ᐅ Wohnfläche ~ 8 m² geringer bei Antragszeichnungen als bei Entwurf (GU)
Erstellt am: 16.04.25 11:23
Musketier16.04.25 14:49
Im Vorentwurf sieht es so aus, als wären die Innenwände 11er statt 17er. Seht ihr das auch so?
Das würden grob nochmal 1,5m² Differenz ergeben.
Die Innenwand zwischen WZ und AZ scheint auch etwas nach oben gewandert zu sein, was zu Lasten des WZ geht, während das AZ trotz dickerer Außenmauern fast gleich bleibt ( wenn ich es richtig erkannt und berechnet habe).
Das würden grob nochmal 1,5m² Differenz ergeben.
Die Innenwand zwischen WZ und AZ scheint auch etwas nach oben gewandert zu sein, was zu Lasten des WZ geht, während das AZ trotz dickerer Außenmauern fast gleich bleibt ( wenn ich es richtig erkannt und berechnet habe).
11ant16.04.25 14:54
ITSM2025 schrieb:
Ich habe euch hier einfach mal den Entwurf und die Zeichnung für den Bauantrag hochgeladen. Evtl wird das dann deutlicher klar was ich meine. [ / ] Gehen die jetzt evtl.? Die genauere Zeichnung hab ich leider nicht besser ausschneiden können.Vor allem solltest Du das OG, DG (und beim Bauantrag auch den Schnitt) nicht wegschneiden.ITSM2025 schrieb:
Mit Vorentwurf meine ich den Entwurf, den man typischerweise mit einem GU erstellt, bevor man irgendetwas unterzeichnet. Dieser hatte zB auch keine genauen Maße je Raum sondern nur wie anbei zu sehen.Ach so, ein Vor-der-Unterschrift-Entwurf. Danke ! - endlich verstehe ich, wie Bauherren darauf kommen, bei offensichtlich vorentwurfslosen Planungen von einem "Vorentwurf" zu reden. Der Begriff meint eigentlich eine maßstäbliche Skizze zur Darstellung, wie sich das Raumprogramm in einen konkreten Baukörper übersetzen wird, zwecks Diskussion zwischen Bauherren und Architekt bzw. zur Bauvoranfrage an das Bauamt. Also die Planung in der Leistungsphase 2 (die es beim GU-Zeichenknecht nicht gibt).ypg schrieb:
Allerdings muss ich sagen: aus der Erinnerung, wir haben auf ein damals KFW70 upgegradet, und da wurde die Außendämmung von 12 auf 14 oder 16cm erhöht, allerdings außen. Innen blieb alles gleich."Anderthalbschalig" (Konstruktionsmauerwerk-Dämmung-Putz) ist das der übliche Weg.ypg schrieb:
Nochmal: Schau in die Bauleistungsbeschreibung und in den Vertrag, den wir nicht kennen.Würde in der Bauleistungsbeschreibung ein Wandaufbau stehen, der den gewünschten U-Wert nicht erfüllt, nütze das hier nichts. "Wasch mich, aber mach mich nicht naß" (= ersetze in der Konstruktionsmauerschale Porenbeton durch Kalksandstein, ohne sie dicker anzulegen oder die Dämmung zu verändern) kann nicht funktionieren. Wenn der Bauherr dann dem GU den Marschbefehl gibt "EH40 rules", ist ein größerkalibriger Gesamtwandaufbau vorprogrammiert. Ohne Zusatzhinweis "Mehrdicke bitte vollständig auf der Außenseite anlegen" kommt genau das heraus, was der TE hier beklagt.Musketier schrieb:
Im Vorentwurf sieht es so aus, als wären die Innenwände 8er statt 17er. Seht ihr das auch so?Die Innenwände sehen unrealistisch dünn aus, ja.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Arauki1116.04.25 14:54
Was sagt denn der GU auf Deine konkrete Nachfrage dazu, das wäre doch mal der erste Weg, damit man hier nicht herumrätseln muss.
Er sollte das ja erklären können, ob das dann in Ordnung geht oder nicht aber diese Nachfrage sollte doch zu allererst stattfinden.
Er sollte das ja erklären können, ob das dann in Ordnung geht oder nicht aber diese Nachfrage sollte doch zu allererst stattfinden.
ITSM202516.04.25 15:07
Arauki11 schrieb:
Was sagt denn der GU auf Deine konkrete Nachfrage dazu, das wäre doch mal der erste Weg, damit man hier nicht herumrätseln muss.
Er sollte das ja erklären können, ob das dann in Ordnung geht oder nicht aber diese Nachfrage sollte doch zu allererst stattfinden.Aufgrund von Urlaub des Planers, mit dem wir bisher alles geklärt hatten, konnte noch nicht geantwortet werden. Mit den Zeichnungen zum Bauantrag kam nur folgendes:
"Entsprechend den Anforderungen an KfW40 und den (vorab-) Angaben unseres Statikers, haben wir die Außenwände von ursprünglich Breite = 42,5 cm auf nun 49 cm erweitert, zudem im Erdgeschoss Innenwände nach Statik mit b = 17,5 cm eingeplant, dies führt zu einem kleinen Verlust der tatsächlichen Wohnfläche, ebenso wie kleinen Verschiebungen der Innenwände nach Statik. Dies ist jedoch zwingend erforderlich.
Den Kapitänsgiebel haben wir – kostenlos – in der Breite erweitert, von ursprünglich Breite = 3,49 m auf nun b = 3,74 m. Grund hierfür ist, dass die zwei Stützen im Erdgeschoss mit ca. 55 cm ausgebildet werden müssen (statisch bedingt), damit aber der Hauseingangsbereich nicht eng und klein wirkt, gleichzeitig die Stützen aber sehr mächtig, und die Stützen optisch schön zur Geltung kommen, haben wir uns für die Vergrößerung entschieden."
Nächste Woche weiß ich mehr.
ypg16.04.25 15:16
ITSM2025 schrieb:
Entwurf, den man typischerweise mit einem GU erstellt, bevor man irgendetwas unterzeichnet... kein Kataloggrundriss ist da wir alles soweit selber vorab gezeichnet haben (nur mit Wunschraumflächen, ohne genaue Bemaßung) und dem GU geschickt haben, welcher dann eben den Entwurf professioneller gezeichnet hat.Links ist also der Entwurf, den der "GU" gezeichnet hat? Es handelt sich hier nicht um ein Typenhaus, sondern um ein vom GU nachgezeichneter Entwurf in netter Qualität für den Vertrag als Grundlage. Dass dieser Grundriss wenig mit einem Architektengrundriss gemeinsam hat, sieht man auf den ersten Blick.
Ich setze GU mit Anführungsstrichen, denn der GU ist ja eine Firma. Der Verkäufer (nicht der Architekt) wird hier mit einer Software den Entwurf in nett gestaltet haben, der Architekt dann geht nach Vertragsunterzeichnung an den Entwurf und passt ihn an. Das ist hier geschehen, und Ihr seid jetzt verwundert, dass die Anpassungen anscheinend zu Eurem Nachteil erfolgen, weil Du ständig am Rechnen bist, wie hoch der Qm liegt.
Im Prinzip ist alles nachvollziehbar. Nur dass Ihr jetzt doch etwas mehr über reagiert als was man erwartet: einfach den GU sagen, dass der Architekt bitte die Außenwände, also die dickeren Wände als in der Skizze genutzt nach außen korrigieren sollte. Wenn das Grundstück groß genug ist und nicht alles schon an der Grenze kratzt, dann sollte es machbar sein. Das Stück Haus bleibt für den GU das Stück Haus. Ihr habt ja einen Festpreis.
Aber wie schon erwähnt: schaut in den Vertrag, was da drin steht!
ITSM202516.04.25 15:22
Also worauf ich hier eigentlich hinaus wollte: Sollte ich hier jetzt ein Fass beim GU aufmachen oder ist das "einfach so" und damit müsse ich jetzt leben? Im Vertrag steht, was das angehen könnte, nur einmal: "Erdgeschoss, in der Größe wie auf den Zeichnungen dargestellt, in der Ausstattung gemäß der Baubeschreibung" das gleiche für das DG. Wie gesagt lagen und zu der Zeit aber nur die bunten Zeichnungen vor. Die genauere Zeichnung gab es jetzt erst nach Beauftragung der Architektenleistung. Außerdem steht noch weiter hinten in der Bauleistungsbeschreibung "Die in den Bauzeichnungen + Baubeschreibung enthaltenen Maße sind Cirkawerte. Bei Abweichungen zwischen
den Bauplänen und der Baubeschreibung ist die Baubeschreibung, bei Abweichungen in den Maßangaben sind
die Ausführungspläne maßgebend."
Mehr gibt es nicht was hier jetzt relevant sein könnte.
den Bauplänen und der Baubeschreibung ist die Baubeschreibung, bei Abweichungen in den Maßangaben sind
die Ausführungspläne maßgebend."
Mehr gibt es nicht was hier jetzt relevant sein könnte.
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