ᐅ Dachplanung - Nur Satteldach oder Krüppelwalmdach erlaubt
Erstellt am: 18.04.2016 11:36
ypg 18.04.2016 23:19
Bauexperte schrieb:
Hallo Silvi,
Dann baust Du auch keinen Bungalow; der hat nämlich kein DG
Grüße, BauexperteIch denke, das TE sich einen Bungalow bauen wird, sie schreibt auch nicht von einem DG (Geschoss), sondern von einem Dachboden, den man zur Not ausbauen könnte
Silvi, das ist natürlich kurz vor dem Bauantrag richtig blöde, und ein Dach kann das ganze Haus verändern.
Da nützt auch der Hinweis nicht, das man als Bauherr zumindest einmal den Bebauungsplan überfliegen sollte - das meiste ist verständlich beschrieben und auch Du als Laie erkennst, wenn dort Satteldach steht und nicht Walmdach
Ich schreibe den Beitrag, um anderen aufzuzeigen, dass der Blick in den Bebauungsplan auch für den bauwilligen Laien wichtig ist!
Viel Glück für das weitere Vorgehen!
Evolith 19.04.2016 00:00
Ja da hast Recht. In den Bebauungsplan sollte man gut rein schauen. Ich kann den mittlerweile auch auswendig. Mir war nur schlicht nicht klar, dass ein Krüppelwalmdach doch was ziemlich anderes ist als ein Walm.
Naiver Weise habe ich angenommen, dass die Baufirma schon sagen wird wenn was nicht stimmt.
Tja falsch gedacht.
Jetzt mal abwarten ob wir nicht irgendwie eine Ausnahmegenehmigung bekommen.
In unserer Straße können nur noch die 6 Häuser gebaut haben. Kein Haus in der Gegend hat einen Krüppelwalmdach. Alle haben entweder ein Pult-, Flach oder Walmdach. Mit Glück kommen wir mit der Begründung des Stadtbildes durch.
Naiver Weise habe ich angenommen, dass die Baufirma schon sagen wird wenn was nicht stimmt.
Tja falsch gedacht.
Jetzt mal abwarten ob wir nicht irgendwie eine Ausnahmegenehmigung bekommen.
In unserer Straße können nur noch die 6 Häuser gebaut haben. Kein Haus in der Gegend hat einen Krüppelwalmdach. Alle haben entweder ein Pult-, Flach oder Walmdach. Mit Glück kommen wir mit der Begründung des Stadtbildes durch.
Bauexperte 19.04.2016 01:04
Guten Abend Yvonne,
Grüße, Bauexperte
ypg schrieb:Ich muss leider klugscheißen; sorry. Ein Bungalow hat keine Reserve, welche sich ausbauen ließe. Insofern baut Silvi einen klassischen I-Geschosser. Ein Bungalow hat allenfalls einen Dachboden, zu erreichen über eine BET.
Ich denke, das TE sich einen Bungalow bauen wird, sie schreibt auch nicht von einem DG (Geschoss), sondern von einem Dachboden, den man zur Not ausbauen könnte
Grüße, Bauexperte
Evolith 19.04.2016 07:58
Dann haben wir einen Bungalow. Der Dachboden ist "eigentlich" nicht ausbaufähig und wirklich nur als Dachboden-Rümpelkammer gedacht.
Mit einem Krüppelwalmdach könnte man aber überlegen, es ausbaufähig zu gestalten, da zumindest 2 gerade Wände existieren. Eine normale Treppe wird es aber trotzdem nicht geben. Nur die Klapptreppe.
Mit einem Krüppelwalmdach könnte man aber überlegen, es ausbaufähig zu gestalten, da zumindest 2 gerade Wände existieren. Eine normale Treppe wird es aber trotzdem nicht geben. Nur die Klapptreppe.
Legurit 19.04.2016 08:37
10 m Firsthöhe ?! wir haben knapp 9 bei 1,6 m Drempel und 45° Neigung und überragen damit quasi alle anderen Häuser in der Nachbarschaft (unausgebauter Dachboden in dem man sehr bequem fußballspielen könnte)... der Bungalow wird sehr merkwürdig aussehen Wobei... 14,5 m sind natürlich auch eine Ansage bei einem Satteldach - hieße, dass euer Dachbödenchen an der höchsten Stelle 7m(!) hat - oder habe ich einen Denkfehler?
Evolith 19.04.2016 08:47
Genau das heißt es :-(
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