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ᐅ Einbehalt von Zahlungen für Mängel am Rohbau


Erstellt am: 09.02.21 16:57

Hausbau081511.02.21 17:27
Tolentino schrieb:

Ja, wird ja noch extremer, da ich durch meine vielen Eigenvergaben ja die Bausumme des GÜs eigtl. reduziere, der diese Gutschriften aber eben nicht an der Vertragssumme zum Abzug bringt (und somit jede Abschlagsrechnung kürzt) sondern immer nur zu den terminlich passenden Abschlagszahlungen. Somit bin ich dann bis zum Fenstergewerk (was gleichzeitig auch ein Abschlagstermin wäre) sogar bei 81%. Fairerweise muss man sagen, dass die Mehrleistungen die Vertragssumme für die Abschlagszahlungen auch auch nicht erhöhen sondern jeweils nur zur Ausführung fällig werden. Dennoch werde ich jetzt immer bangen, ob die Mängelbeseitigung gut klappt, da ja mein Druckmittel eher gering ist.

Hast du dich abgesichert, dass der GU für deine Eigenvergaben und die daraus resultierende Reduzierung seiner Auftragssumme dir nicht seinen entgangenen Gewinn in Rechnung stellen kann. Das dürfte er sonst nämlich.
Hausbau081511.02.21 17:34
11ant schrieb:

So lange noch ermittelt wird, eigentlich nein. Erst nach rechtskräftiger Verurteilung.

Es besteht lt. Staatsanwalt begründeter Tatverdacht.
11ant11.02.21 17:39
Hausbau0815 schrieb:

Es besteht lt. Staatsanwalt begründeter Tatverdacht.
Der hindert eine Einstellung nach Hundertvierundfünfzig Zwo nicht ;-)
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Hausbau081511.02.21 17:44
11ant schrieb:

Der hindert eine Einstellung nach Hundertvierundfünfzig Zwo nicht ;-)

Der da wäre????
icandoit11.02.21 17:51
Hausbau0815 schrieb:

Der da wäre????
§ 154
Teileinstellung bei mehreren Taten


2) Ist die öffentliche Klage bereits erhoben, so kann das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren in jeder Lage vorläufig einstellen.
Hausbau081511.02.21 17:56
Bei Insolvenzverschleppung, Verkauf einer insolventen Firma, Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit doch wohl eher unwahrscheinlich.
Und wenn doch, ist es doch egal weswegen, Hauptsache er wird überhaupt aus dem Verkehr gezogen.