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Wer unbedingt was spenden muss, wegen Gewissen und der Seligkeit, ich empfehle den Sozialfonds verarmter ostholsteiner Katzenfütterer. Oder den Verein zur kulturellen Pflege des Cola Rumgenusses e.V., hier Jugendabteilung. Konto bei mir erhältlich. [emoji56]
schon mal ein Urteil des BVerfG gelesen? Das ist wohl mehr Träumerei.
Es gilt als relativ sicher, dass die Berechnungsgrundlage gekippt wird. Aber eben nur die und nicht die Steuer an sich. Der übliche Werdegang ist dann der, dass dem Gesetzgeber aufgegeben wird, innerhalb einer bestimmten Frist (gemessen in Jahren) eine neue Berechnungsgrundlage zu schaffen, die die vom BVerfG bestimmten Grundsätze 1 bis x erfüllen muss. Bis dahin gilt die alte Berechnung trotz festgestellter Verfassungswidrigkeit fort und wird auch eingetrieben.
Und wie schon gesagt wurde, die Steuer trifft nicht nur die Eigenheimbesitzer, sondern auch die Mieter. Glücklich können sich die wirklich reichen schätzen, denen ganze Wohnsiedlungen gehören. Die geben die Steuer an ihre Mieter weiter und zahlen gar nichts (die eigene Villa steht im Ausland).
Du hast immer noch nicht verstanden, dass 1.) diese Steuer auch von denen bezahlt wird, die kein Eigentum haben und 2.) jegliches Vermögen, dass nicht in Form einer Immobilie vorliegt nicht besteuert ist. Auch ein schönes Beispiel: Wenn deutsche Kommunen ihre Wohnungen an ausländische Investoren verkauft haben, dann zahlen die Mieter weiterhin die Grundsteuer, der Eigentümer zahlt nichts dergleichen.
Inzwischen wissen wir den Einheitswert: er liegt bei 34000 Euro, woraus sich Grundsteuern von 410 Euro ergeben. Meine ursprüngliche Schätzung passte also gut.
EW 29900,- Steuer so um 77,- mal 3,5 gibt runde 270 per anno. Einspruch wegen Verfassungswidrigkeit oder nicht? Gibt es hier nen Steuerfux, der sagen kann, was er täte? Karsten