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ᐅ Architekt liegt mit Schätzungen falsch. Und nun?


Erstellt am: 05.11.20 22:12

Altai08.11.20 20:16
Das ist halt die Gefahr, wenn man sich bei der Kalkulation der Finanzen auf Schätzungen stützt und nicht auf tatsächliche Angebote.

Habe ich selbst erlebt bei meinem Ex. Auch da waren die Kosten geschätzt (Ingenieurbüro), und als die Angebote eintrudelten, kam das böse Erwachen. Nur eine Firma wollte den Auftrag und die lag deutlich über der Schätzung für diesen Posten. In Nachverhandlungen konnte dann noch ein Nachlass vereinbart werden. Das war schon 2006, es ist also keine neue Entwicklung.
Elokine08.11.20 20:44
ypg schrieb:

Und wann war die Kalkulation des Architekten?
Man bedenke, die Abrechnung nach HOAI geht ja nach seiner Berechnung, oder? Wenn er jetzt statt 300000 400000 berechnet hätte, müsstet Ihr auch 1/4 mehr an den Architekt zahlen, oder?
Die Berechnungsgrundlage des Honorars hängt i.d.R. von der Bauphase ab. Bis zum Bauantrag richtet sich das Honorar nach der Kostenschätzung.
Sobald die Gewerke vergeben werden, nach den tatsächlichen Kosten.
Der Architekt selbst wird also vermutlich auch nochmal in der Baubegleitung teurer.
Besser nochmal im Vertrag nachlesen, wie das bei euch geregelt ist.
Lumpi_LE09.11.20 07:24
Elokine schrieb:

Die Berechnungsgrundlage des Honorars hängt i.d.R. von der Bauphase ab.
Stimmt nicht, Grundlage ist immer die Kostenberechnung. Da man Folgerechnungen schreibt kann sich das Honorar aber über die Phasen ändern.
Bspw. kann die Vorplanung auf Basis der Kostenschätzung abgerechnet wurden sein, liegt die Kostenberechnung dann höher wird auch das Honorar für die Vorplanung angepasst. Will er die Kostenfeststellung honorarwirksam durchsetzen trifft man sich dann idR vor Gericht.
Elokine09.11.20 09:10
Lumpi_LE schrieb:

Stimmt nicht, Grundlage ist immer die Kostenberechnung. Da man Folgerechnungen schreibt kann sich das Honorar aber über die Phasen ändern.
Bspw. kann die Vorplanung auf Basis der Kostenschätzung abgerechnet wurden sein, liegt die Kostenberechnung dann höher wird auch das Honorar für die Vorplanung angepasst. Will er die Kostenfeststellung honorarwirksam durchsetzen trifft man sich dann idR vor Gericht.
Ist bei uns vertraglich tatsächlich so geregelt, wie ich geschrieben habe. Da wird hinterher nichts nachberechnet, hatten wir im Vorfeld so vereinbart, bzw. ist das bei unserem Architekt so üblich und stand schon in seinem Vertragsmuster.
Deshalb auch mein Hinweis, der TE solle seinen Vertrag nochmal prüfen.
Tassimat09.11.20 09:25
Elokine schrieb:

Deshalb auch mein Hinweis, der TE solle seinen Vertrag nochmal prüfen.
Und wenn es keinen Passus dazu gibt?
sichtbeton8210.11.20 08:02
Wurde der Architektenvertrag als Werkvertrag geschlossen? Wenn ja, kann kurz gesagt werden, dass der Architekt einen Werkerfolg schuldet. Es gibt einschlägige Urteile, in denen der Architekt sogar alle Zahlungen an ihn, aufgrund von Budgetüberschreitungen, an den Bauherren zurücksenden musste. Seine geleistete Arbeit wurde aufgrund des Mangels also nicht vergütet. Wenn ihr den Weg gehen wollt, lasst euch vom RA beraten...

Ein Agreement und ein netter Zug des Architekten wäre es, zumindest auf ein eventuell höheres Honorar aus der Kostenüberschreitung zu verzichten. Man darf sicher auch nicht außer acht lassen, dass der Markt zur Zeit "verrückt" spielt und viele Erfahrungswerte aus den letzten Jahrzehnten hinfällig sind.
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