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ᐅ Architekt hält Zeitplan nicht ein - was tun?


Erstellt am: 27.09.22 09:37

11ant 28.09.22 22:57
Tassimat schrieb:

Das ist wie mit der Erziehung von Kindern: Du kannst nur Konsequenzen oder Strafen androhen, wenn du auch gewillt bist es durchzuziehen. Für deinen Architekten heißt das natürlich, den abzusägen, wenn die Frist verstreicht. Sonst machst du dich total zur Lachnummer und in sechs weiteren Monaten ist immer noch nichts passiert. Aber eine volle Rechnung kriegst du dann trotzdem, weil mit dir kann man es ja machen (überspitzt ausgedrückt).
Wie wäre es mit:
"Vielen Dank für den bisherigen Enwurf, ich habe folgende Änderungswünsche, bitte arbeiten Sie diese bis zum 10. Oktober ein, damit die Einreichung bei der Stadt am ... erfolgen kann. Eine weitere Verschiebung ist nicht hinnehmbar und wird als fristlose Kündigung des Vertrags durch sie als Auftragnehmer verstanden. In diesem Falle behalten wir uns zusätzlich vor Schadenersatz auf Grund der nichterfüllung des Vertrags zu fordern."
Vergiss es. Der TE hat offenbar
nico333 schrieb:

Es waren nur so viel Termine, weil es ständig zu Verschiebungen gekommen ist. Also insgesammt hat es 3 Treffen gegeben für die es 21 Termine gegeben hat.
satte achtzehnmal ohne eine Rüge mit Androhung, aufgrund der Arbeitsverweigerung auf Nichterfüllung zu erkennen, sich veräppeln lassen. Dieser Gesichtsverlust ist nie und nimmer mehr heilbar. Den offenbar "formlos, fristlos, fruchtlos" formulierten Vertrag nachträglich zu ergänzen, die Erfüllung der Ergänzung mit einer Frist zu versehen und so weiter halte ich für unendlich hoffnungslos. Wenn der Vertrag theoretisch am Sankt Nimmerleinstag erfüllt werden kann, wird der Architekt für seine Bemühungen eine Honorierung nach Vergütungstabelle fordern und damit auch durchkommen. Kündigen läßt sich der Vertrag wohl, aber mit der Folge der Vollabschreibung des Lehrgeldes.

Allerdings: bis zum Gegenbeweis glaube ich nicht, daß so viel Aneinandervorbei(nicht)handeln auf einseitige Kommunikationsmängel zurückführbar sein kann.

xMisterDx 28.09.22 23:34
Wenn man ein Schreiben mit Frist setzt bzw. es soweit eskaliert ist, dass man es setzen muss... dann sollte man einen Anwalt formulieren lassen...

Ganz ehrlich, über "ich setze dir eine Frist bis xy, danach kündige ich"... darüber lacht sich der Architekt kaputt. Der hat in jedem Fall einen Anwalt, der eine Möglichkeit findet, warum in einem solchen Fall die erbrachten Leistungen+Ausfall+Schadenersatz fällig werden.

Das ist ein, in meinen Augen, oft geglaubter Irrglaube... der Bauherr führt den Prozess einmal in seinem Leben, der Anwalt vielleicht 10x.
Der Anwalt vom GU oder Architekt führt solche Prozesse 100x/a. Gegen den gewinnt man nicht, schon gar nicht "schnell"...

Tassimat 29.09.22 00:19
xMisterDx schrieb:

Wenn man ein Schreiben mit Frist setzt bzw. es soweit eskaliert ist, dass man es setzen muss... dann sollte man einen Anwalt formulieren lassen...
Der TE hat die Absicht trotz allem mit dem Architekt weitermachen, daher kann man die erste Frist auch ohne Anwalt versuchen. Mehr macht der Anwalt eh nicht, rechnet dafür aber Erstberatung (226€) plus eine Stunde Brief schreiben (120€) ab.
Wenn man so schnell wie möglich da raus möchte, und sich das alles selbst nicht zutraut, dann ab zum Anwalt. Aber auch hier kann man erstmal selbst veruchen den Vertrag mit gütlicher Einigung zu beenden, frei nach dem Motto: "Behalte die Anzahlung und wir sind Quit". Wir haben ja keine Ahnung um welche Summen es geht.
xMisterDx schrieb:

Darüber lacht sich der Architekt kaputt. Der hat in jedem Fall einen Anwalt, der eine Möglichkeit findet, warum in einem solchen Fall die erbrachten Leistungen+Ausfall+Schadenersatz fällig werden.
Erbrachte Leistung wird so oder so bezahlt, das Geld ist mit der Anzahlung schon weg.
Ausfall wird maximal der vereinbarte Betrag sein. Eher was dazwischen, weil der Architekt nichts getan hat. Frage: Wieviel Euros sind noch offen und können zusätzlich in Rechnung gesellt werden?
Welchen Schaden hat denn der Architekt, den er geltend machen könnte? Keinen!

Am Ende muss man abwägen, an wen man das Lehrgeld bezahlt: Den Architekt oder den Anwalt. Die maximalen Kosten für den Architekten sollten bekannt sein, der Anwalt könnte noch teurer werden.

nico333 04.10.22 10:40
Vielen Dank für eure Hilfen.
Zuerstmal muss ich wirklich sagen, tolles Forum.
Mit so viel Input habe ich nicht gerechnet.

Zweitens: Habe eure Ratschläge ernst genommen und einen Brief, (kontrolliert von befreundetem Anwalt) verfasst und mit Fristen (sehr kurzen beigemerkt) verschickt. Und siehe da: 3 Tage später ist der Einreichplan fertig. (allerdings noch nicht vollends abgestimmt auf meine Bedürfnisse und Behörden)

Ob das Zufall ist und der Architekt wirklich schon gearbeitet hat oder durch den Brief aufgewacht ist, kann ich nicht sagen. Auf jeden Fall hat es ein klärendes Gespräch gegeben mit neuen Fristen, die bei Nichteinhaltung zur Kündigung führen. Ob diese eingehalten werden können oder ob das wieder eine Verschiebuing und Verzögerung mit sich bringen wird, wird sich zeigen.

Danke und LG Nico
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