ᐅ Bitte um Rat
Erstellt am: 08.08.16 13:27
S
Sebastian7908.08.16 14:56Was ist denn der Rechnungsbetrag?
J
Jochen10408.08.16 16:08oggear51 schrieb:
die waren zu zweit 1 woche dran bei 160qm2Wir haben das in Eigenleistung gemacht und dafür mit drei ungelernten Leuten 3 Tage gebraucht. Ich würde auch behaupten, dass wir das akribischer als die meisten Estrichbauer oder Heizungsbauer gemacht haben. Zwei gelernte Leute eine Woche lang empfinde ich da als ziemlich heftig.Ursprünglich geplant war das bei uns beim Heizungsbauer.
S
Sebastian7908.08.16 16:13Wie haben etwas über 7 Tage für 240 qm2 gebraucht - zu zweit.
Haben auch sorgfältig gearbeitet, sehr wenig Schüttdämmung genutzt und viel geschnitzt.
Will ich aber nie wieder machen.....
Allerdings hab ich inklusive Estrich und Dämmung etwas über 6.000 bezahlt...find das schon heftig hoch beim TE.
Haben auch sorgfältig gearbeitet, sehr wenig Schüttdämmung genutzt und viel geschnitzt.
Will ich aber nie wieder machen.....
Allerdings hab ich inklusive Estrich und Dämmung etwas über 6.000 bezahlt...find das schon heftig hoch beim TE.
D
Donnerknall08.08.16 18:07Es ist mittlerweile eher unüblich, dass der Heizungsbauer die Dämmung mit auslegt. Das dieser natürlich länger braucht, ist auch klar. Das er natürlich 1 Woche dafür benötigt, ist zu viel. Realistisch wären hier eher 2 bis 2,5 Tage bei "präziser" Auslegung.
Die Frage bleibt natürlich, warum der Architekt das Auslegen dem Heizungsbauer übergeben hat!
Wenn man es als aussenstehender betrachtet, hattest du einen Festpreis beim Estrichleger und jetzt die Auslegung der Dämmung zum Stundenpreis vom Heizungsbauer bekommen. Da der Architekt es dir gesagt hat und du zugestimmt hast, ist der Vertrag auch mündlich gültig.
Das einzigste was man noch versuchen könnte, wäre dir die Arbeitsstundennachweise zeigen/geben lassen. Auf diesen sollte Datum, Mitarbeiter, Zeit und verbrauchtes Material angegeben sein. Diese sollten entweder vom Auftraggeber (dir) oder dem Architekten unterschrieben sein. Ob das natürlich im Fall der Fälle rechtlich tragfähig ist, kann ich dir nicht sagen.
Beste Grüße
Die Frage bleibt natürlich, warum der Architekt das Auslegen dem Heizungsbauer übergeben hat!
Wenn man es als aussenstehender betrachtet, hattest du einen Festpreis beim Estrichleger und jetzt die Auslegung der Dämmung zum Stundenpreis vom Heizungsbauer bekommen. Da der Architekt es dir gesagt hat und du zugestimmt hast, ist der Vertrag auch mündlich gültig.
Das einzigste was man noch versuchen könnte, wäre dir die Arbeitsstundennachweise zeigen/geben lassen. Auf diesen sollte Datum, Mitarbeiter, Zeit und verbrauchtes Material angegeben sein. Diese sollten entweder vom Auftraggeber (dir) oder dem Architekten unterschrieben sein. Ob das natürlich im Fall der Fälle rechtlich tragfähig ist, kann ich dir nicht sagen.
Beste Grüße
B
Basti270909.08.16 08:02Ich lese viel in diesem Forum, meistens ist der Fall genau anders herum. Der Bauherr hat etwas vereinbart, woran sich nicht gehalten wurde und bittet hier um Rat. Da kommt zu 99% Prozent die Frage "ist es den schriftlich festgehalten worden?...wenn nein, dann musst du das wohl so hinnehmen.."
Hier hat der Architekt nun mündlich etwas mitgeteilt und die schriftliche Seite sagt etwas anderes...hier legt aber dann trotzdem ein geltender Vertrag vor...?
Hier hat der Architekt nun mündlich etwas mitgeteilt und die schriftliche Seite sagt etwas anderes...hier legt aber dann trotzdem ein geltender Vertrag vor...?
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