Energetische Sanierung Förderung §35 c Einkommensteuergesetz

C

Chosentrix

Servus zusammen,

ich plane bei unserem selbst bewohnten Familienheim (Bj. 1958) das Dach zu erneuern, da dieses vollkommen hinüber ist... Bis dato ist das Dach überhaupt nicht gedämmt und der Dachboden somit auch nicht nutzbar.
Das neue Dach soll dann nach den energetischen Vorgaben neu errichtet werden (und natürlich in diesem Zug auch nach Stand der Technik gedämmt werden). Das ganze Vorhaben ist inkl. aller Nebenkosten mit ca. 220 Tsd. € budgetiert.
Bei der Suche nach geeigneten Förderungen bin auch über die Steuervergünstigung nach §35c Einkommensteuergesetz gestolpert. Leider haben alle bisher von mir dazu befragten Energieberater damit (noch) keine Erfahrung... Daher wende ich mich mit einer der grundlegenden Fragen an Euch: Werden bei dieser Förderung die gesamten Projektkosten zu Grunde gelegt oder wäre in meinem Fall z.B. nur das Material für die Dachdämmung, nicht aber beispielsweise der Dachstuhl als solches förderfähig sein?
Vielen Dank schonmal vorab!

Jonas
 
N

Nauer

Hi Jonas,

die steuerliche Förderung nach §35c Einkommensteuergesetz ist tatsächlich vor allem auf energetische Maßnahmen zugeschnitten, und dabei werden ausschließlich die Kosten gefördert, die nachweislich der energetischen Verbesserung dienen. Das betrifft beispielsweise Dämmmaterialien, Arbeitskosten für deren Einbau und eventuelle Nebenarbeiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Dämmung stehen. Der Austausch oder die Erneuerung des Dachstuhls fällt nicht in den förderfähigen Bereich, sofern er rein statischen oder baulichen Gründen dient und nicht direkt der energetischen Sanierung. Was hast du schon an Angeboten vorliegen, in denen die Gewerke und Leistungen differenziert aufgeschlüsselt sind?

Viel Erfolg!
 
C

Chosentrix

Servus Nauer,
danke für die schnelle Rückmeldung! Ich habe mehrere Angebote von Zimmereien vorliegen. Hier ist wird aber nicht unterschieden, was energetischer Natur ist und was nicht. Da heißt es sinngemäß: Holz Dachstuhl, Dämmung etc...
Wenn bei der steuerlichen Vergünstigung nur die tatsächlichen Kosten, die mit der Erhöhung der Energieeffizienz zu tun haben, "förderfähig" sind, dann hätte ich doch mit dem BAFA Programm am Ende des Tages mehr erreicht, oder? Hier haben die Energieberater zumindest gesagt, dass die Projekt-Gesamtkosten (also auch der neue Dachstuhl) zu Grunde gelegt werden.
Vielen Dank!
Jonas
 
11ant

11ant

ich plane bei unserem selbst bewohnten Familienheim (Bj. 1958) das Dach zu erneuern, da dieses vollkommen hinüber ist... Bis dato ist das Dach überhaupt nicht gedämmt und der Dachboden somit auch nicht nutzbar.
Das neue Dach soll dann nach den energetischen Vorgaben neu errichtet werden (und natürlich in diesem Zug auch nach Stand der Technik gedämmt werden). Das ganze Vorhaben ist inkl. aller Nebenkosten mit ca. 220 Tsd. € budgetiert.
BY ist leider urst weit von NW entfernt, aber vielleicht kann Dir @wpic dennoch Rat geben. 1958 war Schmalhans Küchenmeister, und auch Deine Investitionssumme klingt nach größeren Maßnahmen. Nicht selten war die Geschossdecke eigentlich schon Teil des Dachstuhls, der für ein Dach nach heutigem Standard nicht bemessen war. Stockst Du auf ?
Ich habe mehrere Angebote von Zimmereien vorliegen. Hier ist wird aber nicht unterschieden, was energetischer Natur ist und was nicht. Da heißt es sinngemäß: Holz Dachstuhl, Dämmung etc...
Wenn explizit energetische Maßnahmen gefördert werden, sollten sie wohl auch klar abgrenzbar sein. Das ist wohl ein kniffliges Feld. Wenn ein Dachstuhl im Grunde schon deshalb erneuert werden muß, um eine Dachhaut heutigen Dämmstandards tragen zu können, dann ist ja praktisch Zimmermannswerk eine energetische Maßnahme. Das wird wohl jemand mit einschlägiger Erfahrung planen und begleiten müssen.
 
A

ajokr2025

Das wird wohl jemand mit einschlägiger Erfahrung planen und begleiten müssen.
Und deswegen kommt hier die Bafa-Förderung besser hin, die über den EB läuft.
Die Einkommensteuerförderung geht mit Bestätigung des Fachunternehmers. Beim Finanzamt hat man nicht die fachliche Kompetenz, um die Zugehörigkeit weiterer Maßnahmen abschätzen zu können.

Umgekehrt kenn sich der EB mit mit §35c aus, weil er da außen vor bleibt.
 
Zuletzt aktualisiert 11.08.2025
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