ᐅ Heinz von Heiden Bauleistungsbeschreibung + Vertrag veränderbar
Erstellt am: 26.04.19 17:44
immermehr05.05.19 19:49
The_Kane schrieb:
Guten Morgen zusammen,
wir bekommen die Tage auch ein Angebot von Heinz von Heiden. Im Forum hab ich das Gefühl das Heinz von Heiden nicht so gut wegkommt.
Unser Beratungs(Verkaufs-)Gespräch war ganz angenehm. Wir haben Hinweise erhalten, die wir von anderen Unternehmen nicht bekommen haben. Insgesamt haben wir uns wohl gefühlt. Mal schauen was jetzt beim Angebot herauskommt.
Warum seid Ihr auf Heinz von Heiden zugegangen?
MfGHallo,unser Berater ist nicht der Beste, jedoch ist der Preis Leistung sehr gut. Und meiner Frau gefällt der Hausform (Zeltdach - Umgehen Firstrichtungsvorgabe, seitlicher Eingang, 5,5m TH...)
immermehr05.05.19 19:50
fach1werk schrieb:
Hallo,
an der Bauleistungsbeschreibung konnten wir nichts verändern, obwohl uns spezifische Dinge vor Vertragsabschluss als selbstverständlich alles möglich dargestellt wurden. Den Vertrag liessen wir prüfen, er wurde in kleinen Teilen angepasst, vor Ärger bewahrte uns das nicht.
Viele Grüße
GabrieleHallo Gabriele,vielen Dank für deine Antwort.
Kannst du uns verraten, was bei dir (in kleinen Teilen) angepasst?
Viel Glück
A.P
fach1werk06.05.19 07:50
Auswendig weiss ich noch:
Erhöhung der Schlussrate auf den heute üblichen Wert
Fixierung der Sachverständige- Termine im Vertrag bei diesem und jenem Baufortschritt mit Vorankündigung wann er kommen soll,
Spezieller Schalter und Stromverlegung für die Sauna
Ich meine auch die Verlegung der Regenfallrohre beide zum Kanal hin und nicht eines ganz hinten.
Den Rest muss ich am Feierabend nachlesen.
Viele Grüße
Gabriele
Erhöhung der Schlussrate auf den heute üblichen Wert
Fixierung der Sachverständige- Termine im Vertrag bei diesem und jenem Baufortschritt mit Vorankündigung wann er kommen soll,
Spezieller Schalter und Stromverlegung für die Sauna
Ich meine auch die Verlegung der Regenfallrohre beide zum Kanal hin und nicht eines ganz hinten.
Den Rest muss ich am Feierabend nachlesen.
Viele Grüße
Gabriele
immermehr07.05.19 15:38
fach1werk schrieb:
Auswendig weiss ich noch:
Erhöhung der Schlussrate auf den heute üblichen Wert
Fixierung der Sachverständige- Termine im Vertrag bei diesem und jenem Baufortschritt mit Vorankündigung wann er kommen soll,
Spezieller Schalter und Stromverlegung für die Sauna
Ich meine auch die Verlegung der Regenfallrohre beide zum Kanal hin und nicht eines ganz hinten.
Den Rest muss ich am Feierabend nachlesen.
Viele Grüße
GabrieleHallo fach1werk,danke für deine Infos.
Und könntest du etwas noch als Änderungen finden?
Ich war gestern bei meinem Berater. Er hat mir gesagt, dass man in der Bauleistungsbeschreibung nichts ändern kann. Es gibt jedoch Punkte, die nicht klar genug oder verwirrend sind, Man kann sowas zusätzlich in einer besonderen Vereinbarung noch detaillierter schreiben.
fach1werk07.05.19 20:27
Der Sachverständige vom Verband privater Bauherren, ein Architekt mit Fortbildungen, schaute vor Vertragsabschluss auf unsere Unterlagen und auf unsere Baupläne. An Beidem schlug er Änderungen vor, denen wir folgten.
Sachverständigen-Termine: Hierbei handelte es sich um Baukontrollen und die Teilnahme an der Abnahme, auch die Teilnahme an einem Krisengespräch war dabei. Das wird jeweils auf Nachweis vergütet. Kleine 10-Minuten-Nachfragen waren inklusive und wurden willig erbracht aber nicht endlos. der Sachverständige sagte irgendwann einmal zu mir, wenn er bei uns hätte alle Baumängel aufhalten wollen, hätte er ja die Bauleitung übernehmen müssen.
der Sachverständige legte selbst fest, wie viele Kontrollen er notwendig finde, zu welchem Baufortschritt er sie machen wollte und wie lange vorher ihn Heinz von Heiden benachrichtigen musste, wann dieser Baufortschritt zu besichtigen sei. Dass unsre Außenfensterbänke zu wenig Gefälle hatten merkte der Sachverständige, es wurde im Abnahmeprotokoll festgehalten, ein sogenannter Abnahmemangel (übrigens ungefähr in Höhe der Kosten, die durch seine Vergütung anfielen). Dass wir ein Gegengefälle in der Abwasserleitung des WCs ausgerechnet zur Dusche hin hatten, merkte er nicht. Das kam erst nach der Abnahme raus. Wenn ein Bauunternehmen Mängel nicht freiwillig nachbessert, bist der Mops, mit oder ohne Sachverständigen. Wer schon Mops werden will, sollte unbedingt das Geld für eine gerichtliche Klärung vorhalten und bis zur Verwendung darauf sitzen wie der Drache auf dem Nibelungenschatz. Nur ein von vorne herein statt des Sachverständigen beauftragter gerichtlich zugelassener Gutachter könnte das Prozedere verkürzen.
Wir haben einen Bungalow, da gibt es keine tragenden Wände, die Aufteilung ist völlig flexibel und dem Bauherren überlassen, oder man nimmt ein Haus von der Stange. Unsre Pläne wurden vor Abschluss überprüft, wir nahmen daraufhin noch mal zwei kleine Änderungen an der Belichtung vor.
Im Vertrag wurden diese Punkte eingefügt oder verändert:
- Die Schlussrate wurde auf 5% erhöht. Das klappte auf dem Papier.
- Wo etwas maßhaltig sein musste, musste es ganz genau beschrieben sein. Das klappte, alle solchen Stellen waren etwas größer.
- Die Innentürmontage sowie das Anbringen der Sanitärgegenstände mussten nach dem Fliesenleger kommen, das ist sonst nicht so. Das klappte.
- Die Bauzeit wurde ab Beginn mit der Baugenehmigung fixiert. Das klappte nicht. Gar nicht.
- Die Regenwasserabläufe sollten lt. Vertrag statt diagonal beide nach Süden (zum Kanal hin) verlegt werden. Das klappte gar nicht und generierte Mehrkosten.
- Der Starkstrom für die Sauna wurde beschrieben. Das klappte, allerdings mit einem Schalter der nicht auf häufige Bedienung ausgelegt ist und wenige Monate später für diesen Verwendungszweck gar nicht mehr zugelassen war.
- Innenwände in Massivbauweise. Das klappte.
Das ist nicht viel an einem ganzen Haus, es sind noch Dinge über die Mehr- und Minderleistungen geregelt.
Ich wünsche Dir eine glücklichere Hand, viele Grüße Gabriele
Sachverständigen-Termine: Hierbei handelte es sich um Baukontrollen und die Teilnahme an der Abnahme, auch die Teilnahme an einem Krisengespräch war dabei. Das wird jeweils auf Nachweis vergütet. Kleine 10-Minuten-Nachfragen waren inklusive und wurden willig erbracht aber nicht endlos. der Sachverständige sagte irgendwann einmal zu mir, wenn er bei uns hätte alle Baumängel aufhalten wollen, hätte er ja die Bauleitung übernehmen müssen.
der Sachverständige legte selbst fest, wie viele Kontrollen er notwendig finde, zu welchem Baufortschritt er sie machen wollte und wie lange vorher ihn Heinz von Heiden benachrichtigen musste, wann dieser Baufortschritt zu besichtigen sei. Dass unsre Außenfensterbänke zu wenig Gefälle hatten merkte der Sachverständige, es wurde im Abnahmeprotokoll festgehalten, ein sogenannter Abnahmemangel (übrigens ungefähr in Höhe der Kosten, die durch seine Vergütung anfielen). Dass wir ein Gegengefälle in der Abwasserleitung des WCs ausgerechnet zur Dusche hin hatten, merkte er nicht. Das kam erst nach der Abnahme raus. Wenn ein Bauunternehmen Mängel nicht freiwillig nachbessert, bist der Mops, mit oder ohne Sachverständigen. Wer schon Mops werden will, sollte unbedingt das Geld für eine gerichtliche Klärung vorhalten und bis zur Verwendung darauf sitzen wie der Drache auf dem Nibelungenschatz. Nur ein von vorne herein statt des Sachverständigen beauftragter gerichtlich zugelassener Gutachter könnte das Prozedere verkürzen.
Wir haben einen Bungalow, da gibt es keine tragenden Wände, die Aufteilung ist völlig flexibel und dem Bauherren überlassen, oder man nimmt ein Haus von der Stange. Unsre Pläne wurden vor Abschluss überprüft, wir nahmen daraufhin noch mal zwei kleine Änderungen an der Belichtung vor.
Im Vertrag wurden diese Punkte eingefügt oder verändert:
- Die Schlussrate wurde auf 5% erhöht. Das klappte auf dem Papier.
- Wo etwas maßhaltig sein musste, musste es ganz genau beschrieben sein. Das klappte, alle solchen Stellen waren etwas größer.
- Die Innentürmontage sowie das Anbringen der Sanitärgegenstände mussten nach dem Fliesenleger kommen, das ist sonst nicht so. Das klappte.
- Die Bauzeit wurde ab Beginn mit der Baugenehmigung fixiert. Das klappte nicht. Gar nicht.
- Die Regenwasserabläufe sollten lt. Vertrag statt diagonal beide nach Süden (zum Kanal hin) verlegt werden. Das klappte gar nicht und generierte Mehrkosten.
- Der Starkstrom für die Sauna wurde beschrieben. Das klappte, allerdings mit einem Schalter der nicht auf häufige Bedienung ausgelegt ist und wenige Monate später für diesen Verwendungszweck gar nicht mehr zugelassen war.
- Innenwände in Massivbauweise. Das klappte.
Das ist nicht viel an einem ganzen Haus, es sind noch Dinge über die Mehr- und Minderleistungen geregelt.
Ich wünsche Dir eine glücklichere Hand, viele Grüße Gabriele
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