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ᐅ Bitte um Rat


Erstellt am: 08.08.16 13:27

P
Peanuts74
10.08.16 08:06
Meines Wissens zählen mündliche Verträge genau so wie schriftliche.
Das Problem ist natürlich, das zu beweisen, wenn es keine Zeugen gibt.
Insofern stellt sich die Frage, ob Du die Vereinbarung vor Gericht auch zugeben würdest, dann müsstest Du es wohl bezahlen.
Andererseits stellt sich die Frage, ob der Architekt Dich hätte darauf hinweisen müssen, dass es so deutlich teurer wird.
Hier könnte man ja auch durchaus "Vetternwirtschaft" vermuten, wenn es zudem eher unüblich ist, dass diese Arbeit vom Heizungsbauer gemacht wird.
FYI, bei einem Bekannten haben wir als ungeübte Bodenleger mit 4 Mann ein 130m² Haus an einem Tag!!! ausgelegt.
Ok, es herrschte ziemlicher Zeitdruck, da der Estrich am nächsten Tag kam und 2 Mann haben auch noch bis in die Nacht um 4 gewerkelt.
Dennoch, z.B. bei uns haben das 2 Mann an einem Tag gemacht und ca. 170m² (incl. Teil vom Keller) ausgelegt.
Bei uns waren aber auch weniger Schnitzereien notwendig, da auf dem Boden quasi keine Kabel verlegt waren.
B
Bauexperte
10.08.16 21:28
Oh bitte - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe; in diesem Fall: Lehrgeld.

Der TE ist von seinem Architekten informiert worden, der TE hat es versäumt nach den exakten Modalitäten zu fragen, hat auch nicht widersprochen, sondern zugestimmt.

Ginge der Fall vor Gericht, würde es auch nicht preiswerter für den TE, da Aussage ./. Aussage stünde. Logische Konsequenz: Vergleich. Bedeutet vlt. hälftige Kosten für Trockenbau und Dämmung, aber doppelte Kosten für den RA. Unter dem Strich jene Kosten, welche aktuell im Raum stehen.




Bauexperte
O
ONeill
11.08.16 07:33
Möglicherweise Lehrgeld, dennoch würde mich das auch enorm ärgern. Es sollte einfach selbstverständlich sein, dass der Architekt, der ja für mich arbeitet, mich deutlich darauf hinweist, dass es bei so einer Auftragsänderung zu erhöhten Kosten kommt. Es kann mir doch keiner sagen, dass dies nicht selbstverständlich sein sollte.

Dass man hier wieder schön sieht, dass man alles und wirklich alles mehrfach hinterfragen muss, finde ich mal wieder traurig.

Ändert nichts daran, dass der TE hier wohl in den sauren Apfel beißen muss. Jede Alternative kommt mindestens genauso teuer und dafür kostet es dann weitere Nerven und Zeit.
P
Peanuts74
11.08.16 07:44
Ich finde auch, man sieht hier ganz deutlich die beiden Seiten. Jeder Kunde geht davon aus, dass ein Architekt, den ich beauftragt habe und der für MICH arbeitet, auch wirklich in meinem Sinne arbeitet und mich zumindest darauf hinweist, wenn eine Leistung plötzlich das 3-fache kosten soll und es eigentlich keinen Grund gibt bzw. es sogar unüblich ist, diese Leistung an einen anderen zu vergeben.
Witzigerweise "verdient" der Architekt wohl dadurch selbst auch nochmal mehr, da sich sein Honorar ja an der Bausumme ausrichtet. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Die kundenfreundliche Auftragnehmerseite ist sich natürlich keiner Schuld bewusst, wenn "der Trottel" nicht nachfragt, pressen wir ihn "natürlich" aus, wie eine Zitrone.
Wie gesagt, 20% hin oder her würde sich vermutlich kaum einer aufregen, jedoch mehr als 200% Preisaufschlag als nicht erwähnenswert, wenn der Kunde nicht nachfragt, zu sehen, finde ich eine Frechheit und würde vermutlich auch das mündlich besprochene vergessen, wenn es vor Gericht geht.
C
Climbee
11.08.16 07:56
Sehr ärgerlich und schwer nachzuweisen...

Was aber auf jedem Fall geht, ist ein Leistungsnachweis zu verlangen mit genau aufgelisteten Stunden, wer wann was gearbeitet hat. Das muß ein Handwerker auch retroperspektiv machen können (eigentlich sollte er sowas laufend machen, aber das passiert halt nicht immer) und gut wäre es dann, ggf. für eine vergleichbare Arbeit von anderen Baustellen ebenfalls so eine Leistungsaufstellung als Vergleich zu haben. Sicher kann ein mehr an benötigter Zeit durch besondere Umstände (da muß mehr gesägt, angepaßt etc. werden, weil...), aber ein 200%iger Mehraufwand muß erstmal begründet werden.
Die Begründung: er braucht länger, weil er's nicht so gut kann, kann sicher nur bedingt gelten gemacht werden, denn die Ausbildung und Einarbeitung kann nicht Sache des Auftraggebers sein. Also wenn der nur deswegen so viel länger braucht, weil er sich da selber erst einarbeiten muß, dann kann dieser Aufwand nicht dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

Ich würde so vorgehen, mir eine vergleichbare Aufstellung besorgen (vielleicht gibt's hier jemand im Forum, der sowas hat?), dann vom Heizungsbauer den genauen Leistungsnachweis einfordern und dann hat man eine Diskussionsgrundlage.
Wenn der sich einfach so deppert anstellt, daß er für eine Arbeit, die ein anderer in einer Stunde locker schafft, drei Stunden braucht, dann denke ich schon, daß man hier verhandeln kann.
S
Sebastian79
11.08.16 08:16
Peanuts74 schrieb:
Witzigerweise "verdient" der Architekt wohl dadurch selbst auch nochmal mehr, da sich sein Honorar ja an der Bausumme ausrichtet. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Ach, das ist doch ein typisches Stammtischargument - was verdient denn der Architekt mehr, wenn die Kosten um 2000 Euro steigen? Immer bezogen auf eine bestimmte Leistungsphase...
architektgerichtheizungsbauerleistungsnachweis