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ᐅ Einfamilienhaus mit barrierefreier Einliegerwohnung im EG


Erstellt am: 30.09.25 12:03

K a t j a03.10.25 19:07
Der Entwurf ist für mich nicht schlüssig. Ihr baut ein großes EG, damit die Einliegerwohnung Platz findet. Im OG springt Ihr zurück, so dass die Hälfte als Flachdach "übrig" bleibt und dann baut Ihr die Spitze aus? Finde nur ich das komisch? Warum nicht das OG als Satteldach mit z.B. Kniestock 1,40m komplett überbauen und die Spitze weg lassen? Wer will denn sinnlos 3 Etagen rennen, wenn 2 sich direkt anbieten und vermutlich auch noch billiger sind?
MachsSelbst03.10.25 20:15
Und vor allem, wenn nur 2 Etagen möglich sind... es gibt ja auch noch sowas wie die maximale Firsthöhe.
ypg03.10.25 20:42
K a t j a schrieb:

Warum nicht das OG als Satteldach mit z.B. Kniestock 1,40m komplett überbauen
Wahrscheinlich wegen der Traufhöhenangabe im Bebauungsplan von mind. 5,50, max. 7,00. Da gibt es Widersprüche im Bebauungsplan, die schon „woanders“ diskutiert worden sind. Allerdings hast Du natürlich recht, statt eines drittes Geschoss einfach die Kubatur vereinfachen.
Und ja: im Bebauungsplan lese ich von keiner Erlaubnis, die Grundflächenzahl nach Par 9 Baugesetzbuch und die Hälfte für Garagen und Zuwegungen zu erhöhen.
MachsSelbst03.10.25 23:06
Naja bei uns wurde die Überschreitung im Bebauungsplan explizit ausgeschlossen. Daher gehe ich mal davon aus, wenn da nix steht, dann ist es zulässig.
Wobei es nicht einer gewissen Komik entbehrt, 550m² mit 2 Wohneinheiten, 4 Stellplätzen usw. bebauen aber nicht "zubauen" zu wollen.
Das geht schlicht nicht.
Selbst eine Überschreitung der Grundflächenzahl um 50% müsste man schon kritisch durchrechnen. Stellplätze, Zuwege, Terrassen fressen einfach viele m²...

Aber baut die Einliegerwohnung so, dass ihr sie irgendwann mal anderweitig nutzen könnt, wie auch immer. Darauf hoffen, dass da mal eines der Kinder einzieht... das klappt in den seltensten Fällen.

Der andere Kritikpunkt wurde ja schon genannt. Wenn da wirklich mal gepflegt werden soll, fehlt ein Wohnraum für "Magda macht das schon". Wirkliche 24/7 Pflege, die kann niemand leisten, es sei denn er macht es vollberuflich gegen Geld.
WoodyXYZ04.10.25 08:42
11ant schrieb:

Ein gemeinsames Raumprogramm bedeutet zunächst einmal, die Bedarfe der Nutzergruppen Elternkinderfamilie und Einliegereltern in einer gemeinsamen Bedarfsrechnung für das Raumprogramm zu berücksichtigen.
...
Das ist hier (mit dem Ergebnis eines Anbaues) versäumt und danach (mit der Z-Turmverschiebung) ungeeignet zu heilen versucht worden. Daher ja auch (u.a. mein) klarer Rat zum Relaunch (der konsequent impliziert, auf ein Herumbiegen am gezeigten Entwurf zu verzichten).
Sorry, aber selbstverständlich haben wir uns dazu Gedanken gemacht und diese mit dem Architekten besprochen. Wir sind ja nicht zum Architekten und haben gesagt "wir sind 2 normale, 2 kleine und 2 alte Menschen und brauchen ein Haus"? 😉
Die Verschiebung war im ersten Vorentwurf (Ja, den hättest du auch nicht so genannt) nicht vorhanden, hat uns aber nicht so gut gefallen, da der Flur im Osten war und das Kinder-Bad im Westen. Die neue Variante gefällt uns daher besser, da der Flur in den für uns wichtigen Nachmittags-/Abendstunden mehr Licht abbekommt.
11ant schrieb:

Ins EG müssen ausschließlich die Hauseinführungen. Engere Vorgaben könnten keine mir bekannte Rechtsgrundlage haben, technisch wären sie unbegründet und damit überzogen und unzulässig.
Hier ein Auszug der TAG der Gemeindewerke: "Der Aufstellraum der WEA ist im Erdgeschoss oder Kellergeschoss vorzusehen und muss über allgemein zugangliche Räume, z.B. Treppenraum erreichbar sein. Die Anordnung des Aufstellraumes in einem Obergeschoss ist nicht vorgesehen." Auch eine Anfrage bei den Gemeindewerken hat ergeben, dass eine Aufstellung im OG nicht genehmigt wird. Wenn du hierzu weitere Infos hast, gerne her damit.
11ant schrieb:

Richtig formuliert lautet die Aufgabe, ein Zweigenerationenhaus für eine sechsköpfige Bewohnerschaft in zwei Haushalten zu planen, wobei die Wohneinheit für die Großeltern barrierefrei sein soll.
"... und der Wohn-Ess-Bereich der Hauptwohnung sich im EG befindet". Kommt m. E. aufs gleiche hinaus, aber du darfst mir gerne exemplarisch einen Grundriss zeigen, der eine ähnliche Situation "besser" löst.
MachsSelbst schrieb:

Kann man im Bebauungsplan schlecht erkennen. Darfst du überhaupt 2 Vollgeschosse+Dachgeschoss und 2 Wohneinheiten bauen? Du kommst mit deinem Bau, den Stellplätzen, Terrassen deutlich über die 0,4 Grundflächenzahl. Ist die Überschreitung zulässig oder wird sie ausgeschlossen?
Ja, erlaubt sind 2 Vollgeschosse mit einer Grundflächenzahl von 0,4 und eine Überschreitung von 50% für Garagen, Stellplätze, Terrassen, etc.
K a t j a schrieb:

Der Entwurf ist für mich nicht schlüssig. Ihr baut ein großes EG, damit die Einliegerwohnung Platz findet. Im OG springt Ihr zurück, so dass die Hälfte als Flachdach "übrig" bleibt und dann baut Ihr die Spitze aus? Finde nur ich das komisch? Warum nicht das OG als Satteldach mit z.B. Kniestock 1,40m komplett überbauen und die Spitze weg lassen? Wer will denn sinnlos 3 Etagen rennen, wenn 2 sich direkt anbieten und vermutlich auch noch billiger sind?
Eine absolut valide und nachvollziehbare Frage und vielen Dank fürs Vorschlagen einer Alternative. Wir haben uns tatsächlich mit beidem auseinandergesetzt, allerdings vielleicht zu kurz. Das werden wir vielleicht nochmal in Angriff nehmen. Der Grund für den aktuellen Entwurf ist, dass wir im OG 2 Vollgeschosse haben wollen. Die gesamte Fläche von 15,5x10m auch im Vollgeschoss zu bebauen und dann noch ein Sattel- oder Walmdach drauf, weil uns der Bauhaus-Stil nicht gefällt, würde vermutlich unser Budget sprengen.

Daher war die Idee nur einen Teil des OG zu bebauen und da eh ein Dach drauf soll direkt ein ausgebautes DG mit Satteldach zu nehmen. Im Dachgeschoss befindet sich dann der HO- und Fitness-Bereich, der im Vergleich zu den anderen Wohnräumen nicht so häufig genutzt. Es fährt also nicht nur die Märklin-Bahn da oben seine Runden.
ypg04.10.25 10:23
WoodyXYZ schrieb:

Ja, erlaubt sind 2 Vollgeschosse mit einer Grundflächenzahl von 0,4 und eine Überschreitung von 50% für Garagen, Stellplätze, Terrassen, etc.
Wo liest Du das? Es gibt nur Ausnahmen, die Terrasse und der Baugrenze betreffend. Zumindest habe ich nichts weiter lesen können, den Par 9 Baugesetzbuch betreffend.
Die Terrasse gehört immer zum Haus und Grundflächenzahl I.
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