ᐅ Einbehalt von Zahlungen für Mängel am Rohbau
Erstellt am: 09.02.21 16:57
WilderSueden09.03.21 18:13
Es gab doch auch die Möglichkeit die Insolvenz feststellen zu lassen? Zumindest habe ich sowas im Forum schon öfter gelesen
Kishihmen09.03.21 19:32
Ja, wenn ich es richtig weiß, geht das aber nur als Gläubiger und selbst dann ist es noch sehr kompliziert. Außerdem muss der Gläubiger für die Kosten des Insolvenzverfahrens erstmal in Vorleistung treten ....
11ant09.03.21 19:52
Kishihmen schrieb:
Aufgrund der Höhe der Mängelbeseitigungskosten hat unser GU beschlossen den Rohbauer, der das Ganze "verbrochen" hat doch die Mangelbeseitigung übernehmen zu lassen. Hier weigert sich aber unser neuer Bauleiter die Bauleitung zu übernehmen.Wer hier überhaupt den Bauleiter stellt, habe ich noch nicht so recht durchblickt.Kishihmen schrieb:
- Bezüglich der Insolvenz des GU kann man erst tätig werden, wenn der GU tatsächlich Insolvenz angemeldet hat. [...]
Nach einem telefonat mit unserem GU teilte dieser uns mit, dass er gerne bezahlen würde, aber das Geld aktuell nicht hat!Damit wären bei mir alle Zweifel beseitigt, daß ein Insolvenzverdacht geprüft werden sollte.Kishihmen schrieb:
Zusätzlich haben wir gerade ein bisschen Probleme mit dem Elektriker, der seinen Baustromkasten seit November nicht bezahlt bekommen hat (700€) und jetzt das Geld von uns will (inkl. Drohung dass er mit seinen Kampfhunden vorbei kommt und wir dann nochmal schauen, ob wir seine Rechnung bezahlen).Ein Praktikum beim Kleintierarzt lehrt: ein von einer Katze verdroschener Kampfhund ist kein schöner Anblick ;-)https://www.instagram.com/11antgmxde/
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