EG an Räumen wollen/brauchen und waren Ende letzter Woche auch schon bei WeberHaus und haben Ihnen unsere Wünsche mitgeteilt. Dort wird nun einmal ein erster grober Grundriss für uns erstellt - wir haben den hier gezeigten Grundriss dort nicht gezeigt und sind gespannt, was dabei heraus kommt. Haben in 2 Wochen wieder einen Termin, wo uns dieser Plan inkl. einer groben Kostenaufstellung gezeigt wird.



Bzgl. dr Geschossflächenzahl habe ich gerade noch einmal in den Bebauungsplan geschaut. Dort heißt es folgendes - daher sollte das glaube ich kein Problem sein oder verstehe ich das falsch?

Bitte den Bebauungsplan zitieren, nicht mich nochmal 😉
montessalet20.11.18 07:50
Ob man mit dem EG oder OG beginnen soll, kommt auf die Bedürfnisse an: Als erstes muss man die benötigten Räume (EG, OG) auflisten. Danach entscheiden, ob EG und OG gleich gross sein sollen.
Danach sieht man relativ schnell, ob das OG oder das EG der Engpass darstellt.
Verallgemeinern kann man das m.E. nicht.
Auf alle Fälle muss man dann sowieso beides haben....
Escroda20.11.18 08:49
ypg schrieb:
Bitte den Bebauungsplan zitieren, nicht mich nochmal
Es muss Grundflächenzahl heißen. Die Geschossflächenzahl ist nicht festgesetzt.
A2 Maß der baulichen Nutzung
A2.1 Grundflächenzahl (Grundflächenzahl)
A2.1.1 Die Grundflächenzahl ist der Planzeichnung zu entnehmen.
A2.1.2 Die festgesetzte Grundflächenzahl darf mit Anlagen nach § 19 Abs. 4 Baunutzungsverordnung um bis zu 0,3 überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8.


Da wäre dann noch Platz für eine etwa 45m² große Terrasse.

Insgesamt sind die Grenzen im Bebauungsplan recht weit gefasst, so dass viel Freiraum bleibt. Die Wand- und Gebäudehöhen reichen für zwei schrägenlose Geschosse, keine Vollgeschosstricksereien aufgrund von fehlenden Geschossigkeitsfestsetzungen, großzügiges Baufenster, ausreichende Grundflächenzahl - was will man mehr. Ein vorbildlicher Bebauungsplan!
ypg20.11.18 08:51
Escroda schrieb:
Es muss Grundflächenzahl heißen. Die Geschossflächenzahl ist nicht festgesetzt.
A2 Maß der baulichen Nutzung
A2.1 Grundflächenzahl (Grundflächenzahl)
A2.1.1 Die Grundflächenzahl ist der Planzeichnung zu entnehmen.
A2.1.2 Die festgesetzte Grundflächenzahl darf mit Anlagen nach § 19 Abs. 4 Baunutzungsverordnung um bis zu 0,3 überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8.


Da wäre dann noch Platz für eine etwa 45m² große Terrasse.

Dann passt ja alles 🙂
Zumindest nach Zahlen 😉
grundflächenzahlgrundrissgeschossflächenzahl