ᐅ Einfluss des Nachbarn bei Baugenehmigung
Erstellt am: 17.03.16 12:39
andimann17.03.16 14:33
Ok,
das ist ein anderes Ding, da ist dann ohnehin alles weitgehend von Willkür abhängig...
Wir haben uns hier mal für so ein Grundstück interessiert: rechts davon einstöckig, dahinter zweistöckig und links daneben 2,5 stöckiges Mehrfamilienhaus. Ergebnis, "Aufgrund der gewachsenen Bebauung kann da nur einstöckig gebaut werden*
Häääh?
viel Glück!
sauerpeter schrieb:
Bebauungsplan ist es bei uns nicht, nach §34.
das ist ein anderes Ding, da ist dann ohnehin alles weitgehend von Willkür abhängig...
Wir haben uns hier mal für so ein Grundstück interessiert: rechts davon einstöckig, dahinter zweistöckig und links daneben 2,5 stöckiges Mehrfamilienhaus. Ergebnis, "Aufgrund der gewachsenen Bebauung kann da nur einstöckig gebaut werden*
Häääh?
viel Glück!
ypg17.03.16 15:57
sauerpeter schrieb:
Aber wenn 2 Häuser weiter eine Stadtvilla steht und alle abstandsfläche eingehalten werden, dann kann auch er nichts machen. Es sei denn, der Nachbar will "Herr Universum" spielen...Ich habe nichts von Stadtvilla geschrieben.
Du scheinst Dir selbst Deine Antwort geben zu wollen
EveundGerd17.03.16 19:09
In unserer Straße war es recht kurios bzgl der Bebauungspläne. Die Neubauten links von uns haben einen anderen Bebauungsplan als die Nachbarn rechts von uns. Nur für unser Grundstück, damals noch knapp 5.000 qm und bereits seit zwei Generationen in Familienbesitz gab es einen extra Plan.
Dieser Plan wurde vor 15! Jahren seitens der Gemeinde abgeändert um einen Wendehammer nur für die Abholung unserer Mülltonne bauen zu können. Wir wurden damals davon nicht einmal in Kenntnis gesetzt.
Der Gemeinde fehlten offenbar die Haushaltsmittel zum Bau.
Unser Vermesser ist drüber gestolpert als er aus einem Grundstück drei vermessen sollte.
Im nun von uns bebauten Teil war der Wendehammer geplant und daher gab es auch kein Baufenster für uns.
Wir haben uns fast ein Jahr mit der Verbandsgemeinde gestritten bis wir die Aufstellung eines neuen Bebauungsplan beantragen konnten und der Planer endlich zu einem Gespräch bereit war.
Krönung des Ganzen: Der Bebauungsplan wurde wieder in den Originalzustand versetzt. Erlaubt waren nun Satteldächer mit zwei Vollgeschossen. Unsere vorher gestellte Bauvoranfrage: Stadtvilla mit Walmdach! ops:
Unser Weg: Antrag auf Befreiung für das Dach. Folge: Ablehnung des Bauantrags noch am selben Abend, mit süffisantem Lächeln der Bearbeiterin.
Gebaut haben wir am Ende eine Stadtvilla mit Zeltdach. Begründung: Im angrenzenden Bebauungsplan wurden zwei Stadtvillen gebaut. Eine mit Walm-, die andere mit Zeltdach. Wir beantragten Gleichstellung!
Der Antrag musste durch sämtliche Ausschüsse, die natürlich nicht zeitnah und schon gar nicht hintereinander tagten.
Ich bin dann zwischenzeitlich in die Kommunalpolitik eingestiegen um solcher Willkür für andere besser entgegenwirken zu können.
Behördenwillkür ist mies!
Kosten für die Aufstellung Bebauungsplan und Planer: 4200 € veranschlagt, davon in Rechnung gestellt: 700 €. Mit dem blauen Auge konnten wir leben.
Unsere Nachbarn haben uns immer unterstützt und deren Unterlagen zur Verfügung gestellt. Ich glaube, reden hilft immer!!! Daher: Geh hin und rede und es wird sicherlich gut ausgehen, solange Du nicht in behördliche Willkür gerätst.
Dieser Plan wurde vor 15! Jahren seitens der Gemeinde abgeändert um einen Wendehammer nur für die Abholung unserer Mülltonne bauen zu können. Wir wurden damals davon nicht einmal in Kenntnis gesetzt.
Der Gemeinde fehlten offenbar die Haushaltsmittel zum Bau.
Unser Vermesser ist drüber gestolpert als er aus einem Grundstück drei vermessen sollte.
Im nun von uns bebauten Teil war der Wendehammer geplant und daher gab es auch kein Baufenster für uns.
Wir haben uns fast ein Jahr mit der Verbandsgemeinde gestritten bis wir die Aufstellung eines neuen Bebauungsplan beantragen konnten und der Planer endlich zu einem Gespräch bereit war.
Krönung des Ganzen: Der Bebauungsplan wurde wieder in den Originalzustand versetzt. Erlaubt waren nun Satteldächer mit zwei Vollgeschossen. Unsere vorher gestellte Bauvoranfrage: Stadtvilla mit Walmdach! ops:
Unser Weg: Antrag auf Befreiung für das Dach. Folge: Ablehnung des Bauantrags noch am selben Abend, mit süffisantem Lächeln der Bearbeiterin.
Gebaut haben wir am Ende eine Stadtvilla mit Zeltdach. Begründung: Im angrenzenden Bebauungsplan wurden zwei Stadtvillen gebaut. Eine mit Walm-, die andere mit Zeltdach. Wir beantragten Gleichstellung!
Der Antrag musste durch sämtliche Ausschüsse, die natürlich nicht zeitnah und schon gar nicht hintereinander tagten.
Ich bin dann zwischenzeitlich in die Kommunalpolitik eingestiegen um solcher Willkür für andere besser entgegenwirken zu können.
Behördenwillkür ist mies!
Kosten für die Aufstellung Bebauungsplan und Planer: 4200 € veranschlagt, davon in Rechnung gestellt: 700 €. Mit dem blauen Auge konnten wir leben.
Unsere Nachbarn haben uns immer unterstützt und deren Unterlagen zur Verfügung gestellt. Ich glaube, reden hilft immer!!! Daher: Geh hin und rede und es wird sicherlich gut ausgehen, solange Du nicht in behördliche Willkür gerätst.
EveundGerd17.03.16 19:16
Roman beendet!
Escroda17.03.16 20:10
Hallo sauerpeter,
verlangt die Baugenehmigungsbehörde für deinen konkreten Bauantrag eine Nachbarzustimmung oder hast du das Dokument nur in einer allgemeinen Auflistung der Baugenehmigungsbehörde gefunden?
Eine Nachbarzustimmung wird normalerweise nur dann verlangt, wenn von nachbarschützenden Vorschriften abgewichen werden soll.
verlangt die Baugenehmigungsbehörde für deinen konkreten Bauantrag eine Nachbarzustimmung oder hast du das Dokument nur in einer allgemeinen Auflistung der Baugenehmigungsbehörde gefunden?
Eine Nachbarzustimmung wird normalerweise nur dann verlangt, wenn von nachbarschützenden Vorschriften abgewichen werden soll.
ypg17.03.16 22:05
Escroda schrieb:
Hallo sauerpeter,
verlangt die Baugenehmigungsbehörde für deinen konkreten Bauantrag eine Nachbarzustimmung oder hast du das Dokument nur in einer allgemeinen Auflistung der Baugenehmigungsbehörde gefunden?
Eine Nachbarzustimmung wird normalerweise nur dann verlangt, wenn von nachbarschützenden Vorschriften abgewichen werden soll.Es steht in #1 von sauerpeter, dass er sich allgemein informiert hat.
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