Doppelhaushälften nacheinander und nicht profilgleich?

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W

Wastl

Danke für die Korrektur- ich meine müssen! Normalerweise muss profilgleich erstellt werden.
 
B

Bader

Gut, ist aber hier auf jeden Fall nicht vorgegeben. Ich finde es sogar auch schöner, wenn dadurch Auflockerung herein kommt.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Mit welchen Kosten ist denn für die zusätzliche Dämmung und den Rückbau (muss das sein, wäre doch einfach nur besser gedämmt, oder?) zu rechnen?
Es gibt 2 Möglichkeiten und ich unterstelle, daß Dir beide - vlt. nachvollziehbar - nicht gefallen werden. Du hast ein Baufenster, in welchem Du Dich bewegen mußt; angenommen, es beträgt 6,00 x 12.00 m und Du planst monolithisch zu bauen:
  • besteht die erste Möglichkeit darin, die Doppelhaushälfte wie ein freistehendes Einfamilienhaus zu behandeln und umlaufend mit einem Mauerwerk von 36.5 zu errichten; zurückspringend zum späteren Nachbarn um 2 cm. In dieser Variante kannst Du Dich entspannt zurücklehnen und brauchst auch später nichts zurück zu bauen. Allerdings um den Preis einer reduzierten Grundfläche um 12.5 cm plus Außenputz auf der gesamten Tiefe und über alle Etagen.
  • Du besprichst Dich mit Deinem zukünftigen Partner, ob Du - bis zu seinem Baubeginn - die Baugrenze zum Schutz Deiner Doppelhaushälfte mit einer Dämmung überbauen darfst. Stimmt er zu, mußt Du natürlich später zurück bauen; bzw. nicht Du direkt. Der BU Deines Partners wird das übernehmen, aber Du mußt natürlich dafür zahlen.
Wie viel das kostet, kann ich Dir nicht sagen, es hängt von vielen Faktoren ab; nicht zuletzt von der Frage, ob Du monolithisch oder aber mit WDVS bauen wirst. Ganz sicher aber vom Preisgefüge Deines Baupartners.

Aber für den Architekten, der das 2. Haus plant, sollte es doch kein Problem sein sich am 1. Haus zu orientieren (wenn auch nicht profilgleich) und ein harmonisches Gesamtkonstrukt zu realisieren, oder?
natürlich

Grüße, Bauexperte
 
B

Bader

Es kam nun noch die Rückmeldung, dass wir jeweils eine Anbau-Baulast eingetragen bekommen müssen, damit wir auch wirklich an die Grenze bauen dürfen (wie üblich bei einem Doppelhaus). Die Baulast kann aber erst eingetragen werden, wenn beide genehmigungsverfahren laufen.
Kennt das jemand? Ich dachte, wenn man ein Doppelhaushälfte-Grundstück kauft, ist auch auch klar, dass man eben an diese Grundstücksgrenze bauen darf.
So, muss man ja wirklich solange warten, bis beide Parteien zumindest so weit sind, dass die Genehmigungsplanung fertig ist.
 
lastdrop

lastdrop

Wäre mir neu. Ich dachte immer, Baulasten könnten praktisch jederzeit eingetragen werden ...
Oder ist das "können" ein "wollen"?
 
B

Bader

Er sprach von müssen. Es wundert mich halt auch. Könnte ja auch sein, dass die Grundstücke nicht zeitnah bebaut werden (z.b. weil Grundstück 2 noch nicht verkauft wurde). Der Verkäufer von Grundstück 2 könnte ja schon mal eine Baulast eintragen lassen können, damit auf Grundstück 1 gebaut werden kann. Ansonsten müsste man als Besitzer von Grundstück 1 u.U. ja ewig warten, bis Käufer von Grundstück 2 gekauft, geplant usw hat.
 
Zuletzt aktualisiert 25.09.2025
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