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ᐅ Einfamilienhaus mit barrierefreier Einliegerwohnung im EG


Erstellt am: 30.09.25 12:03

haydee04.10.25 10:50
Der Entwurf funktioniert nicht mit 600 k inkl Garage. Und aus Erfahrung baut nicht Spitz auf Knopf es kommt eh teurer als geplant ohne das ihr plötzlich ein KNX - System für 50 k aufmustert.

Schaut mal bei Allkauf Haus Generation 5 BF (Barierefrei)vorbei. Die etwas kompaktere Bauform kommt eurem Budget entgegen. Ich finde auch die Einliegerwohnung hat ein paar gute Ansätze.
Und spielt gedanklich alle Szenarien durch. Wie und wie lange Eltern bei euch sind. Kurzzeitpflege und gerade Verhinderungspflege gibt es ehr auf dem Papier.

Übrigens nutzen wir unser nicht ausgebautes Dach als Lagerraum, große aufblasbare Gymnastikmatte liegt dort, Carrerabahn und Gravitrax steht aufgebaut oben. Hat den Vorteil die Väter und die Kids sind oben und wir Frauen sitzen unten gemütlich in Ruhe.
11ant04.10.25 16:48
WoodyXYZ schrieb:

Wir sind ja nicht zum Architekten und haben gesagt "wir sind 2 normale, 2 kleine und 2 alte Menschen und brauchen ein Haus"?
Genau das hätte ich Euch aber empfohlen.
WoodyXYZ schrieb:

Die Verschiebung war im ersten Vorentwurf (Ja, den hättest du auch nicht so genannt) nicht vorhanden,
Bei handwerklich sauberer Entwurfstechnik (die Jugend hat schon immer geglaubt, sie wüßte es besser) gibt es keine serielle Folge von Vorentwürfen, sondern parallel Vorentwürfe A bis C (seltener nur A und B und noch seltener geht es bis E) und aus denen dann direkt die Zuchtwahl, nach meiner Empfehlung gefolgt von der Teigruhe. Anschließend wird ein (1,000 !) Vorentwurf zum Entwurf gereift: die Leistungsphase 3 ist zu teuer, um hier noch mit Abzählreimen herumzukaspern. "Moderne" Architekten der Generation CAD halten es für Kundenfreundlichkeit, stattdessen Infinite Monkey zu spielen, tun ihnen aber in Wirklichkeit keinen Gefallen damit. Und die GU-Zeichenknechte sind bekanntermaßen ohnehin Sparen am falschen Ende.
WoodyXYZ schrieb:

Hier ein Auszug der TAG der Gemeindewerke: "Der Aufstellraum der WEA ist im Erdgeschoss oder Kellergeschoss vorzusehen und muss über allgemein zugangliche Räume, z.B. Treppenraum erreichbar sein. Die Anordnung des Aufstellraumes in einem Obergeschoss ist nicht vorgesehen." Auch eine Anfrage bei den Gemeindewerken hat ergeben, dass eine Aufstellung im OG nicht genehmigt wird.
Die Gemeindewerke haben in dem Verfahren nur eine maximal beratende Privatmeinung. Die Genehmigungsbehörde darf sich diese nur im gesetzlichen Rahmen zu Eigen machen. Manchmal bedarf es leider eines Organes der Rechtspflege, um an die allgemein und verbindlich geltenden Grundsätze ordnungsgemäßen Verwaltungshandelns zu erinnern; dieses muß u.a. zweckmäßig und angemessen sein.
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