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ᐅ Einfluss des Nachbarn bei Baugenehmigung


Erstellt am: 17.03.2016 12:39

ypg 17.03.2016 13:26
Besagte Stelle wird sich auf Bauvorhaben beziehen, wo es keinen Bebauungsplan gibt. Da werden schon einmal die Nachbarn befragt, bevor Herr Universum seinen Hochhaus neben einen Bungalow stellen möchte.

toxicmolotof 17.03.2016 14:01
andimann schrieb:
Wenn du die Bauordnung nicht genau einhältst, wird es ein normales Baugenehmigungsverfahren. Dann müssen die Nachbarn informiert werden, da sie theoretisch gegen eine erteilte Baugenehmigung Einspruch erheben können.

Diese Aussage ist so nicht richtig. Es kann auch ohne Abweichungen von Bauordnung oder Bebauungsplan eine Baugenehmigung angestrebt werden.

Der Unterschied zwischen Freistellungsberfahren und "echter" Baugenehmigung besteht also nicht darin, ob der Nachbar (alle Nachbarn) zustimmen muss oder nicht.

Dieser Unterschied bezieht sich lediglich darauf, ob der Architekt/Bauherr den Kopf für die Einhaltung hinhält oder ob das Amt eben dies prüft.

Wir haben mit Baugenehmigung gebaut, haben in mehreren Punkten sogar gegen den Bebauungsplan verstoßen, mussten aber keinen Nachbarn fragen, sie wurden Nichtmal informiert, weder vom Amt, noch von uns, weil diese Punkte keinen Nachbarn tangiert haben.

sauerpeter 17.03.2016 14:15
Bebauungsplan ist es bei uns nicht, nach §34.
Aber wenn schräg gegenüber ne Stadtvilla steht und die anscheinend genehmigt wurde, dann passt unsere auch ins Ortsbild. So wurde mir es gesagt, das geschaut wird, wie die nahe Umgebung aussieht und das als Anhaltspunkt gilt.

andimann 17.03.2016 14:17


ich schrieb:
hier in Bayern ist es so:

NRW ungleich Bayern...

Wie gesagt, hier werden die Nachbarn informiert und auch auf ihre Einspruchsmöglichkeiten aufmerksam gemacht, sobald das ein Baugenehmigungsverfahren wird.

toxicmolotof 17.03.2016 14:17
Richtig.

Wenn drumherum nur FD stehen könnte ein Krüppelwalmdach schwierig werden, ebenso andersrum.

sauerpeter 17.03.2016 14:17
ypg schrieb:
Besagte Stelle wird sich auf Bauvorhaben beziehen, wo es keinen Bebauungsplan gibt. Da werden schon einmal die Nachbarn befragt, bevor Herr Universum seinen Hochhaus neben einen Bungalow stellen möchte.

Aber wenn 2 Häuser weiter eine Stadtvilla steht und alle abstandsfläche eingehalten werden, dann kann auch er nichts machen. Es sei denn, der Nachbar will "Herr Universum" spielen...
baugenehmigungamtstadtvilla